Kündigung der Krankenkassen durch Jobcenter

Begonnen von Chri Bri, 08. September 2026, 16:56:58

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Chri Bri

Hallo,
durch meine Arbeit helfe ich immer wieder Menschen mit ihren Anträgen und Briefen vom Jobcenter.

Heute habe ich bereits zum zweiten Mal gehört, dass das Jobcenter die Mitgliedschaft einer Bürgergeld-Empfängerin bei der DAK ohne deren Zustimmung oder vorherige Absprache beendet haben soll. Ist ein solches Vorgehen rechtlich zulässig? Grundsätzlich besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung doch freie Krankenkassenwahl. Es stellt sich daher die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage das Jobcenter handeln könnte. Kann es dabei möglicherweise um Kosteneinsparungen gehen? Wie sollten wir in einem solchen Fall vorgehen?
VG CB

Kopfbahnhof

Glaube ich nicht, ein JC kann die KK nicht für irgendjemanden kündigen.

Wenn, muss man das selbst tun.

Sheherazade

Zitat von: Chri Bri am 08. September 2026, 16:56:58Heute habe ich bereits zum zweiten Mal gehört

Nicht immer alles glauben, was man so hört .....
Interessant, wie sich bei Wahlen immer dasselbe Muster wiederholt.
Verlieren die Rechten, war es Wahlbetrug.
Gewinnen die Rechten, hat das Volk gesprochen.
Der Wählerwille gilt offenbar nur, wenn er rechts abbiegt.

PetraL

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. September 2026, 17:10:57Glaube ich nicht, ein JC kann die KK nicht für irgendjemanden kündigen.

Wenn, muss man das selbst tun.
Falsch. Meine Tochter und ich wurden bereits mehrfach in der Vergangenheit vom JC einfach von der KK (AOK) abgemeldet - erfahren haben wir es immer nur durch "Zufall" Monate später.
Zitat von: Sheherazade am 08. September 2026, 17:18:17
Zitat von: Chri Bri am 08. September 2026, 16:56:58Heute habe ich bereits zum zweiten Mal gehört

Nicht immer alles glauben, was man so hört .....

Da das bei uns mindestens 3x vorgekommen ist: Doch, das darf man ruhig glauben. JC machen das ganz offensichtlich tatsächlich.

@Chri Bri
Ich glaube nicht, dass das rechtlich zulässig ist - aber mein JC macht vieles, was eigentlich gar nicht zulässig ist, warum sollten andere JC das nicht auch tun? ...

Dwight Manfredi

Das Jobcenter kann deine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse nicht in deinem Namen kündigen. Es gibt jedoch eine Ausnahme, bei der das Jobcenter dich bei einer Krankenkasse abmeldet. Wenn dein Anspruch auf Bürgergeld endet z. B. durch Arbeitsaufnahme, Wechsel in die Sozialhilfe oder Ablehnung des Antrags. In diesem Fall stellt das Jobcenter die Beitragszahlung ein und meldet dich rückwirkend oder zum Ende des Leistungsbezugs ab.

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 13. September 2026, 17:14:13Meine Tochter und ich wurden bereits mehrfach in der Vergangenheit vom JC einfach von der KK (AOK) abgemeldet

Dann muss es einen triftigen Grund dafür gegeben haben, z. B. eine Leistungseinstellung.
Das ist dann auch keine Kündigung, sondern eine Abmeldung.

Zitat von: PetraL am 13. September 2026, 17:14:13erfahren haben wir es immer nur durch "Zufall" Monate später.

Dann ist die KK aber auch nicht besonders auf Zack.
Normalerweise meldet die sich sofort, wenn kein Beitrag mehr eingeht.

Aber @TE scheint eh nicht weiter am Thema interessiert zu sein.

PetraL

Zitat von: Kopfbahnhof am 13. September 2026, 18:24:09Dann muss es einen triftigen Grund dafür gegeben haben, z. B. eine Leistungseinstellung.
Das ist dann auch keine Kündigung, sondern eine Abmeldung.
Nicht wirklich: Der alte Bewilligungszeitraum endete und ein neuer fing an. Oder es hatten sich Wohnkosten verändert.
Und für mich bzw. uns als Leistungsempfänger ist der Unterschied nicht erkennbar: Wir sind ohne Wissen monatelang ohne eigenes Zutun/Verschulden nicht krankenversichert.
Und ja, mag sein, dass die AOK da wirklich nicht "auf Zack" war bzw. ist. Oder sich nur sehr lange Zeit lässt und es erst am Quartalsende feststellt - dann sind aber schon 3 Monate rum ...
Aber, viele Jobcenter bzw. deren Sachbearbeiter machen halt, was sie wollen.
 

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 28. Oktober 2026, 12:06:17Der alte Bewilligungszeitraum endete und ein neuer fing an.

Dann muss beim JC irgendetwas schiefgelaufen sein.
Aber das sollte man aufklären können, warum die Abmeldung bei der KK passiert ist.
Nachteile dürfen euch dadurch nicht entstehen.


KK kann man auch fragen, ob vom JC irgendetwas vorliegt, warum es diese Abmeldung gegeben hat.