Jobcenter terrorisiert potenziellen Arbeitgeber wegen Einfühlungsverhältnis

Begonnen von ichmochtedomian12, 14. September 2026, 17:27:51

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Frechdachs

ZitatIch wurde von der SA jetzt erneut zum Termin "eingeladen". Da ich tatsächlich vor habe einen Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit nach § 17 SGB X zu stellen habe ich kein Interesse, mit dieser Person herum zu diskutieren und mir da noch ihre Tiraden anzuhören. Kann ich das Erscheinen aus diesem Grund ablehnen?
Ich komme ja gerne zum Termin mit wem anders vom JC, aber nicht zu so einer voreingenommenen Person.

Befangenheitsantrag geht nur nach einem Verwaltungsakt. Es kommt also kein Kooperationsvertrag zustande dann wird ein Verwaltungsakt verschickt. Wenn du die Tante loswerden wirst, kannst du sie bei jedem Gespräch anschreien, ohne strafrechtlich relevantes zu sagen. Das ist die freche Art. Die nette Art ist, mitten im Gespräch aufzustehen und zu gehen und eine Beschwerde einzureichen (es findet sich erfahrungsgemäß immer was). Der Vorgesetzte ist der Meinung, es sei alles in Ordnung. Dann Beschwerde gegen den Vorgesetzten einreichen. Dass dann mehrere Male wiederholen. Meist geht es sehr schnell, dass du dann einen neuen Mitarbeiter bekommst.

ichmochtedomian12

Der Wahnsinn geht leider weiter.

Ich musste doch einen WBA stellen. Derzeit empfange ich keine Leistungen und zahle meine Miete etc. indem ich mir Geld bei Verwandten leihe. Da ich wie gesagt bereits einen Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt habe, habe ich auch den Termin zur Arbeitsvermittlung abgesagt (da lief der Bewilligungszeitraum ja auch noch aus), da ich nicht bereit bin mich vor Ort beschuldigen zu lassen und sonstigen Tiraden auszusetzen. Insbesondere mit Hinblick auf meine durch die Situation schon angeschlagene Gesundheit.

Mir hat nun ein anderer Mitarbeiter, der für die Bewilligung zuständig ist, geschrieben, er werde nur dann bewilligen, wenn ich bei der MA die für die Arbeitsvermittlung zuständig ist, erscheine. Scheinbar will man mich unbedingt zwingen mich von dieser Irren drangsalieren zu lassen (der AG den sie bedroht hat,  hat inzwischen rechtliche Schritte eingeleitet).
Ist das überhaupt rechtens? Solange ich keine Leistungen beziehe, kann doch ein Erscheinen bei der Mitarbeiterin die nur für die Vermittlung in Arbeit zuständig ist nicht Pflicht sein?

Und dann auch noch bei dieser speziellen Dame. Ich gehe gerne zur für die Bewilligung zuständigen Person, aber nicht zu jemandem, der mit Drohungen und Schuldzuweisungen um sich wirft und offenkundig voreingenommen ist.

Über die Google-Suche findet man zu dieser speziellen Konstellation leider nichts. Hat hier jemand eine Einschätzung?
Vielleicht kann @Ottokar ja nochmal was dazu sagen  :help:

Kopfbahnhof

Zitat von: ichmochtedomian12 am 12. Oktober 2026, 16:26:53Ist das überhaupt rechtens?

Da es einen laufenden WBA gibt, kann das JC auch verlangen, dass du dort zum Termin erscheinst.
Die Meldepflicht besteht allein schon durch den laufenden Antrag.

Solange dann keine Termine wahrgenommen werden, wird es auch kein Geld geben.

Zitat von: ichmochtedomian12 am 12. Oktober 2026, 16:26:53Und dann auch noch bei dieser speziellen Dame.

Wenn die nachweislich solchen Mist veranstaltet, muss man sich das nicht gefallen lassen.

Antwort 9 ist da genau der richtige Weg.
Das hätte ich in dem Fall schon längst gemacht.

ichmochtedomian12

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Oktober 2026, 17:24:13Da es einen laufenden WBA gibt, kann das JC auch verlangen, dass du dort zum Termin erscheinst.
Die Meldepflicht besteht allein schon durch den laufenden Antrag.

Solange dann keine Termine wahrgenommen werden, wird es auch kein Geld geben.

Wie gesagt, ich habe gar kein Problem dort hin zu gehen. Nur eben nicht zum Termin mit einer Person, gegen die ich aus guten Gründen einen Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt habe.

Ich verstehe auch nicht, warum ich, damit mein WBA bewilligt wird zur MA muss die nur für Arbeitsvermittlung zuständig ist. Dass ich zu Meldeterminen grundsätzlich zu erscheinen habe steht ja außer Frage, aber müsste ich nicht viel eher zum MA der für die Bewilligung zuständig ist. So wie es jetzt sein soll geht es doch nur darum dass die Dame mich vor Ort in die Mangel nehmen kann. Das kann doch so nicht richtig sein.

Was ist, wenn ich mich darauf berufe dass mir auf gesundheitlichen Gründen ein Erscheinen dort unmöglich ist, da meine psychische Verfassung das nicht zulässt, sich potenziell dadurch noch erheblich verschlechtern würde und mit Blick auf meine Gesundheit unzumutbar ist?

Habe ich noch andere Möglichkeiten mich dieser Misanthropin zu entziehen?  :wand:

Kopfbahnhof

Zitat von: ichmochtedomian12 am 12. Oktober 2026, 18:23:22aber müsste ich nicht viel eher zum MA der für die Bewilligung zuständig ist

Hier gibt es das nicht, wenn dann muss man gleich zur Vermittlung.

Die Leistung vergibt eher nur Termine, wenn dort etwas geklärt werden muss.