trotz Antrag auf EU Rente will Jobcenter

Begonnen von Denise, 02. September 2026, 16:29:16

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Sheherazade

Zitat von: Denise am 03. September 2026, 16:32:13ja das verstehe ich auch aber ich stehe dem Berufsleben nicht zur Verfügung und kann auch keine Umschulung machen aufgrund der Vollzeitpflege das geht einfach nicht.

Nein, du verstehst das anscheinend nicht. Die wollen derzeit erstmal nur PRÜFEN, inwieweit eine berufliche Rehabilitation für dich in Frage kommt. Und deshalb brauchen sie unter anderem deinen Rentenversicherungsverlauf, denn von dem Ergebnis ist auch die Zuständigkeit abhängig (AfA oder DRV).

Niemand verbietet dir die Pflege deines Mannes, die ist immer vorrangig, du musst aber jetzt mitwirken, damit dein eigener Status festgestellt werden kann.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Denise

Zitat von: Sheherazade am 03. September 2026, 17:03:55
Zitat von: Denise am 03. September 2026, 16:32:13ja das verstehe ich auch aber ich stehe dem Berufsleben nicht zur Verfügung und kann auch keine Umschulung machen aufgrund der Vollzeitpflege das geht einfach nicht.

Nein, du verstehst das anscheinend nicht. Die wollen derzeit erstmal nur PRÜFEN, inwieweit eine berufliche Rehabilitation für dich in Frage kommt. Und deshalb brauchen sie unter anderem deinen Rentenversicherungsverlauf, denn von dem Ergebnis ist auch die Zuständigkeit abhängig (AfA oder DRV).

Niemand verbietet dir die Pflege deines Mannes, die ist immer vorrangig, du musst aber jetzt mitwirken, damit dein eigener Status festgestellt werden kann.



weißt du wenn das Jobcenter mir nicht so übel mitgespielt hätte dann würde ich auch nicht so reagieren meine Reaktion ist mein Vertrauensverlust in dieses Jobcenter.
Ich habe die Unterlagen jetzt bei der deutschen Rentenversichrung angefordert
das Jobcenter weiß doch das ich Rentenversicherungsbeiträge von der IKK abgeführt bekomme
daher ist die Zuständigkeit eigentlich schon klar.
Die Rentenversicherung ist demnach für mich zuständig.
Das Jobcenter zahlt sowieso keine Umschulungen da winden sie sich doch immer raus
und in meinem Fall wäre es sogar sinnlos.
Ich nehme deinen Rat gerne an und werde die Unterlagen dort abgeben.

Liebe Grüße und besten Dank für all die Kommentare  :yes:

Sheherazade

Zitat von: Denise am 03. September 2026, 17:21:49das Jobcenter weiß doch das ich Rentenversicherungsbeiträge von der IKK abgeführt bekomme
daher ist die Zuständigkeit eigentlich schon klar.

Nein, das ist nicht klar, deshalb prüfen die nun auch, wer als Träger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben  (berufliche Rehabilitation) in Frage kommt. Es gibt es nämlich keinen einzelnen Träger, sondern verschiedene Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX. Welcher Träger im Einzelfall zuständig ist, hängt vor allem von der Ursache der Behinderung und den zurückgelegten Versicherungszeiten ab.

Die wichtigsten Reha-Träger im Überblick:
Deutsche Rentenversicherung (DRV): Zuständig, wenn Sie bereits viele Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und Ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung gefährdet oder gemindert ist.
Bundesagentur für Arbeit (BA): Zuständig als Auffangträger für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sofern kein anderer Träger (wie die Renten- oder Unfallversicherung) vorrangig ist – oft bei drohender Arbeitslosigkeit oder wenn noch keine ausreichenden Versicherungszeiten vorliegen.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften): Zuständig, wenn die Teilhabeleistungen nach einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder einer Berufskrankheit notwendig werden.
Träger der Eingliederungshilfe (kommunale Sozialhilfeträger): Zuständig für bestimmte Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere im Arbeitsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).
Träger der Sozialen Entschädigung: Zuständig bei Gesundheitsschäden durch besondere, im Gesetz genannte Ereignisse (z. B. Gewalttaten oder Kriegsopferversorgung).

Du siehst, es nicht nicht alles nur schwarz oder weiß. Versuche einfach nicht alles persönlich zu nehmen, dabei kann man auch darauf achten, dass alles rechtlich in Ordnung ist. Und dein Antrag auf EM-Rente läuft ja nun auch parallel, du bist im Grund gut abgesichert.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Denise

Zitat von: Sheherazade am 03. September 2026, 17:29:21
Zitat von: Denise am 03. September 2026, 17:21:49das Jobcenter weiß doch das ich Rentenversicherungsbeiträge von der IKK abgeführt bekomme
daher ist die Zuständigkeit eigentlich schon klar.

Nein, das ist nicht klar, deshalb prüfen die nun auch, wer als Träger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben  (berufliche Rehabilitation) in Frage kommt. Es gibt es nämlich keinen einzelnen Träger, sondern verschiedene Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX. Welcher Träger im Einzelfall zuständig ist, hängt vor allem von der Ursache der Behinderung und den zurückgelegten Versicherungszeiten ab.

Die wichtigsten Reha-Träger im Überblick:
Deutsche Rentenversicherung (DRV): Zuständig, wenn Sie bereits viele Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und Ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung gefährdet oder gemindert ist.
Bundesagentur für Arbeit (BA): Zuständig als Auffangträger für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sofern kein anderer Träger (wie die Renten- oder Unfallversicherung) vorrangig ist – oft bei drohender Arbeitslosigkeit oder wenn noch keine ausreichenden Versicherungszeiten vorliegen.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften): Zuständig, wenn die Teilhabeleistungen nach einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder einer Berufskrankheit notwendig werden.
Träger der Eingliederungshilfe (kommunale Sozialhilfeträger): Zuständig für bestimmte Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere im Arbeitsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).
Träger der Sozialen Entschädigung: Zuständig bei Gesundheitsschäden durch besondere, im Gesetz genannte Ereignisse (z. B. Gewalttaten oder Kriegsopferversorgung).

Du siehst, es nicht nicht alles nur schwarz oder weiß. Versuche einfach nicht alles persönlich zu nehmen, dabei kann man auch darauf achten, dass alles rechtlich in Ordnung ist. Und dein Antrag auf EM-Rente läuft ja nun auch parallel, du bist im Grund gut abgesichert.


oh danke und so umfangreich
das ist aber nett.
Vielleicht braucht man wirklich einfach nur mal jemanden der die Sache nüchtern und von außen betrachtet ja du hast Recht ich nehme mir alles immer zu schnell zu Herzen das kann ich einfach nicht abstellen.
Ich bin immer höflich und freundlich im Jobcenter und dennoch werde ich behandelt wie ein Mensch dritter Klasse das tut schon mal weh.
Danke für die Ratschläge ich werde sie alle beherzigen und umsetzen. :yes:

Liebe Grüße DeniseH.

Robert22

Etwas von aussen zu betrachten, es von aussen betrachen zu wollen, ist immer hilfreich.

Ich kenne es, wenn man viel zu schnell etwas zu Herzen nimmt; es lähmt und lässt sinken.

Die Leute im Amt sind auch nur Menschen, Du hast einige Ratschläge bereits bekommen, es gibt stets eine höhere Entscheidungsinstanz, meine Erfahrungen waren immer (ich behaupte es) stets positiv, ich empfand mich stets als ernstgehnommen.

Ich glaube nicht, das Dir die Leute da eine persönliche Unsympathie gegenüber rauscht, und wenn doch: wie hoch ist Dein Anteil daran.