Einladung zur Maßnahme Kompass

Begonnen von Mila Malaja, 21. August 2026, 19:04:53

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Mila Malaja

Hallo Forum,

ich schreibe hier für meinen Sohn. Er bekommt Bürgergeld (Grundsicherung) schon sehr lange, ist aber schon sehr lange chronisch krank. Verlässt seit Jahren das Haus nicht. Ich begleite ihn zu Terminen zum Jobcenter. Momentan steht eine Maßnahme im Raum, deren Eignung ich in seinem Fall - und er ebenfalls - anzweifeln.
Als ich nach schriftlichen Informationen zu dieser Maßnahme bat, gab mir die SB den Flyer mit. Sie schieb außerdem schon mehrere E-Mails an ihn. Wir haben geantwortet, dass wir die Richtigkeit dieser Maßnahme anzweifeln. Und sie hat Folgendes zurückgeschrieben:


Guten Mittag Herr ....,



vielen Dank für Ihre E-Mail.


Das Informationsgespräch soll dazu dienen Ihnen den Ablauf und die Inhalte der Maßnahme zu erläutern.

Die Maßnahme stellt eine gute Chance dar, damit ein ärztliches Gutachten erstellt werden kann. Ärztliche Unterlagen sind hierfür nicht zwingend erforderlich.

Die von Ihnen beschriebenen Maßnahmen beim Dornahof hatten andere Schwerpunkt und haben nicht die Durchführung eines Gutachtens beinhaltet. Die Maßnahmen lassen sich daher nicht miteinander vergleichen.

Für die Beauftragung eines ärztlichen Gutachtens beim Kreisgesundheitsamt oder der Agentur für Arbeit werden aktuelle ärztliche Unterlagen (i.d.R. vom Facharzt) benötigt.

Da Ihnen nach Selbstauskunft keine entsprechenden Unterlagen vorliegen, ist dies derzeit nicht möglich. Sie müssten dem Jobcenter zunächst Nachweise für Einschränkungen Ihrer gesundheitlichen Situation zukommen lassen. Zudem gibt es bei der Durchführung eines ärztlichen Gutachtens beim Kreisgesundheitsamt Biberach oder dem ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Ulm keine Möglichkeit für die Übernahme von Taxikosten.


Die Teilnahme an der Maßnahme bietet aus meiner Sicht eine sehr gute Möglichkeit dar, die Schwere Ihrer Krankheit anhand eines Gutachtens nachzuweisen. Zudem werde ich Sie beim Informationsgespräch zuhause abholen. Beim zweiten Termin werden die Kosten für eine Taxifahrt im Rahmen der Maßnahmen übernommen. 

Sofern das Gutachten feststellt, dass Sie nicht erwerbsfähig sind, wäre nachgewiesen, dass Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und ggf. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII hätten. Dies wäre ein großer Vorteil für Sie. Aus meiner Sicht verfolgen wird das gleiche Ziel.


Meiner Meinung nach stellt die Maßnahme der einfachste Weg dar, ein medizinisches Gutachten zu erhalten, ohne dass Sie ärztliche Unterlagen beschaffen müssen.


Bitte machen Sie sich nochmals Gedanken und geben Sie mir bis Dienstag, den 25.08.2026, eine Rückmeldung.

Sollte ich von Ihnen keine weitere E-Mail erhalten werde ich Sie am Donnerstag, den 27.07.2026 um ca. 09:00 Uhr bei Ihnen zuhause abholen.


Gerne können Sie sich bei Fragen bei mir melden.



Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.



Mit freundlichen Grüßen



Kennt jemand von euch eine solche Maßnahme, die durch solche Gespräche, ohne Ärzte eine Erwerbsunfähigkeit nachweisen würde? Oder ist das alles wieder nur eine Falle?


Eichhörnchen

KOMPASS-Maßnahme ?
Kompetenz analysieren, strategien schaffen ??
Ich würde sagen, das wird in etwa so ablaufen: https://youtu.be/x5QB54BQ4Sw?t=12
Ich habe mir mal kurz diese Seite sikos.de da mal angesehen.
Nach MEINER Analyse ist diese Firma da nicht in der Lage jedem Menschen - und schon gar nicht "minderbemittelte" - zu helfen !
Um deren Info-Film da verstehen zu können, muss man gut englisch können. Da erzählt einer nur auf englisch !
Würde mich schon abstoßen.

