Frage zum Umgang mit Entscheidung und Frist zur Reaktion

Begonnen von Maxh, 16. August 2026, 18:39:20

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Maxh

Hallo zusammen,

gestern bin ich nicht ins Forum gekommen.
Ich habe jetzt eine Antwort auf mein Schreiben bekommen, indem ich darum bitte mir mitzuteilen, welches der beiden Schreiben mit gleichem Datum gültig ist.

Meine Frage wurde nicht beantwortet und auch gar nicht darauf eingegangen.
Es wurde mir lediglich mein erneuter Widerspruch bestätigt und ein Aktenzeichen vergeben.

Jetzt weiß ich auch nicht mehr was ich tun soll.
Die Begründung des Widerspruchs hatte ich ja zunächst weggelassen doch wenn man mir jetzt nicht mal die Frage beantwortet, ob das Schreiben gegen das ich widersprochen habe überhaupt gültig ist, macht es für mich kaum noch Sinn irgendetwas hinterher zu schicken.
Ich habe den Eindruck, dass mit jedem Schreiben, das ich schicke, alles komplizierter gemacht wird.
Es fehlt einfach jemand, der da mal drauf schaut und Entscheidungen trifft.

Ich wollte das nur mitteilen.

VG


Frechdachs

Zitat von: Maxh am 29. September 2026, 14:13:43Das bedeutet also, dass in manchen Monaten die gesamten Tage bis zum Ablauf einer Frist kürzer sind und in anderen länger.
Mir war nicht klar, was die Einmonatsfrist tatsächlich bedeutet.
Jetzt ist es klar.
Eigentlich müsste man aber doch einen Tag abziehen, da, wenn man erst am Tag mit gleicher Nummer im Folgemonat reagiert, doch schon ein Tag überzogen wäre.

Wenn eine Frist einen Monat beträgt, sind damit 30 Tage gemeint. Steht irgendwo im Sozialgesetzbuch. Eine Begründung zum Widerspruch kann man nachreichen.