AV reagiert nicht a Nachrichten, mehr Bewerbungen gefordert als vereinbart, usw

Begonnen von Elfe, 10. September 2026, 17:31:45

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Elfe

Hallo,
ich bin gerade ratlos und hoffe hier auf Hilfe zum Thema ALG 1

Mein Sohn Ü25 ist seitdem 01.09.26 arbeitslos.
Er wurde ordentlich gekündigt zu Ende August 26.
Der ALG 1 Bewilligungsbescheid ist im Übrigen heute angekommen und alles ist ok.
Im Übrigen schreibe ich hier, weil mein Sohn eine Behinderung hat und eine Lese-Rechtschreib-Schwäche hat.
Solche Sache wie hier überfordern ihn, er ist mehr der praktische Typ.

Mein Sohn war seit 2021 nicht mehr arbeitslos.
Wir verstehen nicht, warum jetzt so ein Problem beim Afa ist; besonders mit diesem AV !

Laut Eingliederungsvereinbarung soll mein Sohn 3 Bewerbungen pro Woche schreiben.
Er hat, seit dem 01.09.26 schon das dreifache an Bewerbungen geschrieben.
Das reicht aber dem AV immer noch nicht aus und schickt ihm täglich mehrere Jobvorschläge zu und wird online (Zugang AfA digital) aufgefordert sich auf jeden Vorschlag zu bewerben.

Ab nächste Woche hat mein Sohn wieder mehrere Bewerbungsgespräche und schon 3 Probearbeitstage von den Firmen erhalten...schriftlich !
Alles haben wir dem AV nachgewiesen.
Reicht dem AV aber nicht aus.

Teilweise passen diese Jobangebote überhaupt nicht zu dem was mein Sohn tatsächlich kann und mit seiner Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen schafft.
Es gibt gesundheitliche Einschränkungen, die der AfA / dem AV, vorliegen z.B. Gutachten der AfA medizinischen Dienst , gerichtliches Gutachten, Nachweis seiner Behinderung,usw.

Es werden Führerschein gefordert, denn er aber nicht hat und aufgrund seiner Behinderung bis heute nicht gemacht hat.
Oder es wird eine spezielle Ausbildung gefordert und Jobs wo ein Schichtleiter gefordert wird.
Beides, was er nicht hat und nicht kann.

Einen Führerschein hat er nicht und ist auch nicht wirklich mobil, außer mit seinem normalen Fahrrad.
Die öffentlichen Verkehrsmittel fahren hier im Dorf auch nicht so wirklich und da gäbe es Zeiten wo er entweder täglich zu spät zur Frühschicht kommen würde oder nach der Spätschicht nicht mehr mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause.

Einige Jobangebote bzw Arbeitsorte liegen soweit entfernt, dass er mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln pro Strecke sehr lange unterwegs wäre (Pendelzeit pro Tag mind 3-4 Stunden), mit vielen Umstiegen usw..

Mein Sohn hat sich nicht nur über das Portal der AfA beworben, sondern z.B. über Indeed und auch schon persönlich bei Bekannten, die eine eigene Firma haben.
Alles beim AV nachgewiesen...schriftlich.
Reicht dem AV nicht !

Mein Sohn ist auch gesundheitlich angeschlagen, mit Herz, Migräne,  ADHS, orthopädische Probleme, Hauterkrankung, usw.
Alles bei der AfA bekannt.
Er ist deswegen auch beim Reha Team der AfA gemeldet.

Wir haben den Eindruck, dass das dem Arbeitsvermittler alles nicht interessiert.
Anstatt froh zu sein, dass mein Sohn ja arbeiten will und sich schon fleißig bewirbt (wozu er meine schriftliche Hilfe braucht; auch beim arbeiten am PC), macht der AV so einen Stress und bombardiert ihn täglich mit etlichen Jobvermittlungen zu.

Ich muss meinem Sohn bei jeder Bewerbung helfen.
Ich komme, wegen den vielen Bewerbungen und tägliches einloggen in seinem AfA Portal gar nicht mehr dazu meine eigenen schriftlichen Angelegenheiten nach.
Wir haben nur einen PC zu Hause.
Ich drehe hier echt noch am Rad, da meine Sachen auch Fristen enthalten, die ich einhalten muss. Ich bin schon nachts am schreiben und kopieren, um alles zu erledigen.

Nur weil der AV ihn mit Jobangeboten zuspammt, auf der er sich zu bewerben hat und seine Bewerbungen nachweisen soll !
15 Jobangebote, in 2 Wochen und auf alle muss er sich bewerben und die Bewerbungen nachweisen; obwohl in der Eingliederungsvereinbarung nur 3 pro Woche drin stehen.