Helfen tut bei solchen Maßnahmen, meiner Meinung und auch gewisser Erfahrung nach, schonungslose und umfängliche Ehrlichkeit - auch sich selbst gegenüber !
Ich z. B. würde bei so einem Meeting da, die direkt einfach mal random darauf ansprechen, warum dieser Info-Film auf deren Web-Seite hier in Deutschland nicht auf deutsch aufgenommen werden kann (wenn ich da wirklich hin MÜSSTE).
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Mila Malaja

Danke für die ausführliche Antwort, @ Eichhörnchen.

Das bestätigt meine, und meines Sohnes Vermutung, dass diese Maßnahme im Falle meines Sohnes,
nicht zielführend ist. Er wird auf keinen Fall etwas unterschreiben, und/oder zustimmen, dort
mitzumachen. Er braucht medizinische Gutachten, und das ist in seinem Fall sehr kompliziert, das, was wirklich wichtig wäre, dazu sei die Hausärztin nicht ausgebildet. Denn mein Sohn braucht einen Umweltmediziner, und ein solcher, müsste von uns selbst bezahlt werden. Doch dieses Geld haben wir nicht. Ich wiederhole es den SB´s schon seit Jahren, aber die ignorieren es einfach.


Eichhörnchen

Ja, was mir da an dem Brief noch aufgefallen ist (hab ich vorhin vergessen mit zu erwähnen) - ist diese Anrede ,,Guten Mittag Herr" !
"Guten Mittag Herr" - sowas habe ich ja überhaupt noch nie gehört oder gelesen !
Und sowas in einem amtlichen Schriftverkehr auch noch !!
Finde ich sehr schräg !
Nach meinem hobbypsychologischen Profiling hat diese Fachkraft da irgendeine emotional negative Befangenheit Deinem Sohn gegenüber, oder/und seinem Fall gegenüber.
Und dann will er von einer Kariere-Beratungsfirma ein medizinisches Gutachten über Deinen Sohn erstellen lassen !?!?
Genauso schräg.
Warum schickt er Deinen Sohn nicht zum medizinischen Dienst der BA (Amtsarzt) ??
DER müsste ein medizinisches Gutachten erstellen (wenn er/sie es denn kann) !
DAS wäre die normale Vorgehensweise von dem Amt.
Ich würde dies dem Jobcenter da so ansprechen.
Bei mir war das jedenfalls auch so. Ich habe der Fachkraft da mal was von ,,Ich kann nich mehr, weil..." erzählt, und da hat die dann gesagt ,,Na gut, dann machen wir das anders. Ich schicke sie zum ärztlichen Dienst...", und hat mir da einen Haufen DIN-A4 Blätter ausgedruckt, in einen Umschlag gepackt und mit den Worten in die Hand gedrückt ,,Das müssen Sie ausfüllen und bis zum xx.xx.xxxx in unseren Briefkasten werfen. Dann leite ich das weiter...".
Tja, und so ging das dann seinen Gang - bei mir.
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Mila Malaja

Die haben dort - auf dem Jobcenter - nun plötzlich alle ihre persönlichen Befangenheiten den Kunden gegenüber zur Schau gestellt, seit es diese neuen Regelungen gibt. Im Juni haben die dort massenhaft diese Sikos/Kompass Veranstaltungen gegeben. Die haben meinen Sohn mehrmals dorthin eingeladen, aber er weigerte sich dorthin zu gehen (innere Blockade). Ohne dass er zu dieser Veranstaltung ging, haben sie seinen Weiterbewilligungsantrag nicht bearbeiten. Zwei Wochen lang hatte er sei Geld nicht bekommen. Dann sind wir hingegangen, zum letzten Termin. Die haben die Auszahlung zugesagt - wir sind an einem Donnerstag dort gewesen - aber die wollten erst am Montag auszahlen. Und das mit einer Sanktion. Ich sagte, er braucht sein Geld sofort! Und Sanktion können die machen, ich brauche es schriftlich, dann werde ich gerichtlich dagegen vorgehen.

Das Geld kam dann tatsächlich erst am folgenden Montag. Aber ohne Sanktion. Auch im nächsten Monat kam keine Sanktion. Wortlos. Ohne Bescheid.

Diese SB ruft ihn auch ständig an. Wir haben ihr mehrmals gesagt, dass wir alles schriftlich wollen und brauchen. Sie ruft trotzdem immer wieder an, mein Sohn geht nicht mehr dran. Sie hält sich für sehr engagiert. Und beim letzten Termin, sind wir eigentlich bei der SB eingeladen gewesen, die für die Auszahlung zuständig ist. Die wollte, dass ich das Büro verlasse. Ich sagte dann, gut, aber nur mit meinem Sohn zusammen. Den Termin haben wir ja jetzt wahrgenommen. Was brauchen sie noch von ihm, damit sein Weiterbewilligungsantrag bearbeitet wird? Sie sagte, dass sie nichts von ihm braucht. Holte die andere SB dazu, und die wollte uns in ihr Büro mitnehmen. Die Vorgesetzte kam auch dazu. Weil ich immer dasselbe wiederholte: "Zahlen sie meinem Sohn sofort sein Geld aus. Was sie hier machen, ist rechtswidrig."

