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Begonnen von MelliS, 22. September 2026, 16:47:04

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MelliS

Hallo ihr Lieben,

ich habe hier schon sehr viel gelesen, komme aber bei unserer Situation einfach nicht weiter. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Mein Sohn ist 20 Jahre alt, hat dieses Jahr sein Abitur mit 1,6 bestanden und hat Pflegegrad 2.

Nach dem Abitur brauchte er erst einmal eine Pause. Er möchte im Herbst nächsten Jahres ein duales Studium beginnen und sucht aktuell nach einer Firma, bei der es für ihn wirklich passt und mit der er aufgrund seiner Situation gut zurechtkommt. Bis dahin möchte er verschiedene Praktika machen.

Er ist als studienplatzsuchend gemeldet, sodass er weiterhin Kindergeld bekommt. Zusätzlich arbeitet er in einem Minijob und macht seine Praktika.

Das Jobcenter hat ihm nun gesagt, er müsse sich entweder einen Ausbildungsplatz suchen oder eine Vollzeitstelle annehmen.

Beides kommt für ihn momentan nicht wirklich infrage. Vollzeit ist schwierig, weil er teilweise ein bis zwei Wochen am Stück in Praktika ist. Eine Ausbildung möchte er nicht beginnen, weil er gezielt ein duales Studium anstrebt und später etwas im Bereich Mathematik machen möchte.

Nun zu unserer Wohnsituation:

Wir leben gemeinsam in einer 80,33 m² großen 3-Zimmer-Wohnung. Mein älterer Sohn ist bereits vor vier Jahren ausgezogen und gehört deshalb nicht mehr zu unserer Bedarfsgemeinschaft.

Die Warmmiete beträgt 1.029 € und setzt sich zusammen aus:

Grundmiete: 672 €
Betriebskosten: 101 €
Heizung/Warmwasser: 242 €

Einen Teil der Miete zahle ich ohnehin selbst, weil die Wohnung für zwei Personen zu groß ist bzw. die Kosten vom Jobcenter nicht vollständig übernommen werden. Das ist für mich auch in Ordnung.

Ich bekomme eine befristete Erwerbsminderungsrente für drei Jahre, Pflegegeld und zusätzlich aufstockende Leistungen vom Jobcenter. Da meine Erwerbsminderungsrente befristet ist, bekomme ich die Aufstockung weiterhin vom Jobcenter und nicht vom Sozialamt.

Die Zimmer verteilen sich folgendermaßen:

Wohnzimmer: 28,73 m² – rechnerisch ca. 479 €
Kinderzimmer: 14,49 m² – rechnerisch ca. 296 €
Schlafzimmer: 11,14 m² – rechnerisch ca. 254 €

Die restliche Fläche besteht aus Bad, WC, Küche, Diele und Balkon. In der Diele steht auch unser Esstisch. Aus gesundheitlichen Gründen steht mein Bett inzwischen im Wohnzimmer.

Wir haben die Warmmiete anhand der Quadratmeter und der anteiligen Gemeinschaftsflächen aufgeteilt. Danach würde auf das Zimmer meines Sohnes inklusive seines Anteils an den Gemeinschaftsflächen ungefähr 296 € monatlich entfallen.

Nun meine Fragen:

Wie können mein Sohn und ich aus der gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft herauskommen?

Wie viel müsste mein Sohn monatlich genau verdienen, damit er seinen eigenen Bedarf vollständig decken kann und nicht mehr zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört? Ich finde dazu leider keinen Paragraphen bzw. keine klare Berechnung.

Und wie wird das dritte Zimmer behandelt?

Mein älterer Sohn wohnt nicht mehr hier und ist auch nicht hier gemeldet. Er hat eine eigene Wohnung. Er ist allerdings drei- bis fünfmal pro Woche bei mir, weil er für mich einkauft und mir im Alltag hilft. Ungefähr einmal pro Woche schläft er auch im kleinen Schlafzimmer.

Sein Kindergeld wird jeden Monat von meinem Konto auf sein eigenes Konto weitergeleitet.

Außerdem steht sein Auto bei mir, weil er meistens mit der Bahn fährt. Die Garage bezahlt er bereits selbst.

