Jobcenter terrorisiert potenziellen Arbeitgeber wegen Einfühlungsverhältnis

Begonnen von ichmochtedomian12, 14. September 2026, 17:27:51

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Eichhörnchen

Zitat von: ichmochtedomian12 am 15. September 2026, 12:01:12Hattest du jetzt genug Aufmerksamkeit?

Genug Aufmerksamkeit !?!?  :scratch:
Rembrandt ?
Ich wollte damit nur etwas humoristisch zum Ausdruck bringen, dass ich darauf ebenfalls reingefallen wäre, und das ebenfalls als Probearbeit oder Probetag oder so bezeichnet hätte.

Diese Wortschöpfung "Einfühlungsverhältnis" im gewerblichen abhängigen Beschäftigungsverhältnis finde ich aber dennoch tatsächlich sehr - tja wie soll ich sagen - sagen wir mal, wirklich sehr speziell !
Ich muss da auf jeden Fall mindestens an Loriot denken: https://youtu.be/90-3Vv5OMsY?t=53  :grins:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Fettnäpfchen

ichmochtedomian12

Zitat von: Ottokar am 15. September 2026, 12:26:56Mit der Bedrohung des potentiellen AG hat sie sich nicht nur im Ton vergriffen, sondern vermutlich auch nach § 241 StGB strafbar gemacht.
und damit könnte auch der pot. AG und seine ebenfalls eingebundenen Mitarbeiter auch etwas gegen das Vorgehen so eines SB vorgehen. Sicher gibt es noch zusätzliche § die greifen könnten wie Nötigung oder Unterstellung oder versuchter (Sozialleistugs)Betrug....
wobei einiges bei dir und anderes bei den anderen vorgekommen ist.

Beschweren sollten sich alle beim Chef des JC! und den Institutionen die Ottokar auch noch erwähnt hat.
Kommt halt darauf an ob die sich das antun wollen.

MfG FN
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ichmochtedomian12

@Ottokar erstmal vielen Dank für diese extrem informative Ausführung.  :ok:

Die Sa ruft jetzt täglich bei der Firma an und verlangt den Chef zu sprechen. Sie behauptet er müsse ihr schriftlich bestätigen dass ich da gewesen wäre. Auf den Einwand des Arbeitgebers (ich nenne ihn mal der Einfachheit halber "AG") dass sie sich bitte an mich wenden solle meinte sie bloß sie habe da "keinen Kontakt" - was Schwachsinn ist, da ihrer Behörde alle Kontakdaten ja vorliegen - Der AG ist natürlich jetzt auch total verunsichert. Er meint er stellt mir das nur aus wenn ich es persönlich abholen komme. Kann die Dame ihn da rechtlich irgendwie belangen oder zwingen?
Ich hätte gern, dass die Leute da in Ruhe gelassen werden. Mir ist es todesunangenehm dass die da so belästigt werden. Das ist ein laufender Betrieb und die Leute haben anderes zu tun als sich mit übereifrigen Sachbearbeiterinnen herum zu schlagen.

Zitat von: Ottokar am 15. September 2026, 12:26:56Zunächst mal hätte sie den potentiellen AG gar nicht anrufen dürfen. Indem sie das tat, hat sie erheblich gegen den Sozialdatenschutz verstoßen, da sie den AG damit darüber in Kenntnis setzte, dass du Bürgergeld beziehst.
Mit der Bedrohung des potentiellen AG hat sie sich nicht nur im Ton vergriffen, sondern vermutlich auch nach § 241 StGB strafbar gemacht.

Hier noch eine Nachfrage: Ich habe ja auf den Anhörungsbogen die Telefonnummer meines Ansprechpartners notiert und der AG wusste ja auch, dass ich arbeitssuchend bin (nicht notwendigerweise dass ich beim Jobcenter bin). Habe ich damit nicht indirekt auch zugestimmt, dass sie dort telefonisch nachfragt?