Und dann haben wir dem AV auch Nachrichten geschrieben
Keine Reaktion vom AV.
Dann waren wir 2 x bei der Agentur für Arbeit, beim AV im Büro.
Haben alles erklärt und alles nachgewiesen und besprochen.

Dann sind wir kaum zu Hause, da klingelt die Email und wieder liegen wieder einige neue Vermittlungsvorschläge vom AV im Postfach; auch wieder weit entfernte Arbeitsorte und z.B. mit "Führerschein erforderlich" , "Ausbildung zum Fachkraft gewünscht" , usw. !
Was soll das denn ?

Könnt ihr mir was dazu sagen, was man hier machen kann ?
Notfalls auch rechtlich ?

Das geht jedenfalls nicht so weiter.

Ja, langer Text und es tut mir leid, aber das musste ich jetzt mal alles loswerden und so detailliert schreiben wie möglich.

 :bye:






Rotti

Zitat von: Elfe am 10. September 2026, 17:31:45Laut Eingliederungsvereinbarung soll mein Sohn 3 Bewerbungen pro Woche schreiben.
üblich waren bei mir 3 Angebote vom JC und 3 wo ich mich beworben habe. In Urteilen ist von 4-8 pro Monat die Rede. BSG 3 Bewerbungen die Woche-
Das Gericht sah zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass es dem Kläger durch seine Tätigkeit als Schriftsteller in absehbarer Zeit gelingen werde, seine Hilfebedürftigkeit zu überwinden (S 13 AS 3611/16, nicht rechtskräftig).
Zitat von: Elfe am 10. September 2026, 17:31:4515 Jobangebote, in 2 Wochen
30 im Monat ist natürlich eindeutig zu viel.
in der Regel ist eine sogenannte Rechtsfolgenbelehrung (RFB) beigefügt. Diese Belehrung informiert Sie rechtsverbindlich darüber, welche Konsequenzen es hat, wenn Sie die angebotene Stelle ohne wichtigen Grund ablehnen.
"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"
Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Fettnäpfchen

Elfe

Zitat von: Elfe am 10. September 2026, 17:31:45Ja, langer Text und es tut mir leid, aber das musste ich jetzt mal alles loswerden und so detailliert schreiben wie möglich.
mach ich auch so und sollte auch so sein erspart es doch viele Nachfragen ausserdem tut es der Seele gut.
Und jetzt als Antwort
Vorab es gibt VV und Stelleninformationen! Letztere kann man ignorieren da es keine Pflicht gibt sich darauf zu bewerben.

Zitat von: Elfe am 10. September 2026, 17:31:45Reicht dem AV aber nicht aus.
Was genau soll das heißen und wie wirkt sich das schriftlich aus?

Zitat von: Elfe am 10. September 2026, 17:31:45Teilweise passen diese Jobangebote überhaupt nicht zu dem was mein Sohn tatsächlich kann und mit seiner Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen schafft.
Es gibt gesundheitliche Einschränkungen, die der AfA / dem AV, vorliegen z.B. Gutachten der AfA medizinischen Dienst , gerichtliches Gutachten, Nachweis seiner Behinderung,usw.

Es werden Führerschein gefordert, denn er aber nicht hat und aufgrund seiner Behinderung bis heute nicht gemacht hat.
Oder es wird eine spezielle Ausbildung gefordert und Jobs wo ein Schichtleiter gefordert wird.
Beides, was er nicht hat und nicht kann.
Auf so einen Schmarrn reagiert man entweder damit,
dass man den dritten Zettel "warum man sich nicht beworben hat" ausfüllt und reinschreibt das alles unpassende Stellenangebote sind und der SB seiner Pflicht zur vorigen Prüfung ob das Angebot "zumutbar" ist nicht nachkommt.
oder
wenn man es sich zutraut gar nicht erst bei rechtswidrigen VV reagieren! Als Folge kommen dann genauso viele Anhörungen in die man dann dasselbe reinschreibt.
Das könnte für den SB dann sauber nach hinten losgehen.

Alternativ kann man aber auch gleich das KRM darüber informieren und zeitgleich den Chef des SB das selbe zukommen lassen und auch dabei erwähnen das das KRM informiert wurde.

Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357

Zitat von: Elfe am 10. September 2026, 17:31:45Er hat, seit dem 01.09.26 schon das dreifache an Bewerbungen geschrieben.
Wie ist das mit der Kostenerstattung geregelt in Summe je Bewerbung und in maximaler Gesamthöhe?

