Einladung zur Maßnahme Kompass

Begonnen von Mila Malaja, 21. August 2026, 19:04:53

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Mila Malaja

Zitat von: Fettnäpfchen am 25. August 2026, 13:29:03Mila Malaja

Zitat von: Mila Malaja am 24. August 2026, 16:10:41Die SB hat heute geantwortet:
Ich halte mich mal zurück da ich viel zu kompliziert gedacht habe aber das ist mir erst nach Ottokar seinem Beitrag aufgefallen.

Erfahrungsgemäß wird sich Ottokar auf deine neuste Nachricht melden.

MfG FN


Ich verstehe. Danke. Und ich warte ebenfalls auf Ottokar seine Rückmeldung.

Allerdings habe ich der SB bereits folgendes geantwortet:



Sehr geehrte Frau XXXXX,

Danke für Ihre ausführliche E-Mail und die Darstellung der beiden Optionen.

Da es sich um eine Maßnahme gemäß § 16 SGB II i.V. § 45 SGB III  - wie sie es ja selbst schreiben und  eine arbeitsmarktbezogene Gesundheitsberatung umfasst, ist eine derartige Zuweisung in diese Maßnahme rechtswidrig. Damit die ist mir weder zumutbar noch ist sie für mich geeignet.

Denn die Kombination aus § 16 Abs. 1 SGB II und § 45 SGB III ermöglicht Jobcentern, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Bürgergeld-Beziehern) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) anzubieten. Dies schließt Trainings, Coachings oder betriebliche Praktika bei Arbeitgebern zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ein.

In Anwesenheit Ihrer Vorgesetzten, Frau XXXXX, wurde mir die Maßnahme sowie deren Notwendigkeit beim Gespräch am 09.07.2026 absolut nicht erläutert. Sie gaben mir nur einen Fleyer der Sikos gmbH mit. Es wurde sogar weder von Ihnen, noch von Ihrer Vorgesetzten erwähnt, dass es sich um eine Maßnahme handelt.

Ich wähle die Überprüfung meiner Erwerbsfähigkeit.

Und beantrage daher, das entsprechende Verfahren beim ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit oder beim Kreisgesundheitsamt XXXXXX einzuleiten.

Ihre pauschale Aussage, eine Begutachtung durch den ärztlichen Dienst sei ohne Vorbefunde grundsätzlich unmöglich, trifft in dieser absoluten Form nicht zu. Der ärztliche Dienst kann eine Untersuchung auch auf Basis einer direkten körperlichen und/oder psychologischen Untersuchung vornehmen.

Aktuelle fachärztliche Unterlagen kann ich derzeit nicht vorlegen, da es in meinem Fall aus folgendem Grund  sehr schwierig ist: es handelt sich um eine Erkrankung, deren Diagnose nur durch Spezialisten erstellt werden kann, welche von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen wird. So ist die Auskunft meiner Hausärztin, der ich meine Beschwerden beschrieben hatte.

Ich müsste etwa 800.- bis 1.200.- Euro für diese Diagnose selbst bezahlen, so die Auskunft der Umweltmediziner, und des Kreisgesundheitsamtes selbst, wo ich bereits vor Jahren wegen dieses Problems angerufen habe, und mich erkundigt hatte.

Und dies führte bei den medizinischen Untersuchungen bisher immer dazu, dass ich keine korrekten Befunde erhalten habe. Und eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für eine kurze Zeit wird dabei nicht dienlich sein. Dies bitte ich zu berücksichtigen.

Außerdem bitte ich zu beachten:

1. Dass ich bereits am 12.06.2019 um 8:00 Uhr zur ärztlichen Untersuchung auf dem Kreisgesundheitsamt Biberach gewesen bin. (Schriftliche Bescheinigung liegt mir vor).
Der damalige Sachbearbeiter Herr XXXXX, verlange von mir damals keine ärztlichen Gutachten im Voraus, mir den Termin auf dem Gesundheitsamt für mich zu machen.
2. Das ärztliche Gutachten der Frau Dr. med. XXXXXX vom 12.06. 2019 liegt mir schriftlich vor.
Meine verminderte Leistungsfähigkeit ist bereits damals auf weniger als 3 Std. täglich festgestellt worden.

Kurz danach kam die Coronapandemie, es wurde sehr schwierig, ärztliche Behandlungen zu bekommen, vieles hat sich zum Nachteil der Kranken geändert. Meine Leiden sind seit dem nicht besser geworden, sondern schlimmer.

Daher habe ich mich entschieden, nicht an der Maßnahme Kompass teilzunehmen. Und sie brauchen mich am Donnerstag, 27.08.21026 nicht zu Hause abzuholen.


Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX XXXXXX

Fettnäpfchen

Mila Malaja

Zitat von: Mila Malaja am 25. August 2026, 14:18:15Damit die ist mir weder zumutbar noch ist sie für mich geeignet.
bis auf den Satz finde ich es in Ordnung.

Zitat von: Mila Malaja am 25. August 2026, 14:18:15Und ich warte ebenfalls auf Ottokar seine Rückmeldung.
:ok:

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

#17
Ich würde dem JC hier wie folgt antworten:

Das JC ist nicht befugt, eine Gesundheitsberatung durchzuführen, das SGB II regelt weder derartige Kompetenzen noch Maßnahmen. Ob der Maßnahmeträger bzw. dessen Mitarbeiter über entsprechende medizinische Qualifikationen verfügen, geht aus dem Informationsblatt nicht hervor.
Es bestehen deshalb grundlegende Zweifel, ob diese Maßnahme überhaupt zulässig ist.
Da die Offenlegung von Gesundheitsdaten gegenüber Dritten grundsätzlich freiwillig ist, würde eine Teilnahmepflicht an einer solchen Maßnahme gegen geltendes Recht verstoßen. In jedem Fall verstößt die von ihnen angekündigte Anwesenheit eines Mitarbeiters des JC gegen den Schutzzweck des § 76 SGB X, da dann meine Gesundheitsdaten auch gegenüber dem JC offengelegt würden.
§ 44a SGB II regelt abschließend das Vorgehen zur Feststellung von Erwerbsfähigkeit, eine einleitende Gesundheitsberatung gehört nicht dazu, ebensowenig das Vorhandensein oder die vorherige Vorlage medizinischer Befunde. Dies zur Bedingung zu machen, dürfte wegen nicht vorhandenem Ermessen rechtswidrig sein. Eine Begutachtung durch den ärztlichen Dienst erfordert zudem keine Vorlage medizinischer Befunde.
Ebensowenig sind Befunde oder eine Gesundheitsberatung erforderlich zur Eröffnung eines "Abgrenzungsverfahren über die deutsche Rentenversicherung", bei dem es sich um nichts anderes als einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente handelt, bei dem gemäß Abkommen mit der DRV auch bei fehlendem Rentenanspruch meine Erwerbsfähigkeit festgestellt wird.
Ich erwarte, dass sie gesetzeskonform eine Feststellung nach § 44a SGB II veranlassen, ohne das ich zuvor Dritten in einer Gesundheitsberatung meine Gesundheitsdaten offenlegen muss.
Alternativ bin ich bereit, selbst bei der DRV einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, um meine Erwerbsfähigkeit feststellen zu lassen.
Bitte teilen sie mir mit, was davon ihre Zustimmung findet.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Mila Malaja

Hallo Ottokar,

Vielen Dank! Es ist eine sehr gute Antwort, ist mir eine große Hilfe. Perfekt :sehrgut:
Ich werde es der SB nicht nur so schreiben, ich werde meinen Sohn auch soweit es geht, auf dem
Weg bei der DRV einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, begleiten.

Herzlichen Dank.

Viele Grüße
Mila

Rotti

Zitat von: Mila Malaja am 23. August 2026, 15:33:24Mein Schreiben traue ich mich noch nicht, hier reinzustellen, bevor ich eine Rückmeldung von der SB habe. Was ist, wenn die hier mitlesen? Mich und meinen Sohn allein aufgrund des Namens der Maßnahme wieder erkennen, und sich dann gegen mich vorbereiten...
Die haben sicher in ihrer Freizeit was Besseres vor. Da liest nur der 1 oder andere Bürgergeldhasser mit aber die sind immer schnell hier wieder gebannt worden.
Art. 3. Alle Staatsbürger haben die gleiche gesellschaftliche Würde und sind vor dem Gesetz ohne Unterschied
Art. 4. Die Republik erkennt allen Staatsbürgern das Recht auf Arbeit zu
Jeder Staatsbürger hat die Pflicht, nach den eigenen Möglichkeiten und nach eigener Wahl eine Arbeit oder Tätigkeit auszuüben
"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"Art1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Mila Malaja

Zitat von: Rotti am 26. August 2026, 19:10:13
Zitat von: Mila Malaja am 23. August 2026, 15:33:24Mein Schreiben traue ich mich noch nicht, hier reinzustellen, bevor ich eine Rückmeldung von der SB habe. Was ist, wenn die hier mitlesen? Mich und meinen Sohn allein aufgrund des Namens der Maßnahme wieder erkennen, und sich dann gegen mich vorbereiten...
Die haben sicher in ihrer Freizeit was Besseres vor. Da liest nur der 1 oder andere Bürgergeldhasser mit aber die sind immer schnell hier wieder gebannt worden.

Inzwischen habe ich meine Scheu davor schon ein wenig abgelegt, und stelle die Schreiben hier rein.  :yes: