Grundsicherung Akte verschlampt

Begonnen von WoKaBe2008, 27. August 2026, 14:17:00

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WoKaBe2008

Ich beziehe eine kleine Rente und bekomme nebenbei Grundsicherung. Allerdings ist angeblich meine Akte beim Sozialamt nicht mehr auffindbar, was zur Folge hat:
Ich erhalte weiterhin Grundsicherung nach Berechnung von 2023, aber...
Mieterhöhungen werden nicht mehr berechnet, ich zahle seit 01.01.2024 jeden Monat 11,08€ aus eigener Tasche. Rechtschutzversicherung, die meines Wissens ebenfalls übernommen werden sollte, zahle ich jeden Monat 12,50€ aus eigener Tasche. Seit 01.01.2025 bekomme ich keine GEZ-Befreiung mehr, die ersten 9 Monate habe ich diese noch aus eigener Tasche bezahlt, nächste Woche kommt der Gerichtsvollzieher und will 250€, weil ich die GEZ nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen kann.
Monatliche eMails, Briefpost, Anrufe und persönliche Besuche beim Amt haben bisher nichts gebracht.
680€ habe ich insgesamt in fast 3 Jahren bereits aus eigener Tasche bezahlt, weil das Amt auf nichts mehr reagiert.
Was kann ich tun?

Rotti

Zitat von: WoKaBe2008 am 27. August 2026, 14:17:00Ich erhalte weiterhin Grundsicherung nach Berechnung von 2023, aber...
Ohne Weiterbewilligung auch kein neuer Bescheid was erforscht denn dein Sozialamt so lange ohne deine Mitarbeit, eine Blankoüberweisung seit 2023 ist ja nicht rechtens. Wenn du aus eigenem Antrieb seit 2023 keinen Antrag mehr gestellt hast musst du die Grundsicherung wieder zurück zahlen.
"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"
Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

WoKaBe2008

Wenn man im Amt eine Akte besitzt, die noch nicht verschlampt wurde, dann wird man über eine anstehende Weiterbewilligungsaktion rechtzeitig informiert, was aber im genannten Zeitraum nie geschah. 2-3 Wochen, bevor meine Akte verschollen ist, hatte man mir noch ein erbetenes Dokument für den ÖPNV zukommen lassen, danach kam keinerlei Reaktion mehr vom Amt, außer:
Eine Vertretung im Amt rief mich einmalig an, weil ihr der angehäufte Stapel von unbearbeiteten Bitten zwecks GEZ-Befreiung auffiel und sie wollte sich darum kümmern, sich schlau machen und mich dann zurück rufen. Dieser Rückruf kam allerdings niemals.
Warum muss ich aus eigenem Antrieb einen neuen Antrag stellen, wenn der alte noch gar nicht beendet wurde, lediglich laut Amt nicht auffindbar ist? Auf diese Idee kam bisher noch nicht einmal das Sozialamt.
Praktisch läuft meine Grundsicherung ja noch, Zahlungen werden an Rentenerhöhungen angepasst ausgezahlt, lediglich auf Betriebs- und Heizkosten-Abrechnungen, auf Mieterhöhungen, auf GEZ-Befreiungen wird nicht mehr reagiert.
Und ja, eine Weiterbewilligung wäre wohl nach all der Zeit auch mal fällig, doch diese müsste ja vom Amt eingeleitet werden. Und da sich bei mir nichts geändert hat, worüber das Amt nicht bereits informiert wurde.

Dann werde ich wohl besser einen Anwalt einschalten, der sich um den Fall kümmert, das Amt aus dem Tiefschlaf reißt und hilft, die verschollene Akte wieder zu finden, bevor der Gerichtsvollzieher kommt, denn 1) bei dem wenigen Geld, das mir bleibt, kann ich nicht auch noch die GEZ bezahlen, und 2) sollte ich als Bezieher von Grundsicherung von GEZ-Zahlungen befreit sein.

Ottokar

Bei Grusi nach dem 4. Kap SGB XII muss man keinen WBA stellen wie beim ALG II, man muss nur nachweisen, dass die Anspruchsvoraussetzungen weiter vorliegen. Sofern das Sozialamt dies fordert.
Angesichts der jährlichen Rentenerhöhung sollte das Sozialamt dies eigentlich einfordern, da die Rente ja als Einkommen die Grusi mindert.
Wenn das Sozialamt hier seit 2023/24 keine Rentenerhöhung berücksichtigt hat, kann es wg der Rentenerhöhungen gut sein, dass du nicht zu wenig sondern zuviel Leistung erhältst.
Wenn du keinen Bescheid über den aktuellen Bewilligungszeitraum hast und das JC diesen verweigert bzw Bitten dazu ignoriert, kannst du beim Sozialgericht die Bescheiderstellung einklagen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


WoKaBe2008

Danke für die Antwort.
Wie gesagt, die Grundsicherung wird angepasst, wird also weniger, wenn die Rente steigt. Das funktioniert komischerweise noch. Bemerkt man auch, da die geminderte Grusi Anfang... und die erhöhte Rente erst Ende des Monats kommt.
Okay, dann also Anwalt und Sozialgericht, ohne geht es wohl nicht mehr.