Zitat von: Elfe am 10. September 2026, 17:31:45Wir haben den Eindruck, dass das dem Arbeitsvermittler alles nicht interessiert.
Willkommen im Club!

Zitat von: Elfe am 10. September 2026, 17:31:45Ich komme, wegen den vielen Bewerbungen und tägliches einloggen in seinem AfA Portal gar nicht mehr dazu meine eigenen schriftlichen Angelegenheiten nach.
Beantrage das der Account auf anonym und intern umgestellt wird!
Löschen verweigern die mit "hannebüchenen" Behauptungen.
Ich habe drei Versuche gebraucht und da unter Einbindung oben erwähntem KRM und dem Datenschutzbeauftragten und dann beim erneuten Antrag* an meine damalige AfA SB hat dann wenigstens zum Erfolg geführt.
Zumindest  in dem Sinne das auf anonym und intern umgestellt wurde.


*hier nur Ausschnitte der Anträge falls du etwas nutzen willst nur zu, zumindest dürfte es dich im Moment etwas entlasten.:
1 Antrag an die AfA:
Zitathiermit beantrage ich die Löschung meines Account bei der Jobbörse.

Ich bestehe auf meinem Recht der informationellen Selbstbestimmung.

Ich logge mich aufgrund der Nutzungsbestimmungen bei dem Account nicht ein.
Ich habe keinen Zugriff zur Veränderung der Daten.
Die Daten können jederzeit von anderen Personen mit Passwortkenntnis geändert werden.
Die Anonymisierung kann jederzeit aufgehoben werden.

Vom Hotline-Team der Arbeitsagentur bekam ich am 18.11.11 Bescheid das dies an das zuständige Arbeitsamt weitergeleitet wurde, da ich die Löschung nicht vornehmen kann.

Nach telefonischer Rücksprache mit der Nürnberger Zentrale verschob ich die Löschung um Bedenkzeit zu haben und die Vorteile und Nachteile zu überdenken.
Nach reiflicher Überlegung kam ich zu dem Schluss das ich doch auf die Löschung bestehe,
so wie auf einen schriftlichen Bescheid das die Löschung vorgenommen wurde.
2.Antrag AfA Chef
Zitatz. Hd. Geschäftsführer


Betr.: Antwort auf den Antrag Löschung des Account Jobbörse
          sowie die erneute Aufforderung desselben und die nochmalige Bitte um
          schriftliche Bestätigung der Löschung.




Sehr geehrte/r  Frau/ Herr Geschäftsführer,
hiermit beantrage ich erneut die Löschung meines Account bei der Jobbörse
und um die schriftliche Bestätigung dazu.

Bezugnehmend auf die Antwort meiner Sachbearbeiterin Frau xxxx vom 06.01.2012
(Kopie im Anhang) bestehe ich auf meinem Recht der informationellen Selbstbestimmung.

Aussagen wie :
,,Die Löschung in der Jobbörse sei nicht möglich ist für mich nicht akzeptabel."
Wer einen Account startet kann Ihn auch wieder löschen.
Aussagen wie :
,,Ich bin selbst verantwortlich ob mein Kennwort in fremde Hände gelangt", sind irrelevant und
besitzen irgendwie den Charakter der Unterstellung Verantwortungslos zu sein.
 Abgesehen davon, habe nicht Ich diesen Account gestartet, sondern meine Sachbearbeiterin, und damit habe ich keinen Zugang um datenschutzrelevante Angaben zu löschen, diese haben nur Sie und Leute, denen meine Zugangsdaten von Amtswegen bekannt gemacht werden, da diese damit Administratorrechte besitzen.
Aussagen wie :
,,Von Seiten der Arbeitsvermittlung kann lediglich gesteuert werden, inwieweit Ihr Stellenangebot für Arbeitgeber ersichtlich in der Jobbörse erscheint."
sind genauso irrelevant, da diese jederzeit von Ihrer Seite geändert werden können, da Sie eben genannte Administratorrechte besitzen.
3.Antrag KRM:
ZitatAn das
Kundenreaktionsmanagement


Betr.: Löschung des Account Jobbörse
          Schriftliche Bestätigung der Löschung
          Vermeidung möglicher leistungsrechtlicher Konsequenzen



Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Löschung meines Account bei der Jobbörse.

Vom Hotline-Team der Arbeitsagentur bekam ich am 18.11.11 Bescheid das dies an das zuständige Arbeitsamt weitergeleitet wurde, da ich persönlich die Löschung nicht vornehmen kann.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Nürnberger Zentrale und dem Arbeitsamt xxxxxxx verschob ich die Löschung um Bedenkzeit zu haben und die Vorteile und Nachteile zu überdenken.

