Kinderlos nach Scheidung: Wann Information an das Finanzamt?

Begonnen von Katrin, 24. September 2026, 18:37:56

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Katrin

Guten Tag ans Forum,

ein Mann lebte in einer Ehe mit 2 leiblichen Kindern der Frau zusammen.

Es kam nun zur Scheidung. Die Scheidung wurde vor dem Gericht am 10.09.2026 beschlossen.  In dieser wurde das Ende der Ehe auf den 31.01.2026 terminiert. Der Scheidungsbeschluss ist aber noch nicht rechtskräftig, da gegen den Beschluss innerhalb eines Monates Beschwerde eingelegt werden kann. Der Mann zog am 21.03.2026 aus dem gemeinsam bewohnten Haushalt in eine eigene Wohnung aus.

Wegen des Zusammenlebens mit den leiblichen Kindern der ehemaligen Ehefrau, wurden dem Mann 2 Kinderfreibeträge zugestanden und er musste auch nicht den PV-Kinderlosenzuschlag zahlen. Dass die Ehe am 10.09.2026 geschieden wurde, hat er heute dem Personalbüro seines Arbeitgebers mitgeteilt, um die Gehaltsabrechnung um die Kinderfreibeträge und um den PV-Kinderlosenzuschlag zu korrigieren.

Muss die Information der Scheidung auch dem Finanzamt oder einer anderen Behörde mitgeteilt werden?

Wie verhält es sich mit dem Umstand, dass der Mann bereits seit dem 21.03.2026 einen eigenen Haushalt bewohnt?

Dass die Ehe offiziell am 31.01.2026 endete wurde aber erst am 10.09.2026 in der Scheidungsverhandlung vor Gericht beschlossen.

Danke für Rat!

Sheherazade

Hat einer der beiden das amtliche Formular ,,Erklärung zum dauernden Getrenntleben" beim Finanzamt eingereicht?
Man muss dem Finanzamt die Trennung spätestens bis zum Jahreswechsel mitteilen, um ab dem nächsten Kalenderjahr in eine andere Steuerklasse eingestuft zu werden. Dazu gehören auch die Kinderfreibeträge. Rückwirkend wird nichts korrigiert. Die Meldung beim Arbeitgeber bringt nichts, da die Arbeitgeber die steuerlichen Daten ihrer Mitarbeiter über das offizielle ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) direkt elektronisch von den Servern der Finanzverwaltung abrufen.
40 Jahre lang hat der Russe Ostdeutschland ausgebeutet und geknechtet, Fortschritt verhindert und das Land in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Und jetzt rennen sie der AfD nach, einer Partei, die den Diktator Putin verehrt. Muss man nicht verstehen ....

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 25. September 2026, 09:52:37Hat einer der beiden das amtliche Formular ,,Erklärung zum dauernden Getrenntleben" beim Finanzamt eingereicht?
Man muss dem Finanzamt die Trennung spätestens bis zum Jahreswechsel mitteilen, um ab dem nächsten Kalenderjahr in eine andere Steuerklasse eingestuft zu werden. Dazu gehören auch die Kinderfreibeträge. Rückwirkend wird nichts korrigiert. Die Meldung beim Arbeitgeber bringt nichts, da die Arbeitgeber die steuerlichen Daten ihrer Mitarbeiter über das offizielle ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) direkt elektronisch von den Servern der Finanzverwaltung abrufen.

Das amtliche Formular ,,Erklärung zum dauernden Getrenntleben" wurde nicht beim Finanzamt eingereicht.

Mein Bruder war während der Ehe und ist jetzt noch in der Steuerklasse 4. Muss er in eine andere? Oder kann er sich das aussuchen?

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 25. September 2026, 16:23:28Das amtliche Formular ,,Erklärung zum dauernden Getrenntleben" wurde nicht beim Finanzamt eingereicht.

Dann sollte er das jetzt machen.

Zitat von: Katrin am 25. September 2026, 16:23:28Mein Bruder war während der Ehe und ist jetzt noch in der Steuerklasse 4. Muss er in eine andere? Oder kann er sich das aussuchen?

Aussuchen ist nicht mehr nach der Scheidung. Man wird ihn ab dem 1. Januar 2027 (Folgejahr nach Trennung) in Steuerklasse 1 packen. Und so wird dem Arbeitgeber das auch gemeldet beim Abruf der Daten.
40 Jahre lang hat der Russe Ostdeutschland ausgebeutet und geknechtet, Fortschritt verhindert und das Land in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Und jetzt rennen sie der AfD nach, einer Partei, die den Diktator Putin verehrt. Muss man nicht verstehen ....