Tja, damit gelte ich bei denen als asozial. Natürlich ist sie wegen mir meinem Sohn gegenüber negativ befangen. Ihre Sanktions - Paragraphe sind asozial. Mich kann man verstehen, ich habe ums Überleben meines Kindes gekämpft.

Ja, es ist einfach alles schräg dort mit denen.
Ich habe sie auch gefragt, warum die keinen Termin beim Kreisgesundheitsamt für meinen Sohn gemacht hat. Dazu schwieg sie einfach. Und kam mit der Maßnahme beim Sikos weiter an. Ihrer Meinung nach würde mein Sohn von dort ein ärztliches Gutachten erhalten.

Und ich habe geschrieben, dass SIKOS Kompass-Ziel die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sei. Die SIKOS GmbH verfügt über keine gesetzliche Befugnis, ein ärztliches Gutachten im Sinne von § 44a SGB II zu erstellen.

Und sie kommt uns ständig mit ihrer eigenen Meinung. Das ist allerdings schräg ja.


Eichhörnchen

Diese Sachbearbeiterin da in dem Jobcenter verwechselt da wahrscheinlich ein Medizinisches Gutachten mit einer arbeitsmedizinischen Untersuchung (AMU), welche von den Berufsgenossenschaften für diverse berufliche Verwendungen gefordert wird !?!
Es gibt Firmen (meist Großkonzerne wie die Deutsche Bahn oder Simens z. b.) die eine eigene arbeitsmedizinische Abteilung haben, wo sie generell JEDEN neuen Bewerber durchchecken.
In der Sikosseite da ist aber nichts mit "Arbeitsmedizin" oder gar "medizinisches Gutachten" zu finden !
WAS u. U. der Fall sein könnte, wäre dass sie ihre Kunden gegebenenfalls zu einer externen arbeitsmedizinischen Praxis schicken (sowas gibt´s auch). Müsstet ihr diese Firma da einfach mal direkt (telefonisch) mal random fragen.
Aber wie gesagt - Arbeitsmedizin und medizinisches Gutachten ist nicht so ganz das Selbe (nach meiner Kenntnis zumindest).

Es gibt die Möglichkeit sich bei der Bundesagentur der Arbeit zu bescheren: https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/anregungen-und-kritik/lokales-jobcenter?scope=form
Das kann u. U. Wunder wirken, weil, das geht glaub ich direkt nach Nürnberg in die Hauptgeschäftsstelle der BA !
Ansonsten wird es dann wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass Ihr in die Justiz gehen müsst (Klagen, etc.)
Und DAZU wissen hier andere Mitglieder gut bescheid.

Zitat von: Mila Malaja am 22. August 2026, 08:01:26Die haben die Auszahlung zugesagt - wir sind an einem Donnerstag dort gewesen - aber die wollten erst am Montag auszahlen. Und das mit einer Sanktion.

Einfach mal random eine Sanktion mündlich ankündigen geht auch nicht wirklich !
Da müsste erstmal ein Sanktionsbescheid kommen - dann eine Anhörung...
Und eine Sanktion für eine noch nicht beschiedene Weiterbewilligung !?!?
Das ist aber auch ein bisschen "Rembrandt" - würde ich sagen !!
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Mila Malaja

Ich bin nicht sicher, ob die SB hier ein medizinisches Gutachten mit einer arbeitsmedizinischen Untersuchung (AMU), verwechselt, oder bewusst nicht ehrlich ist.
Ich habe jetzt online dieses im Fleyer erwähnte https://kompass24.net/ Unternehmen gefunden. Dort ist auch nichts über ein medizinisches Gutachten zu finden.

Wenn wir vor Sozialgericht klagen sollten, dann... nun gut. Ich bereite mich bereits darauf vor. Obwohl das wieder so viel Nervenkraft kostet.

Ja, die haben es mehrfach wiederholt, dass eine Sanktion kommt. Sie ,,bellen" es zur Abschreckung gerne immer wieder gerne laut raus. Und ja, genau! Eine Sanktion für eine noch nicht beschiedene Weiterbewilligung! Ihrer Pflichten sind sie sich nicht bewusst, die sind sich nur ihrer Rechte bewusst.

Was ich in der Beschwerde an die Bundesagentur der Arbeit schreiben soll, wüsste ich im Moment nicht.
Irgendwie muss ich über eine schriftliche Formulierung erst mal nachdenken. Aber Danke!

Fettnäpfchen

Zitat von: Mila Malaja am 22. August 2026, 10:35:29Was ich in der Beschwerde an die Bundesagentur der Arbeit schreiben soll, wüsste ich im Moment nicht.
Im Prinzip das was du im Eröffnungsbeitrag und deiner nächsten Antwort geschrieben hast. Davon eine kurze prägnante Zusammenfassung.
Und
dann noch was deiner Meinung nach alles falsch beziehungsweise überhaupt nicht gemacht wird. Da sind die Regelungen:
https://hartz.info/index.php/topic,108247.0.html
Wahrscheinliche Antwort: Sei sind nicht zuständig da es sich bei eurem JC um eine Optionskommune handelt und Du dich an den Bürgermeister oder den Landrat wenden sollst/musst.

Zitat von: Mila Malaja am 22. August 2026, 08:01:26Diese SB ruft ihn auch ständig an.
umgehend die Löschung der Telefonnummer und E-Mail Adresse schriftlich nachweislich mit Rückantwort einfordern!

Zitat von: Mila Malaja am 22. August 2026, 08:01:26Ich habe sie auch gefragt, warum die keinen Termin beim Kreisgesundheitsamt für meinen Sohn gemacht hat. Dazu schwieg sie einfach. Und kam mit der Maßnahme beim Sikos weiter an. Ihrer Meinung nach würde mein Sohn von dort ein ärztliches Gutachten erhalten.
auch schriftlich machen und auf bestehende Regelungen / Gesetze verweisen! und die Meinung des SB ist irrelevant, es zählen die gesetzlichen Regelungen. s. Anhang
Und
ZitatIch sehe keine Rechtsgrundlage, wonach eine Optionskommune statt des Gesundheitsamtes oder der RV einen außenstehenden Dritten mit Fachbereich Arbeitsmedizin damit beauftragen darf, ein sozialmedizinisches Gutachten zur Erwerbsfähigkeit nach § 44a SGB II zu erstellen.
Vielmehr greift in solchen Fällen die Vereinbarung zwischen dem Deutschen Landkreistag bzw. Städtetag und der DRV-Bund:
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB2_8R0
siehe dazu auch hier: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB2_8R4
Da die oben genannte Vereinbarung nicht im Verhältnis zu den zugelassenen kommunalen Trägern (sogenannte Optionskommunen) gilt, wurden zwischen dem Deutschen Landkreistag sowie dem Deutschen Städtetag und der Deutschen Rentenversicherung Bund eine -ähnlich gelagerte - Vereinbarungen über die Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit von Arbeitsuchenden im Sinne des SGB II mit Wirkung vom 01.09.2013 (Anlage 2) beziehungsweise 01.11.2013 (Anlage 3) abgeschlossen.
In den Verfahrensvereinbarungen sind Regelungen über die Erstellung von Erstgutachten zur Erwerbsfähigkeit von Arbeitsuchenden durch die Rentenversicherungsträger getroffen worden. Danach haben die Optionskommunen die Möglichkeit, in Fällen, in denen das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit zweifelhaft ist, bei dem für den Arbeitsuchenden zuständigen Rentenversicherungsträger eine gutachterliche Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit einzuholen. In diesen Fällen wird es zu keinen Widersprüchen im Sinne des § 44a SGB II SGB II § 44a G0) kommen, da die Optionskommune und die Kommune als Sozialhilfeträgerin die vom Rentenversicherungsträger abgegebene ärztliche Stellungnahme als für sich verbindlich anerkennen.

Zitat von: Mila Malaja am 22. August 2026, 10:35:29Ja, die haben es mehrfach wiederholt, dass eine Sanktion kommt.
aufgrund der Einladungsparagrafen haben sie diese Möglichkeit wenn man der Einladung nicht nachkommt oder nicht AU ist. Letzteres verschiebt aber nur die ganze Sache bis die AU abgelaufen ist dann muss man sich selber beim JC melden.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Mila Malaja

Vielen Dank für die vielen nützlichen Informationen. Ich werde alles erledigen, und alles in mein Schreiben an die SB (an dem ich gerade arbeite) mit hineinnehmen. Danke für die Mühe.

Ja, die haben diese Möglichkeit zur Sanktion laut des Eiladungsparagrafen, ich weiß das. Aus dem Grund schreibe ich mit rein, dass mein Sohn um die Verschiebung des Termins zur Maßnahme braucht, um aktuell ärztliche Befunde einzuholen. Und diese Maßnahme für ihn nicht geeignet ist. Ansonsten wird er den Termin in meiner Begleitung wahrnehmen.