Nach reiflicher Überlegung kam ich zu dem Schluss das ich doch auf die Löschung bestehe.
Heute wende ich mich nochmals vertrauensvoll an Sie um dem Vorgang meines Antrages den nötigen Respekt zu verleihen.
Anbei der bisher erfolgte Schriftverkehr zu Ihrer Information. Wie Sie aufgrund der Anhänge erkennen können wurde meinen bisherigen Anträgen nicht stattgegeben.

Im letzten Antwortschreiben vom 17.01.12 des Teamleiters floss sogar noch ein das :
,,Eine Löschung des Accounts würde in der Folge zu einer vollständigen Löschung der Daten bei der BA führen"................
,,mögliche leistungsrechtliche Konsequenzen würden ggf. folgen "
Aufgrund dieser Aussage habe ich dieses Schreiben an Sie verfasst. Dies erscheint mir doch sehr seltsam. Was hat die Jobbörse mit der Leistungsabteilung zu tun und wie soll es dadurch zu einer vollständigen Löschung meiner Daten kommen.

Ich erhoffe mir nun, das die für mich äußerst unangenehme Tatsache, ungewollt einen Account zu besitzen mit dem ich nichts anfangen kann und in dem wildfremde Menschen Änderungen vornehmen können, endlich zu meiner Zufriedenheit erledigt werden kann. Ebenso bitte ich darum die Löschung so vornehmen zu lassen das oben erwähnte Probleme gleich vermieden werden.

Ich bedanke mich vorab für Ihre Mühe und freue mich auf Ihr Antwortschreiben.

Zusätzlich möchte ich Sie darauf hinweisen das ich auch ein Schreiben an den Datenschutzbeauftragten des Landes zu dem Thema ,,Löschung" geschrieben habe um weitere
Unklarheiten im Sinne der informationellen Selbstbestimmung auszuräumen.


Mit freundlichen Grüßen

Anhänge
ZitatSchutzbereich [Bearbeiten]
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist weit gefasst. Es wird nicht unterschieden, ob mehr oder weniger sensible Daten des Einzelnen betroffen sind. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass unter den Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten der Informationstechnologie auch ein für sich gesehen belangloses Datum einen neuen Stellenwert bekommen könne und es insoweit keine belanglosen Daten gebe.

Art. 2 GG
Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, also Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (unter C II 1. des Urteils; Rn 152).



Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich nach Ansicht des Europäischen Parlamentes auch aus Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention ab:
,,Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz."
– EMRK Art. 8 (1)

Auswirkungen [Bearbeiten]
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht wurde die Grundlage für die bestehenden Datenschutzgesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz oder die Landesdatenschutzgesetze und beeinflusste auch die Entwicklung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie).

Eingriffe

Zudem kann man unterscheiden zwischen anonymisierten Daten, die keinen Rückschluss auf den Betroffenen zulassen (z. B. für statistische Erhebungen), und zwischen Daten, die personalisierbar sind. Bei anonymisierten Daten ist die Zweckbindung gelockert, für Daten, die personalisierbar sind, gilt eine strenge Zweckbindung. Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen treffen, um Datenmissbrauch zu verhindern (Verfahrensvorschriften, Datenschutzbeauftragte, ...).

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Elfe am 10. September 2026, 17:31:45Wir verstehen nicht, warum jetzt so ein Problem beim Afa ist; besonders mit diesem AV !

Bei der Agentur für Arbeit gibt es eine gesetzlich verankerte und organisatorisch verstärkte Vermittlungsbemühung für junge Erwachsene in den ersten Wochen der Arbeitslosigkeit. Das Ziel der Arbeitsagenturen und Jobcenter ist es, eine sogenannte ,,Frühvermittlung" umzusetzen, um eine Verfestigung der Arbeitslosigkeit direkt im Keim zu ersticken.

Das bedeutet, dass der AV keinen der von den in seinem Namen gesendeten Vermittlungsvorschlägen/Stelleninformationen per Hand ausgesucht hat, die werden deinem Sohn automatisch über die Software zugeschickt.

Du wirst für deinen Sohn aussortieren müssen, worauf er sich bewerben kann/will/sollte und auf welche Schreiben er das nicht muss.
40 Jahre lang hat der Russe Ostdeutschland ausgebeutet und geknechtet, Fortschritt verhindert und das Land in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Und jetzt rennen sie der AfD nach, einer Partei, die den Diktator Putin verehrt. Muss man nicht verstehen ....