trotz Antrag auf EU Rente will Jobcenter

Begonnen von Denise, 02. September 2026, 16:29:16

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Denise

Hallo

ist es meine Mitwirkungspflicht meinen vollständigen Versicherungsverlauf an das Jobcenter zu senden
obwohl ich 8 Stunden in Vollschicht vom medizinischen Dienst bewertet wurde? :ok:
Erst sollte ich einen Rentenantrag stellen im Februar das habe ich auch gemacht ich wurde dazu genötigt
und jetzt soll ich obwohl ich 6-8 Sunden von dem Arzt bewertet wurde
trotzdem meinen vollständigen Versicherungsverlauf abgeben.

Ich bin erst 46 Jahre  :wand:
Ist das rechtens`?
Danke Denise

Sheherazade

Zitat von: Denise am 02. September 2026, 16:29:16und jetzt soll ich ......trotzdem meinen vollständigen Versicherungsverlauf abgeben.

Mit welcher Begründung?
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Dwight Manfredi

Ja, die Forderung des Jobcenters ist rechtens. Das Gutachten des Ärztlichen Dienstes vom Jobcenter war nur eine vorläufige Einschätzung für die Vermittlung. Ob du tatsächlich erwerbsgemindert bist und Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hast, entscheidet gesetzlich ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung.

Da du im Februar den Rentenantrag gestellt hast, befindet sich dein Verfahren im Übergang. Nach § 60 SGB I müsst du alle Tatsachen angeben und Unterlagen vorlegen, die für die Leistung erheblich sind. Der Versicherungsverlauf gehört dazu, da er klärt, welcher Sozialleistungsträger Jobcenter oder Rentenversicherung langfristig für dich finanziell zuständig ist.

Denise

Zitat von: Sheherazade am 02. September 2026, 16:39:46
Zitat von: Denise am 02. September 2026, 16:29:16und jetzt soll ich ......trotzdem meinen vollständigen Versicherungsverlauf abgeben.

Mit welcher Begründung?


Teilhabe am Arbeitsleben und eine berufliche Rehabilitation ?
Mein Mann hat Pflegestufe 5
und die ärgern mich dauerhaft weiter obwohl das im Jobcenter München bekannt ist. :sad:

liebe Grüße Denise

Kopfbahnhof

Zitat von: Dwight Manfredi am 02. September 2026, 17:58:56befindet sich dein Verfahren im Übergang

Zitat von: Denise am 02. September 2026, 16:29:16und jetzt soll ich obwohl ich 6-8 Sunden von dem Arzt bewertet wurde

Klingt so, als ob die RV schon ein Gutachten gemacht hat?

Dwight Manfredi

Wenn du deinen Mann mit Pflegegrad 5 nachweislich in erheblichem Umfang selbst pflegst, bist du rechtlich nicht verpflichtet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, an Maßnahmen teilzunehmen oder eine berufliche Rehabilitation zu machen. Im Sozialgesetzbuch § 10 SGB II ist klar geregelt, dass eine Arbeit, eine Maßnahme oder eine berufliche Rehabilitation unzumutbar ist, wenn:
Die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar ist und Die Pflege nicht auf andere Weise z. B. durch einen Pflegedienst sichergestellt werden kann.

Sheherazade

Das Problem wurde schon hier behandelt.

Zitat von: Ottokar am 15. April 2026, 13:49:55Da dein Mann PG 4 hat, ist für dich als Pflegeperson ein Job nicht mehr zumutbar (Weisung der BA zu § 10 SGB II). Diese Unvermittelbarkeit hat keinen Einfluss auf deinen Leistungsanspruch.

Wenn das JC Zweifel an deiner Erwerbsfähigkeit hat, muss es den äD der AfA beauftragen, diese festzustellen, da deine Erwerbsfähigkeit Einfluss auf deinen Leistungsanspruch hat. Genau das ist hier offenbar passiert. Alternativ hätte dich das JC auch auffordern können, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV zu stellen.
Auch wenn du nicht vermittelbar bist, musst du bei der Klärung deiner Erwerbsfähigkeit mitwirken, ebenso unterliegst du auch weiterhin der Meldepflicht.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Denise

Zitat von: Sheherazade am 02. September 2026, 18:23:17Das Problem wurde schon hier behandelt.

Zitat von: Ottokar am 15. April 2026, 13:49:55Da dein Mann PG 4 hat, ist für dich als Pflegeperson ein Job nicht mehr zumutbar (Weisung der BA zu § 10 SGB II). Diese Unvermittelbarkeit hat keinen Einfluss auf deinen Leistungsanspruch.

Wenn das JC Zweifel an deiner Erwerbsfähigkeit hat, muss es den äD der AfA beauftragen, diese festzustellen, da deine Erwerbsfähigkeit Einfluss auf deinen Leistungsanspruch hat. Genau das ist hier offenbar passiert. Alternativ hätte dich das JC auch auffordern können, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV zu stellen.
Auch wenn du nicht vermittelbar bist, musst du bei der Klärung deiner Erwerbsfähigkeit mitwirken, ebenso unterliegst du auch weiterhin der Meldepflicht.


Richtig da ging es um die EU Rente und die Anträge aber jetzt geht es um eine berufliche Reha
obwohl ich gar nicht arbeiten kann wegen der Pflege
das weiß das Jobcenter auch und weil das Gutachten nicht zu ihrer Zufriedenheit ausgefallen ist
wollen sie mich jetzt in eine berufliche Reha schicken.
Ich verstehe das alles einfach nicht mehr.
Egal wie oft ich das Jobcenter darauf hinweise jedes mal kommt eteas Neues mit der Drohung
meine Leistungen zu entziehen wenn ich nicht mache was sie wollen.
Was soll ich denn machen? :sad:

liebe Grüße DeniseH.

Sheherazade

Hast du den Rentenantrag denn gestellt und dem Jobcenter eine Eingangsbestätigung der DRV eingereicht? Das Jobcenter kann dich nicht zu einer beruflichen Reha verpflichten.

Wie genau lautet die Begründung für die Forderung nach deinem vollständigen Versicherungsverlauf?
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Denise

ja denRentenantrag habe ich gestellt und das Jobcenter wurde sofort darüber informiert.
Ich habe es mir in der Eingangszone bestätigen lassen und es kam ein Brief zurück das ich dennoch trotz der Rentenantragstellung zum medizinischen Dienst muss.
Es hat sie nicht interessiert das ich den Antrag gestellt habe ich sollte demnach zur Doppelbegutachtung. :sad:
Die Rentenversicherung hat sich noch nicht gemeldet ich war dort auch noch nicht vorgeladen.

Bei der Anforderung nach dem Versicherungsverlauf gibt es keine Begründung.
Hier steht nur das das Gutachten das so vorgesehen hat also der MD.
Jedoch kennt der Gutachter M. nicht die Gesetze zur Pflege sonst hätte er gewußt das ich gar nicht vermittelbar bin
Das Jobcenter München hat das einfach selbst bei der DRV angefordert und ich solle das dann dort einreichen.

liebe Grüße

Sheherazade

Zitat von: Denise am 02. September 2026, 18:59:01Hier steht nur das das Gutachten das so vorgesehen hat also der MD.
Jedoch kennt der Gutachter M. nicht die Gesetze zur Pflege sonst hätte er gewußt das ich gar nicht vermittelbar bin
Das Jobcenter München hat das einfach selbst bei der DRV angefordert und ich solle das dann dort einreichen.

Es geht hier um deine Erwerbsfähigkeit, nicht um deine Vermittelbarkeit. Und da hat dir @Ottokar schon geschrieben, dass du diesbezüglich Mitwirkungspflichten hast. Dazu gehört scheinbar auch die Übersendung deines Rentenversicherungsverlaufes.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Denise

Zitat von: Sheherazade am 03. September 2026, 10:59:26
Zitat von: Denise am 02. September 2026, 18:59:01Hier steht nur das das Gutachten das so vorgesehen hat also der MD.
Jedoch kennt der Gutachter M. nicht die Gesetze zur Pflege sonst hätte er gewußt das ich gar nicht vermittelbar bin
Das Jobcenter München hat das einfach selbst bei der DRV angefordert und ich solle das dann dort einreichen.