Mein älterer Sohn hat angeboten, seinem jüngeren Bruder monatlich 200 € zu überweisen, wenn dieser künftig seinen eigenen Mietanteil übernimmt, damit er sich die Kosten leisten kann.

Das kleine Schlafzimmer wird inzwischen teilweise als Abstellraum genutzt. Dort stehen mein altes Bett, ein Kleiderschrank, der Wäscheständer und auch einige Ersatzteile für das Auto meines älteren Sohnes.

Dürfte ich dieses dritte Zimmer selbst mit übernehmen und bezahlen? Finanziell könnte ich das beispielsweise aus meinem Pflegegeld tragen.

Mein älterer Sohn unterstützt mich außerdem regelmäßig, indem er Lebensmittel, Medikamente und andere notwendige Dinge für mich einkauft. Er würde mir dafür kein Geld überweisen, sondern diese Dinge direkt bezahlen.

Ich hoffe, ich habe unsere Situation einigermaßen verständlich erklärt. Es ist leider ziemlich kompliziert, und ich weiß gerade nicht, wie wir das am besten und rechtlich korrekt regeln sollen.

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.


Fettnäpfchen

 :scratch:

Wie wäre es wenn der ältere Bruder anstelle der 200.- für seinen Bruder einen Untermietvertrag mit dir über das Zimmer und den Garagenstellplatz macht. Da kann man auch gut diese Ausgaben (indem er Lebensmittel, Medikamente und andere notwendige Dinge für mich einkauft) mit einpreisen.
Zitat von: MelliS am 22. September 2026, 16:47:04Dürfte ich dieses dritte Zimmer selbst mit übernehmen und bezahlen? Finanziell könnte ich das beispielsweise aus meinem Pflegegeld tragen.
machst du doch schon, oder hab ich was überlesen?

Um wieviel ist denn deine Whg. über der Angemessenheitsgrenze?
Wie hoch ist aktuell die Angemessenheitsgrenze? >  https://www.harald-thome.de/informationen.html

Zitat von: MelliS am 22. September 2026, 16:47:04Das Jobcenter hat ihm nun gesagt, er müsse sich entweder einen Ausbildungsplatz suchen oder eine Vollzeitstelle annehmen.

Beides kommt für ihn momentan nicht wirklich infrage. Vollzeit ist schwierig, weil er teilweise ein bis zwei Wochen am Stück in Praktika ist. Eine Ausbildung möchte er nicht beginnen, weil er gezielt ein duales Studium anstrebt und später etwas im Bereich Mathematik machen möchte.
:weisnich:
früher hat man hier geschrieben das ALG 2 Empfang kein Wunschkonzert ist.

Zitat von: MelliS am 22. September 2026, 16:47:04Wie viel müsste mein Sohn monatlich genau verdienen, damit er seinen eigenen Bedarf vollständig decken kann und nicht mehr zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört? Ich finde dazu leider keinen Paragraphen bzw. keine klare Berechnung.
genau das ist nicht meine Materie aber vllt. hilft ja ein Link oder ein anderer User meldet sich dazu!
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Im Prinzip müsste der Verdienst höher ausfallen als das ALG 2 das er bekommt, aber ich glaube da gibt es dann kein Kindergeld mehr also noch mehr und dann spielen (glaube ich) Freibeträge auch noch eine Rolle  :weisnich:

MfG FN
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MelliS

Danke dir Fettnäpfchen.Mir geht es heute nicht gut ich warte auf meinen Sohn und zeige es ihm.
Dann gibts Antworten  :smile:

lg Melli

Sheherazade

Zitat von: MelliS am 22. September 2026, 16:47:04Das Jobcenter hat ihm nun gesagt, er müsse sich entweder einen Ausbildungsplatz suchen oder eine Vollzeitstelle annehmen.

Gesagt oder geschrieben?
Wenn ersteres: Ignorieren.
Wenn letzteres: Mal bitte den genauen Wortlaut des Schreibens hier eintippen.
40 Jahre lang hat der Russe Ostdeutschland ausgebeutet und geknechtet, Fortschritt verhindert und das Land in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Und jetzt rennen sie der AfD nach, einer Partei, die den Diktator Putin verehrt. Muss man nicht verstehen ....