Frage zum Umgang mit Entscheidung und Frist zur Reaktion

Begonnen von Maxh, 16. August 2026, 18:39:20

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Maxh

Hallo Forum-Gemeinde,

ich habe eine Frage zum Umgang mit der Behörde /Jobcenter.
Aus eigenen gesundheitlichen Gründen und aus den Gründen dass ich momentan überfordert bin, da ich mich ganz neu um einen Pflegefall kümmern muss, hatte ich versäumt, die erste Weiterbewilligung zu beantragen.

Einen Monat später habe ich das dann schnell getan, aber so gut wie keine Unterlagen mitschicken können.
Daraufhin habe ich ein Schreiben bekommen, dass mein Leistungsanspruch für den vergessenen bzw. übersprungenen Monat abschließend nach Eingang aller Unterlagen geprüft werden kann.

Ich musste dann noch mal eine Verlängerung der Abgabe beantragen, da ich es nicht geschafft habe. Das wurde auch zugelassen.

Als alle Unterlagen vorlagen, habe ich ein Schreiben erhalten, dass die Bewilligung erst ab dem Monat erfolgen konnte ab dem ich mich zurückgemeldet habe, also nicht rückwirkend.
Mir kam es so vor, als ob sich der Mitarbeiter nicht mehr an mein Schreiben mit der Begründung, warum ich den Antrag zu spät gestellt hatte, erinnern konnte, oder nicht mehr nachgesehen hat.

Daraufhin habe ich mehr als eine Woche lang zu den Öffnungszeiten der Stelle, die dafür zuständig ist, versucht anzurufen, doch nie ist der Mitarbeiter ans Telefon gegangen.
Danach habe ich beim Jobcenter dreimal einen Rückruf einrichten lassen.
Die ersten beiden Male hat niemand zurückgerufen und auf meine Nachfrage bzgl. des dritten Rückrufs wurde mir von der Zentrale mitgeteilt, dass der Mitarbeiter meinen Rückrufwunsch hat löschen lassen, da meine Fragen, die er gar nicht kannte, bereits beantwortet wären.

Dann habe ich in der Zentrale noch mal angerufen, wo man auch Einblick in die Schreiben hatte und mir wurde gesagt, dass ich mich an eine Art Beschwerdestelle wenden soll, da wahrscheinlich etwas nicht korrekt gelaufen ist.

Ich habe das jedoch noch nicht getan, da ich mich nicht beschweren will.
Kann mir im Forum jemand sagen, wie die richtige Vorgehensweise wäre, falls überhaupt etwas möglich sein sollte?
Seit dem letzten Schreiben sind bereits 3,5 Wochen vergangen.

Danke euch!

VG

Dwight Manfredi

Da seit dem Schreiben bereits 3,5 Wochen vergangen sind, hast du nur noch wenige Tage Zeit. Die Frist für einen Widerspruch beträgt genau einen Monat ab Zugang des Bescheids. Schreibe einen formlosen Widerspruch. Damit ist die Frist erst einmal gewahrt. Die ausführliche Begründung kannst du in Ruhe nachreichen, wenn du die Unterlagen sortiert hast.

Das Jobcenter hat recht, dass ein Weiterbewilligungsantrag (WBA) grundsätzlich erst ab dem Ersten des Antragsmonats wirkt § 37 Abs. 2 SGB II. Aber weil du durch die eigene Erkrankung und die plötzliche, überfordernde Pflege eines Angehörigen unverschuldet daran gehindert warst, die Frist einzuhalten, greift hier § 27 SGB X Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Höre sofort auf, anzurufen. Telefonate sind beim Jobcenter nicht nachweisbar und der Mitarbeiter blockiert dich offenbar.

Maxh

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort!

Im Forum gibt es zahlreiche Vorlagen für Schreiben.
Ein passendes habe ich allerdings nicht gefunden.
Kann vielleicht jemand sagen, ob man eine Vorlage zu einem ähnlichen Thema verwenden könnte bzw. wie so ein Schreiben zu formulieren wäre?

