Jobcenter erfindet Konten und verlangt Auskünfte darüber

Begonnen von Maxh, 23. September 2026, 23:12:01

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Maxh

Hallo Forum,

Leider muss ich noch mal um eure Hilfe bitten.

Bei meinem Weiterbewilligungsantrag hatte ich noch die Nebenkostenabrechnung des vorherigen Jahres eingereicht, da ich noch keine neue Nebenkostenabrechnung erhalten hatte.

Als ich dann vor etwas mehr als einem Monat die neue Nebenkostenabrechnung erhalten habe, hatte ich eine E-Mail an das Jobcenter geschrieben und gefragt, ob sie diese Nebenkostenabrechnung haben möchten.
Ich kenne mich halt mit den üblichen Vorgehensweisen noch nicht aus. Deshalb habe ich gefragt.

Ich erhielt dann im Abstand von wenigen Tagen zwei Briefe wo ich jeweils zur Mitwirkung aufgefordert wurde und die Nebenkostenabrechnung verlangt wurde.
Eigentlich hatte ich die aktuelle Nebenkostenabrechnung abgegeben.
Die abgegebene war zu dem Zeitpunkt der Abgabe noch aktuell.

Ich habe dann fristgerecht die neu erhaltene Nebenkostenabrechnung eingereicht.
Daraufhin erhielt ich zunächst eine neue Abrechnung wo mir ein paar Euro Heizkosten erstattet worden sind. Ich habe nicht viele Heizkosten.


Nun komme ich aber zum eigentlichen Problem:
Gestern erhielt ich schon wieder ein Schreiben von Jobcenter, wo man mich erneut zur Mitwirkung aufgefordert.

Man erfindet zwei Bankkonten, die ich überhaupt nicht kenne und verlangt das sich rückwirkend dazu bis heute fortlaufend Kontoauszüge nachzureichen hätte.

Weiterhin werde ich aufgefordert zu einem Sparkonto das mir gehört fortlaufende Auszüge zu liefern, obwohl es bei diesem Konto nur einmal im Jahr einen Auszug gibt.
Diesen Auszug hatte ich bereits bei meinem Weiterbewilligungsantrag eingereicht.
Schon beim Erstantrag hatte ich darauf verwiesen dass es hier nur einmal im Jahr einen Kontoauszug gibt.
Ich kann keine fortlaufenden Kontoauszüge liefern und auch technisch ist es für die Bank nicht möglich mehr als einmal im Jahr einen Auszug zur Verfügung zu stellen.

Zu den ersten beiden Konten stelle ich mir nun die Frage, ob es darum geht, mich zu terrorisieren. Vielleicht hat das ja was mit meinem Widerspruch zu tun, denn dieses Schreiben zur Mitwirkungspflicht kommt von den Vorgesetzten der Leistungsabteilung.

Zu einem vorherigen Thema hatte ich bereits versucht, die Leistungsabteilung während ihrer telefonischen Öffnungszeiten sicher 70-100 Mal zu erreichen.
Nie ist jemand ans Telefon gegangen.
Drei eingetragene Rückrufersuche wurden nicht durchgeführt.

Wie würdet ihr hier vorgehen?
Müsste ich mir dafür einen Anwalt nehmen?
Da mir mit dem Entzug der Leistung gedroht wird, empfinde ich es schon fast als kriminell wenn man Konten erfindet die derjenige gar nicht hat.

Ich danke euch noch mal im Voraus!

LG


P.S.: Meint ihr, dass da vielleicht überhaupt keine Menschen mehr sitzen und  solche Briefe von Maschinen rausgeschickt werden?

Dwight Manfredi

Scheib denen. Die von Ihnen genannten Konten Kontonummern einfügen existieren nicht und haben nie existiert. Ich bin nicht Inhaber dieser Konten und habe keinen Zugriff darauf. Da diese Konten nicht existieren, ist es mir rechtlich und technisch unmöglich, hierzu Kontoauszüge vorzulegen. Bitte teilen Sie mir mit, worauf sich Ihre Annahme stützt, dass diese Konten mir gehören z. B. Datenabgleich nach § 52 SGB II.

Für das Sparkonto Kontonummer wird von der Bank vertragsgemäß nur ein einziger Kontoauszug pro Kalenderjahr zum Stichtag X erstellt. Ein fortlaufender Abruf ist technisch ausgeschlossen. Der aktuelle Auszug liegt Ihnen bereits seit dem Weiterbewilligungsantrag vor. Ich habe meine Mitwirkungspflicht somit im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig erfüllt.


Rotti


bestimmt frühere Kontoleichen die nie gekündigt wurden und beim Abgleich Bundesamt der Finanzen aufgetaucht sind so was erfindet niemand und wenn doch, dann wäre das ein Skandal.
"Dies dürfte für die Bürgerinnen und Bürger mehr Wohlstandsverlust bedeuten als vorübergehend höhere Spritpreise."
Wirtschaftsweise Veronika Grimm

Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Kopfbahnhof

Eine BK-Abrechnung gibt man nur einmal beim JC ab, dann, wenn man sie bekommen hat.

Kein zweites Mal, nur weil es noch die aktuelle ist.

Zitat von: Maxh am 23. September 2026, 23:12:01Man erfindet zwei Bankkonten, die ich überhaupt nicht kenne

Klare, knackige Antwort an das JC: Diese Konten sind mir nicht bekannt.
Es kann auch nicht um eine Bankvollmacht gehen, oder?

Beim Sparbuch müsste auch ein JC wissen, dass Zinsen nur einmal für das abgelaufene Jahr eingetragen werden.
Da halt den Hinweis geben, bereits mit dem WBA eingereicht.

Zitat von: Maxh am 23. September 2026, 23:12:01Müsste ich mir dafür einen Anwalt nehmen?

Momentan sehe ich da keine Notwendigkeit dafür.