Mietobergrenzen - ohne schlüssiges Konzept gilt § 12 WoGG & Zuschlag

Begonnen von UW, 05. September 2026, 21:38:58

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UW

Zu dem Thema Wohnkostenlücke habe ich einige Recherchen am Beispiel des Jobcenter Märkischer Kreis angestellt. 
In den Jahren 2014 bis 2022 wurden mehrere Hunderttausend Euro unter Berufung auf Konzepte von Analyse & Konzepte einbehalten, die das Existenzminimum vieler Betroffener unterschritten hatten. Aber keines dieser Konzepte war schlüssig im Sinne der Sozialrechtsprechung. Alle Kürzungen waren wohl rechtswidrig.
 
Zur Schadensermittlung wurde auf die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zurückgegriffen.
Kreisreport Grundsicherung SGB II - Kreise(Monatszahlen)

Vermögensschäden durch rechtswidrig vorenthaltene Kosten der Unterkunft sind nachweisbar und aufgrund öffentlich zugängiger Datensätze auch für jedermann überprüfbar.

In mehreren Einzelbeiträgen habe ich über meine Recherchen berichtet:


einseitige Gesetzesauslegung - Gibt es wirklich keinen Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter?

sozialrechtlich ungeprüfte ("schlüssige") Konzepte - Gibt es wirklich keinen Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter? (Teil 2)

ohne schlüssiges Konzept gilt § 12 WoGG & Zuschlag - Gibt es wirklich keinen Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter? (Teil 3)

Wohnkostenlücke und korrigierte Vorschau Gibt es wirklich keinen Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter? (Teil 4)


Das aktuell angewandte Konzept 2025/2026 wird voraussichtlich erneut scheitern. Die angefügte Tabelle weist die zu korrigierenden Mietobergrenzen aus.