Bimimaus5421

Wie Ottmar, erwähnt hat zum Sozialgericht.
Du kannst jetzt schon eine Untätigkeit Klage gegen das Sozialamt auf Bescheid Erstellung beim Sozialgericht einreichen.
Gleichzeitig würde ich eine Dsgvo Anfrage an das Sozialamt stellen ( damit du die verbleibenden gespeicherte Daten erhälst zum Nachweis)
Und Geschäftsführung anschreiben Dienstaufsicht Beschwerde verbleibt der Akte

Rotti

Zitat von: WoKaBe2008 am 28. August 2026, 11:05:17Wie gesagt, die Grundsicherung wird angepasst, wird also weniger, wenn die Rente steigt. Das funktioniert komischerweise noch.
ja so ist es
Automatischer Datenabgleich: Die Sozialleistungsträger gleichen ihre Daten regelmäßig mit den Rentenbehörden ab. Sobald die Rente zum 1. Juli angepasst wird, liegt dem Amt die Information meist vor.
Zitat von: WoKaBe2008 am 28. August 2026, 11:05:17Okay, dann also Anwalt und Sozialgericht, ohne geht es wohl nicht mehr.
Prozesskostenhilfe – Formular ausfüllen
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https://service.justiz.de/prozesskostenhilfe/formular-ausfuellen
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Ottokar

Zitat von: Bimimaus5421 am 28. August 2026, 11:15:26Du kannst jetzt schon eine Untätigkeit Klage gegen das Sozialamt auf Bescheid Erstellung beim Sozialgericht einreichen.
Nein, kann er nicht, weil keine Untätigkeit vorliegt.

Die Zahlung der Leistung stellt bereits einen Verwaltungsakt dar, hier geht es deshalb darum, das Sozialamt zu zwingen, diesen gemäß § 33 Abs. 2 S. SGB X schriftlich zu bestätigen, um u.a. gegenüber dem Rundfunkbeitragsservice die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nachweisen zu können, was ein berechtigtes Interesse i.S. dieser Vorschrift darstellt.
Bsp siehe hier: https://openjur.de/u/548955.html
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WoKaBe2008

Ich habe bereits am Freitag diverse Rechtsanwälte angeschrieben (da Freitags scheinbar alle Anwälte geschlossen haben) und am heutigen Montag Antworten bekommen.
Es scheint in ganz Berlin keinen Rechtsanwalt zu geben (und diese Erfahrung habe ich bereits erstmalig vor 18 Monaten gemacht), der nicht für die nächsten 6 Monate ausgebucht ist und somit keine neuen Aufträge mehr annimmt.
Welche Möglichkeiten habe ich noch, mir möglichst schnelle Hilfe zu holen?
Gibt es eine Art Vorlage, um selbst eine Klage an das Sozialgericht zu schreiben?

Robert22

Ja, du kannst auch selber Klage erheben - zb. direkt vor Ort (Gericht) zur Niederschrift.

https://www.aktion-mensch.de/inklusion/recht/zugang-zum-recht/sozialrechtsklage

Doch mit einem Anwalt steht natürlich dann auch gleich viel mehr Wucht hinter der Klage, behaupte ich jetzt mal einfach. Schon sehr komisch, das sich in Berlin kein Anwalt dafür finden lassen soll - vielleicht mal einen Sozialverband kontaktieren, ob die da nicht Partneranwälte, oder so, in Petto haben.

Rotti

#10
Zitat von: WoKaBe2008 am 31. August 2026, 10:32:08Gibt es eine Art Vorlage, um selbst eine Klage an das Sozialgericht zu schreiben?
https://buergerratgeber.de/musterklage-sozialgericht/

Was muss ich tun, um wirksam Klage zu erheben?

Schreiben Sie dem Sozialgericht, gegen welchen Bescheid und Widerspruchsbescheid Sie sich wenden und was Sie erreichen wollen. Eine Begründung Ihrer Klage ist sinnvoll. Eine Klageerhebung ist auch möglich, indem Sie das Sozialgericht aufsuchen und dort aufschreiben lassen, was Sie wollen. Zuständig ist die sog. Rechtsantragsstelle. Vormittags ist dort immer jemand zu erreichen. Bitte melden Sie sich dafür vorher am Empfang vor den Sitzungssälen an. Dort hilft man Ihnen weiter. Telefonisch oder per E-Mail ist eine Klageerhebung nicht möglich.
https://www.sozialgericht-aurich.niedersachsen.de/startseite/service/haeufig_gestellte_fragen/gerichtsverfahren-176276.html

Untätigkeitsklage im Antragsverfahren
Ich habe einen Antrag gestellt, die Behörde (z.B. Jobcenter, Krankenkasse, Arbeitsamt, Rentenversicherung) reagiert aber nicht. Was kann ich tun?
https://www.sozialgericht-stade.niedersachsen.de/startseite/service/haufig_gestellte_fragen/untaetigkeitsklage-im-antragsverfahren-124557.html
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