Fettnäpfchen

Mila Malaja

Zitat von: Mila Malaja am 22. August 2026, 13:06:52Ansonsten wird er den Termin in meiner Begleitung wahrnehmen.
Das sollte man eh bei jedem Termin machen.
Ich gehe davon aus dass du weißt das du dich in dem Fall als Beistand bezeichnen musst, ansonsten kannst du als Begleitperson abgelehnt werden, also nicht mit ins Geschäftszimmer darfst.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Die Aussage des JC ist, mit Verlaub, rechtswidriger Unsinn.
Da hier die  Erwerbsfähigkeit geprüft werden muss, wie das JC in der Email selbst schreibt, ist die Zuweisung zu einer Maßnahme klar rechtswidrig, da wegen der ungeklärten Erwerbsfähigkeit derzeit niemand prüfen kann, ob diese Maßnahme überhaupt zumutbar und geeignet ist, oder eine andere Maßnahme geeigneter ist.
Das eine Begutachtung durch den äD ohne Vorbefunde nicht möglich ist, ist schlicht falsch.
Und das diese Maßnahme der Vorbereitung einer Begutachtung durch den äD dient, ist eine ziemlich unverschämte Lüge, denn das Ziel dieser Maßnahme ist Maßnahmebeschreibung die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, wie man unschwer lesen kann.
Ich würde mit Beistand zu dem Termin erscheinen und darauf bestehen, dass vom JC zuerst pflichtgemäß nach § 44a SGB II die Erwerbsfähigkeit festgestellt wird, da vorher eine Prüfung, ob die Maßnahme individuell zumutbar und zielführend ist, nicht möglich ist.
Sollten die mauern, kündige an, diese Feststellung schriftlich zu beantragen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Mila Malaja

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. August 2026, 09:29:30Mila Malaja

Zitat von: Mila Malaja am 22. August 2026, 13:06:52Ansonsten wird er den Termin in meiner Begleitung wahrnehmen.
Das sollte man eh bei jedem Termin machen.
Ich gehe davon aus dass du weißt das du dich in dem Fall als Beistand bezeichnen musst, ansonsten kannst du als Begleitperson abgelehnt werden, also nicht mit ins Geschäftszimmer darfst.

MfG FN

Danke! Ich habe auch den dazu gehörenden Paragraphen § 13 Abs. 4 SGB X gefunden.


Zitat von: Ottokar am 23. August 2026, 15:15:56Die Aussage des JC ist, mit Verlaub, rechtswidriger Unsinn.
Da hier die  Erwerbsfähigkeit geprüft werden muss, wie das JC in der Email selbst schreibt, ist die Zuweisung zu einer Maßnahme klar rechtswidrig, da wegen der ungeklärten Erwerbsfähigkeit derzeit niemand prüfen kann, ob diese Maßnahme überhaupt zumutbar und geeignet ist, oder eine andere Maßnahme geeigneter ist.
Das eine Begutachtung durch den äD ohne Vorbefunde nicht möglich ist, ist schlicht falsch.
Und das diese Maßnahme der Vorbereitung einer Begutachtung durch den äD dient, ist eine ziemlich unverschämte Lüge, denn das Ziel dieser Maßnahme ist Maßnahmebeschreibung die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, wie man unschwer lesen kann.
Ich würde mit Beistand zu dem Termin erscheinen und darauf bestehen, dass vom JC zuerst pflichtgemäß nach § 44a SGB II die Erwerbsfähigkeit festgestellt wird, da vorher eine Prüfung, ob die Maßnahme individuell zumutbar und zielführend ist, nicht möglich ist.
Sollten die mauern, kündige an, diese Feststellung schriftlich zu beantragen.

Danke für deine Antwort Ottokar. Jetzt habe ich schon vorher eine E-Mail an die SB geschickt, und sehe hier deine Antwort. Mein Schreiben traue ich mich noch nicht, hier reinzustellen, bevor ich eine Rückmeldung von der SB habe. Was ist, wenn die hier mitlesen? Mich und meinen Sohn allein aufgrund des Namens der Maßnahme wieder erkennen, und sich dann gegen mich vorbereiten.... Aber so in dem Sinn, dass die Maßnahme nicht zielführend ist, habe ich geschrieben. Ich und mein Sohn haben es schon mehrmals besprochen, und wissen auch, dass die SB ihn anlügt. Ich werde sein rechtlicher Beistand sein.