Es geht hier um deine Erwerbsfähigkeit, nicht um deine Vermittelbarkeit. Und da hat dir @Ottokar schon geschrieben, dass du diesbezüglich Mitwirkungspflichten hast. Dazu gehört scheinbar auch die Übersendung deines Rentenversicherungsverlaufes.



nein sie wollen nicht die Erwerbsfähigkeit prüfen sondern die Teilhabeleistungen am Arbeitsleben das
ist etwas völlig anderes.
Ich pflege meinen Mann er hat die Pflegestufe 5 ich kann das gar nicht leisten
das schaffe ich nicht und ich gebe meinen Mann nicht in ein Pflegerheim
das hat man mir nämlich schon geraten.
Das ist schier unmenschlich und moralisch davon möchte ich gar nicht erst reden.
Als er jahrelang auf Montage war war er gut genug für dieses Land und jetzt nach seinem Unfall
werden wir behandelt als wäre er eine Bürde.
Ich kann keine Umschulung machen wie soll das gehen?
Meine Erwerbsfähigkeit wurde geprüft und der Rentenantrag den ich stellen musste wurde bereits abgelehnt.
Sie wollten das ich auf Grund der Pflege eine Arbeitsmarktrente beziehen soll
das ist der Antrag der jetzt noch läuft.
Danke für die vielen Kommentare das hat mir schon weitergeholfen. :yes:
Liebe Grüße DeniseH.

Sheherazade

Zitat von: Denise am 03. September 2026, 11:56:02nein sie wollen nicht die Erwerbsfähigkeit prüfen sondern die Teilhabeleistungen am Arbeitsleben das
ist etwas völlig anderes.

Korrekt, das ist nicht das Gleiche, sie hängen aber eng zusammen: Erwerbsfähigkeit beschreibt das, was ein Mensch leisten kann, während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) die konkreten Hilfen und Maßnahmen sind, um diese Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.

Beides hat aber nichts mit deiner Unvermittelbarkeit wegen der Pflegetätigkeit zu tun.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Denise

Zitat von: Dwight Manfredi am 02. September 2026, 18:15:41Wenn du deinen Mann mit Pflegegrad 5 nachweislich in erheblichem Umfang selbst pflegst, bist du rechtlich nicht verpflichtet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, an Maßnahmen teilzunehmen oder eine berufliche Rehabilitation zu machen. Im Sozialgesetzbuch § 10 SGB II ist klar geregelt, dass eine Arbeit, eine Maßnahme oder eine berufliche Rehabilitation unzumutbar ist, wenn:
Die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar ist und Die Pflege nicht auf andere Weise z. B. durch einen Pflegedienst sichergestellt werden kann.

Besten Dank Manfred das hat mir sehr weitergeholfen. :smile:  :ok:
Das ist ein sehr hilfreiches Forum.
Liebe Grüße DeniseH.

Denise

Zitat von: Sheherazade am 03. September 2026, 12:10:34
Zitat von: Denise am 03. September 2026, 11:56:02nein sie wollen nicht die Erwerbsfähigkeit prüfen sondern die Teilhabeleistungen am Arbeitsleben das
ist etwas völlig anderes.

Korrekt, das ist nicht das Gleiche, sie hängen aber eng zusammen: Erwerbsfähigkeit beschreibt das, was ein Mensch leisten kann, während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) die konkreten Hilfen und Maßnahmen sind, um diese Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.

Beides hat aber nichts mit deiner Unvermittelbarkeit wegen der Pflegetätigkeit zu tun.



ja das verstehe ich auch aber ich stehe dem Berufsleben nicht zur Verfügung und kann auch keine Umschulung machen aufgrund der Vollzeitpflege das geht einfach nicht.
Egal wie das Jobcenter es dreht und wendet aber wer dort arbeitet muss entweder total herzlos sein oder abgebrüht.
Wer andere Menschen derat manipulliert bis sie einfach in ihr System passen hat keine Menschlichkeit.
Wann soll ich eine berufliche Reaabilitation machen die Nacht für 2 Stunden?
Irgendwann muss ich auch mal schlafen und Kraft tanken für meine Herausforderung im Alltag.
Am meisten tut mir mein Mann leid der das alles mitbekommt und sich dadurch auch noch wertlos fühlt. :sad: