Fahrtkosten/Pendelkosten für Praktikum - Ablehnung Agentur f. Arbeit

Begonnen von Deodorant, 25. September 2026, 19:41:52

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Deodorant

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Übernahme von Fahrtkosten durch die Agentur für Arbeit und würde gerne wissen, ob jemand einen ähnlichen Fall hatte oder sich damit auskennt.

Ich absolviere seit dem September ein bezahltes Praktikum. Das Praktikum geht bis Ende Dezember und ich arbeite dort 3 Tage.

Ich muss 3 mal die Woche 120 km mit dem Auto pendeln.

Das Praktikum ist für mich beruflich sehr wichtig, weil ich Berufserfahrung sammeln kann und natürlich auf eine Übernahme hoffe.

Ich hatte deshalb bei der Agentur für Arbeit die Übernahme bzw. Bezuschussung der Fahrtkosten beantragt (Ende August). Mir wurde jedoch mitgeteilt, dass die Reisekosten für das Praktikum nicht übernommen werden. Ein schriftlicher Ablehnungsbescheid wurde angekündigt, aber habe noch nichts schriftliches erhalten. Was komisch ist, weil es schon Wochen her ist. Sie müssen mir doch eine schriftliche Antwort schicken mit einem Grund.

Meine Frage wäre: Kann die Agentur für Arbeit die Fahrtkosten in so einem Fall einfach komplett ablehnen? Gibt es eventuell eine Förderung über das Vermittlungsbudget oder eine andere Möglichkeit, die Pendelkosten bezuschussen zu lassen? Und würde sich ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid lohnen? Was mache ich, wenn sich das Arbeitsamt gar nicht mehr meldet und mich einfach ghostet?

Vielen Dank schon mal für eure Erfahrungen oder Hinweise!

Sheherazade

Bist du im Leistungsbezug ALGI oder Bürgergeld/Grundsicherung? Dann sollte das Praktikum von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vorab genehmigt und als förderfähig (z. B. zur Arbeitsmarktintegration oder im Rahmen einer Maßnahme) eingestuft worden sein.
Hat der Praktikumsbetrieb die Übernahme der Fahrtkosten bereits schriftlich abgelehnt/ausgeschlossen?
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Dwight Manfredi

Die Agentur für Arbeit kann die Erstattung grundsätzlich ablehnen, da es sich hierbei um eine sogenannte Ermessensleistung handelt. Ein gesetzlicher, garantierter Anspruch auf Fahrtkostenübernahme bei einem Praktikum existiert nicht.

Die Reisekostenförderung bei Arbeitsaufnahme oder Praktika fällt unter das Vermittlungsbudget § 44 SGB III.
Ein Praktikum dient der Anbahnung einer Beschäftigung. Da du für das Praktikum jedoch bereits eine Vergütung erhältst, argumentiert die Agentur oft, dass du deinen Lebensunterhalt und die damit verbundenen Kosten selbst bestreiten kannst oder der Arbeitgeber dafür aufkommen sollte.