Würde ich es direkt an die Zentrale des Jobcenters schicken oder an die Abteilung bzw. an den Mitarbeiter?
 
Ich hatte mit dieser Abteilung zuvor noch nie Kontakt.
Vielleicht ist der Mitarbeiter auch überlastet, wenn vielleicht ein Kollege ausgefallen ist.

Beste Grüße

Dwight Manfredi


Maxh

Hallo,

danke, dass du so selbstlos Lebenszeit investiert hast um dieses Schreiben zu verfassen!
Das schüttelt man nicht mal eben so aus dem Ärmel.
Zudem gehst du auf alles genau ein, was ich vorher erwähnt hatte.
Ich werde es morgen versuchen per Email abzuschicken.
Dafür werde ich es ausdrucken und unterschreiben. Dann wieder digitalisieren.
Diesen Weg bin ich bisher immer gegangen. Das macht wahrscheinlich auch etwas weniger Arbeit für die Mitarbeiter der Stadt.

Jetzt werde ich das Schreiben noch minimal anpassen und die Daten ergänzen.

Den Begriff ,,Amtsermittlungsverfahren" habe ich zwar schon sehr oft gehört, aber mich nie damit befasst, um was es sich eigentlich handelt.
Scheinbar ist es genau das, was hier zu tun ist. Dazu kommt, dass es keinen Mitarbeiter bei der Stadt sehr unter Druck setzt.

Sollte ich einen mir vorliegenden, aktuellen Arztbericht zu einem sehr persönlichen Thema wirklich mitschicken?
Zum einen wäre dann Klarheit vorhanden, zum anderen ist es aber halt auch ziemlich persönlich.

Sehr gut fand ich auch den Hinweis, was die Pflegeeinstufung betrifft.
Tatsächlich liegt ein Schreiben der Pflegekasse seit wenigen Wochen vor, wo auch drin steht, dass die Pflegestufe noch mal geändert worden ist.
Morgen werde ich fragen, ob der Betroffene einverstanden ist, wenn ich das Deckblatt ohne die genaue Einstufung, bzw. ohne die Begründung der Einstufung mitschicke. Vielleicht könnte ich darauf noch ein paar Informationen schwärzen.

Viele Grüße



Maxh

Hallo,

ich habe noch eine ergänzende Frage zu den Paragraf der Wiedereinsetzung (§ 27 des 10. Buches Sozialgesetzbuch):

Es wird zu § 27 angegeben, dass der Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden muss, worunter ich bei mir
a) die Erkrankung verstehe und
b) die Bestätigung der Höhereinstufung des Pflegegrads

Die Erkrankung ist bei mir noch nicht beendet.
Die Bestätigung des Höhereinstufung des Pflegegrads ist vor einigen Wochen bei der pflegebedürftigen Person eingegangen. Ich habe davon aber erst vor einer Woche erfahren.
Das Hauptproblem ist aber die Pflege an sich zu verstehen und einzuleiten, also alles was damit zusammenhängt. Das ist auch noch lange nicht abgeschlossen.

Dennoch hatte ich zwischenzeitlich die fehlenden Unterlagen im Jobcenter nachreichen können, da ich etwas Luft hatte.

Nun weiß ich nicht, wie ich mich tatsächlich auf den § 27 berufen soll, denn beide Hindernisse sind in Prinzip noch vorhanden.

Viele Grüße
 

Dwight Manfredi

Zitat von: Maxh am 17. August 2026, 06:18:36Es wird zu § 27 angegeben, dass der Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden muss, worunter ich bei mir
a) die Erkrankung verstehe und
b) die Bestätigung der Höhereinstufung des Pflegegrads

Die Zwei-Wochen-Frist im § 27 SGB X beginnt erst nach dem vollständigen Wegfall des Hindernisses.
Gut für dich
a. Da du weiterhin krank sind, besteht das Hindernis fort.
b. Die Pflege und die damit verbundene Überforderung sind ein Dauerzustand. Das Hindernis ist nicht weg, nur weil der Pflegegrad auf dem Papier bestätigt wurde. Die Organisation, die Einarbeitung und die tägliche Belastung laufen weiter.
Du bist formell immer noch verhindert. Dass du die Unterlagen zwischendurch eingereicht hast, weil du kurz Luft hattest, nennt man im Recht das Nachholen der versäumten Handlung während eines fortbestehenden Hindernisses. Das ist absolut zulässig und blockiert die Wiedereinsetzung nicht.

