Erstantrag und Wohngemeinschaft

Begonnen von Bürgergeldbezieher2026, 03. September 2026, 17:14:36

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Bürgergeldbezieher2026

Halli Hallo :)

Ich habe folgendes Problem

Ich hole meinen Realschulabschluss an einer Abendschule nach, bin am 24.8 zu meinem Kumpel gezogen habe an sich zwar vorgehabt Bafög zu beantragen, der Beauftragte Lehrer sagte uns jedoch das dies seid diesem Jahr erstmal nicht mehr Bafög gefördert wird.

Daher habe ich am 01.09. dann den Grundsicherungsantrag gestellt, ich habe auch festgestellt das sich der Erstantrag verändert hat, habe den Hauptantrag per Mail an das zuständige Jobcenter geschickt.

Nun ist es so das mein Kumpel und ich noch keinen schriftlichen Untermietvertrag gemacht haben, weil wir nicht wissen worauf wir achten müssen, damit beim Jobcenter keine Missverständnisse aufkommen.

Ich weiß auch nicht, darf ich Dinge auf dem Kontoauszug schwärzen oder muss ich damit rechnen dass das Jobcenter mir seltsame Fragen stellt; wenn ich das tue?

Zudem frage ich mich auch warum sie neuerdings die Steuer ID UND die Renten bzw. Sozialversicherungsnummer brauchen, sie müssten doch eigentlich beides ohnehin haben.

Fettnäpfchen

Bürgergeldbezieher2026

Zitat von: Bürgergeldbezieher2026 am 03. September 2026, 17:14:36Nun ist es so das mein Kumpel und ich noch keinen schriftlichen Untermietvertrag gemacht haben, weil wir nicht wissen worauf wir achten müssen, damit beim Jobcenter keine Missverständnisse aufkommen.
Es ist aber kein Eigentum das dein Kumpel bewohnt?
Da geht nämlich kein U.-MV
Der VM hat das bewilligt?

Beispiel für einen Untermietvertrag

Kostenbeteiligungsvereinbarung für Unterkunftskosten
Hier wäre der Punkt 5 zu beachten!

Bei dem Beispiel:
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt
Kann man auch jährliche BK/NK Abrechnungen geltend machen. Da hat das JC allerdings Anspruch auf den Original MV und den BK/NK Abrechnungen.

Zitat von: Bürgergeldbezieher2026 am 03. September 2026, 17:14:36Ich weiß auch nicht, darf ich Dinge auf dem Kontoauszug schwärzen oder muss ich damit rechnen dass das Jobcenter mir seltsame Fragen stellt; wenn ich das tue?
was das soll habe ich noch nie verstanden allerdings habe ich auch nichts zu verbergen.
Ratgeber Kontoauszüge

MfG FN
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Bürgergeldbezieher2026

@Fettnäpfchen

Also es geht darum, ich bin Ende August umgezogen und hab 2025/9 bis 2026/7 mein Realschulabschluss nachgeholt auf dem zweiten Bildungsweg.

Nun hatte ich nichts, keine Steuer ID, keine Geburtsurkunde.

Demzufolge habe ich innerhalb der Zeit wo ich BAföG beantragt habe, auch meine Steuer ID beim Finanzamt  und eine beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister des Standeamts beantragt.

Der beglaubigte Auszug aus dem Geburtenregister hat dann zudem noch ergeben, das mein Geburtsdatum falsch war.

Das Jahr war zwar richtig und der Monat auch, der Tag jedoch war falsch, somit dachte ich mir...naja wenn meine Mutter schon nicht rafft, wann ich geboren bin und mir keine Geburtenurkunde rausrücken kann, wer weiß was in dieser kranken Familie noch so falsch läuft.

Also habe ich beim Bundeszentralamt für Steuern eine Anfrage auf Datenauskunft gestellt und rausbekommen, das es noch ein Konto gibt das zwar auf meinem Namen läuft, ich jedoch überhaupt nichts davon wusste.

Meine Oma hat mir nie erzählt, das dass Sparkonto für mein Führerschein auf meinem Namen läuft, das Konto existiert dann auch schon ungefähr 16 Jahre.

Nun hab ich zu meiner Oma absolut kein gutes Verhältnis, hab dem BAföG Amt jedoch pro aktiv mitgeteilt das es sich bei dem Konto nicht um mein Konto handelt.

Jetzt habe ich bei dem neuen Jobcenter das Problem das ich nicht weiß ob ich Warte bis das Jobcenter auf mich zukommt und mich zu diesem Konto befragt und ich dann sage, das ich von Ausgegangen bin dass das BAföG Amt dem Jobcenter das mitgeteilt hat.

Oder ob ich von vornherein jetzt während der Erstantrag läuft schon mitteile das es noch ein nicht von mir erstelltes Konto gibt was auf meinem Namen läuft, ich aber zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf dieses Konto hatte und erst Ende 2025 davon erfahren habe, durch die Auskunft beim Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen der BAföG Beantragung, das dieses Konto überhaupt existiert.

Weil ich habe Angst, wenn ich jetzt mit der Tür ins Haus falle, das sie mir von vornherein keine Leistungen zahlen, bis nachweislich geklärt ist, das dieses Konto mir nicht gehört.