Jobcenter verweigert Leistung wegen Nicht-Offenlegung von Ein-Euro-Ausgaben

Begonnen von Philipp, 26. September 2026, 11:22:49

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Kopfbahnhof

Zitat von: Philipp am 26. September 2026, 18:16:12Warum auch immer du mir nicht glaubst

Habe ich das irgendwo geschrieben?

Zitat von: Philipp am 26. September 2026, 18:16:12Das habe auch weder ich noch wer anders behauptet.

Habe ich dir das irgendwo unterstellt?

Zitat von: Philipp am 26. September 2026, 18:16:12Lass doch bitte so eine Bemerkung.

Das ist eine einfache Feststellung der Lage.

Zitat von: Philipp am 26. September 2026, 18:16:12Wenn es darum gehen würde, hätte ich entweder den Forumbeitrag nicht verfasst oder diesen Umstand erwähnt.

Wenn du lesen kannst, war das eine Vermutung meinerseits.

Zitat von: Philipp am 26. September 2026, 11:22:49Ich führe aktuell ein Klageverfahren bei einem Sozialgericht gegen ein Jobcenter, da dieses mir das Grundsicherungsgeld versagt.

Dann viel Glück damit. :bye:


superMeier

Um was für Buchungen geht es denn? Lastschriften oder Überweisungen? Vor allem bei regelmäßigen Lastschriften, auch bei geringeren Beträgen, könnte bspw. ein PayPal-Konto naheliegen, dass man nicht angegeben hat. Daher ist die Forderung des JC schon nachvollziehbar, vor allem, sollte es sogar nicht ein Erstantrag sein.

Abgesehen davon scheint das mit der Hilfsbedürftigkeit ja nicht so dringend zu sein, wenn man lieber klagt, anstatt einfach kurz die paar Buchungen offenzulegen.

Bzw. die Rechtsprechung dazu ist klar, es gibt auch keine "gesonderte" Rechtsprechung bzgl. deiner Datenschutzbeauftragten. Der darf eine andere Meinung zu einem Urteil haben, er ist aber kein Gericht.

Bzw. ich habe gerade mal das Statement der Datenschutzbeauftragen überflogen und das deckt sich ja sogar mit dem Urteil, es wird extra auf den Einzelfall hingewiesen und eben gerade nicht behauptet, dass man generell Beträge einfach schwärzen darf. Damit widerlegst du ja deine eigene Argumentation.