Damit das Jobcenter dir nicht strittig machen kann, dass du die Frist versäumt hast, müssen wir genau diesen Punkt in der Begründung des Widerspruchs glasklar formulieren.
Ersetze den Absatz Begründung in der gestrigen Vorlage einfach durch diesen angepassten Text.

Begründung
Die verspätete Antragstellung beruht auf einer unverschuldeten, schwerwiegenden und weiterhin andauernden psychischen sowie physischen Überlastungssituation. Ich bin durch meine eigene, bis heute nicht ausgeheilte Erkrankung sowie die akute, zeitintensive Organisation und Durchführung eines plötzlichen Pflegefalls in meiner Familie durchgehend an der rechtzeitigen Wahrnehmung meiner Angelegenheiten gehindert. Die bürokratische Bestätigung des Pflegegrads ging dem Pflegebedürftigen zudem erst vor einer Woche zu meiner Kenntnis zu. Die tatsächliche Belastung durch die Pflegeorganisation dauert unvermindert an.

Die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 27 SGB X liegen somit vor. Da die genannten Hindernisse im Kern bis heute andauern, ist die Zwei Wochen-Frist des § 27 Abs. 2 SGB X noch gar nicht in Gang gesetzt worden. Dass es mir in einer kurzen Phase gesundheitlicher Stabilisierung gelungen ist, die fehlenden Unterlagen am (Datum des Nachreichens) nachzureichen, stellt ein zulässiges Nachholen der Handlung während eines fortbestehenden Hindernisses dar.

Das Jobcenter hatte mir zudem im Schreiben vom (Datum des ersten Schreibens) signalisiert, dass der Anspruch für den übersprungenen Monat nach Eingang aller Unterlagen geprüft werden kann. Dem bin ich nach Gewährung einer Fristverlängerung vollständig nachgekommen. Eine rückwirkende Versagung widerspricht dem vorherigen Amtsermittlungsverfahren und bedeutet für mich eine unzumutbare Härte.

Wichtig ist jetzt nur, dass du den Widerspruch wegen der vierwöchigen Frist des Ablehnungsbescheids (die bald um ist) zügig abschickst.

Maxh

Hallo Dwight Manfredi,

ich möchte mich noch mal sehr für die Überarbeitung und die damit in Zusammenhang stehenden Informationen bedanken!
Heute gab es eine weitere Verschlechterung des Gesundheitszustandes der pflegebedürftigen Person.
Das hat für mich fast den ganzen Tag beansprucht.
Wahrscheinlich geht es nachher weiter.

Ich habe den ursprünglichen Widerspruchstext jetzt entsprechend angepasst und die neue Begründung eingefügt.

Genau heute laufen die vier Wochen ab.
Mir ist nicht bekannt, ob es sich um vier Wochen handelt oder um einen Monat, die man Zeit hat um Widerspruch einzulegen.
Es muss also in spätestens 50 Minuten abgeschickt werden, wenn es sich um vier Wochen handelt.
Wahrscheinlich ist jetzt niemand mehr hier. Wegen der mitzuschickenden Anhänge bin ich etwas unsicher.

a) Kann ich auf dem Schreiben, auf dem der neue Pflegegrad bestätigt wird, die Krankenversicherungsnummer desjenigen schwärzen, oder sollte sie sichtbar bleiben?

b) Soll ich wirklich diese (meine) fachärztliche Stellungnahme mitschicken?
Am liebsten würde ich diese nur einem Arzt zeigen. Wenn es aber sehr sinnvoll ist sie mitzuschicken, würde ich das natürlich tun.

Ich danke euch!