BaföG für meine Tochter = weniger als Bürgergeld?

Begonnen von TK200780, Heute um 09:48:34

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TK200780

Hallo Leute

Ich hätte mal eine Frage zum Thema BaföG
Meine Tochter möchte ab Oktober studieren und wir wollten nun den Antrag auf BaföG einreichen.
Das haben wir aber noch nicht getan, da ich mir nicht so sicher bin beim Punkt "Lebt im Elternhaus".

Folgendes Situation:
Wir zahlen für unsere Wohnung 810,- Euro Miete (inkl. allen Nebenkosten).
Nun hat das Jobcenter im Bescheid zum 1. Okt. die Miete auf 540,- Euro gekürzt und meine Tochter komplett aus der Berechnung genommen.
Das hatte mir der Mitarbeiter am Telefon auch bereits erklärt.

Was ich nun aber nicht verstehe:
Meine Tochter lebt ja weiterhin bei uns in der Wohnung und wenn ich das richtig verstehe, erhält meine Tochter dann lediglich eine Pauschale von 55,- Euro zum BaföG dazu.
Wenn ich nun angebe, das meine Tochter nicht mehr bei uns lebt, dann wären es 325,- Euro Pauschale.

Ich möchte hier ja keine falschen Angaben machen, aber wenn meine Tochter nur 55,- Euro Mietpauschale erhält, weil sie in unserer Wohnung lebt, dann hätten wir am Ende alle zusammen weniger als den Bürgergeldsatz.
Denn so wie ich das verstehe, wären es 671,- Euro wenn meine Tochter bei uns lebt und selbst in der Krankenkasse versichert ist.
Das wären dann 50,- Euro weniger als der offizielle Bedarf laut eines vorherigen Bewilligungsbescheid, denn abzüglich den 270,- Euro Mietanteil, bleiben ja nur noch 401,- Euro übrig.
Das kann doch so nicht stimmen.
Müsste das JC weiterhin die volle Miete übernehmen?
Oder muss ich beim BaföG Antrag angeben, das sie nicht mehr bei uns wohnt?

Gruß

peter_m

Das Jobcenter muss die 55€ Wohnpauschale aus dem Bafög auf die tatsächlichen 310 € aufstocken.
Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II.

Sheherazade

Zitat von: TK200780 am Heute um 09:48:34Nun hat das Jobcenter im Bescheid zum 1. Okt. die Miete auf 540,- Euro gekürzt und meine Tochter komplett aus der Berechnung genommen.
Das hatte mir der Mitarbeiter am Telefon auch bereits erklärt.

Hat er dir auch erklärt, dass ihr mit dem Bafög-Bescheid eine Veränderungsmitteilung einreichen müsst?
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

TK200780

Hi

Was heißt Veränderungsmitteilung einreichen?
Ich habe ein Schreiben eingereicht in dem ich offiziell mitgeteilt habe, das meine Tochter ab Oktober studiert.
Daraufhin hat sich ein Mitarbeiter gemeldet und mir erklärt, das wie Bafög beantragen müssen und meine Tochter dadurch dann komplett bei uns aus der Berechnung genommen wird.
Mehr weiß ich nicht.
Aber das JC hier in Gießen ist ohnehin nicht so auskunftsfreudig.
Da muss man sich wirklich um alles selbst kümmern und seine Infos woanders her beziehen, wie beispielsweise hier aus dem Forum.

Wieso auf die tatsächlichen 310,- Euro aufstocken?
Es handelt sich doch nur um 270,- Euro die da auf meine Tochter entfallen.

Wie genau läuft das dann ab?
Ich (bzw. meine Tochter) macht den Bafög Antrag und sobald wir den in Händen halten, gehe ich damit ans JC und beantrage die Aufstockung von den 55 Euro auf die noch fehlenden 215 Euro damit wir die 270,- Euro wieder haben?
Oder wie genau funktioniert das?

Gruß

Sheherazade

Meines Erachtes nach hat man deine Tochter voreilig aus dem Bezug genommen. So funktioniert das nicht in der Regel. Grundsätzlich haben Studierende zwar keinen Anspruch auf die Leistung, anders ist es aber, wenn sie noch im Haushalt der Eltern leben.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

PetraL

Bei uns gab es nichts "aufstockend" - im Gegenteil: Ihr Kindergeld (bis auf 100 Euro Freibetrag), das meine Tochter eigentlich für ihren Bedarf (insbesondere für ihre Studiengebühren) gebraucht hätte, wurde mir als Einkommen angerechnet und noch vom Bedarf abgezogen ...   :heul: