Schenkung Immobilie

Begonnen von Heiki, 29. September 2026, 09:38:06

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Robert22 und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Heiki

Ich war letztes Jahr mit meinem Sohn Besitzerin einer Immobilie die wir teils bewohnten und auch vermieteten. Leider standen große Reparaturen an die ich nicht mitfinanzieren konnte. Aufgrund von gesundheitlichen Problemen habe ich zu dem Zeitpunkt auch nicht gearbeitet. Ende des Jahres habe ich dann eine Schenkung meines Anteils an meinen Sohn vorgenommen und mietfrei in der Wohnung alleine gelebt.
Mitte des Jahres habe ich dann einen Antrag auf Bürgergeld gestellt und einen Mietvertrag mit meinem Sohn abgeschlossen über eine geringe Miete.

Nun möchte das Amt Nachweise über meinen Eigentum und wird sehr wahrscheinlich die Schenkung zurückfordern.

Leider ist mein Sohn durch die hohen Reparaturen nicht in der Lage mir Geld auszuzahlen. Wäre es hilfreich jetzt nachträglich zu vereinbaren dass ich doch mietfrei dort wohnen darf?
Gibt es andere Lösungen hierfür damit das Bürgergeld nicht abgelehnt wird.

Fettnäpfchen

Heiki

Zitat von: Heiki am 29. September 2026, 09:38:06Ende des Jahres habe ich dann eine Schenkung meines Anteils an meinen Sohn vorgenommen.
Da vermutest du richtig das JC wird fordern das die Schenkung aufgehoben wird
oder
das dem Marktwert entsprechend eine Summe von Ihm an Dich gezahlt wird, wobei ich bei letzterem nur vermute und ich es nicht rechtssicher weiß.


Zitat von: Heiki am 29. September 2026, 09:38:06Wäre es hilfreich jetzt nachträglich zu vereinbaren dass ich doch mietfrei dort wohnen darf?
Nein das würde ja nichts ändern.
Ganz im Gegenteil wäre es von Vorteil das du Miete bezahlst in Form von einem Mietvertrag oder einer Kostenbeteiligungsvereinbarung.

Aber zuallererst kommt es darauf an ob du Grundsicherungsberechtigt bist. Also das mit der Schenkung und dann noch wie hoch dein Schonvermögen ist.

ah
Zitat von: Heiki am 29. September 2026, 09:38:06Mitte des Jahres habe ich dann einen Antrag auf Bürgergeld gestellt und einen Mietvertrag mit meinem Sohn abgeschlossen über eine geringe Miete.
fast überlesen.
Tip wenn es eine geringe Miete ist solltest du das zumindest anpassen und dem JC nicht erzählen das du mietfrei wohnst/gewohnt hast. Wenn das JC den MV schon vorliegen hatte geht das nicht mehr (so einfach).

MfG FN
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Verycold

Das Jobcenter wird in diesem Fall wohl weder Miete bezahlen noch die Schenkung akzeptieren.
Da nicht mal ein Jahr vergangen ist, wird die Schenkung gar nicht berücksichtigt da die Rückgabe zu 100% erfolgen muss. Verkaufen oder andere Lösung wie vermieten, sonst sehe ich da keine Lösung.

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. September 2026, 14:13:42Heiki

Zitat von: Heiki am 29. September 2026, 09:38:06Ende des Jahres habe ich dann eine Schenkung meines Anteils an meinen Sohn vorgenommen.
Da vermutest du richtig das JC wird fordern das die Schenkung aufgehoben wird
oder
das dem Marktwert entsprechend eine Summe von Ihm an Dich gezahlt wird, wobei ich bei letzterem nur vermute und ich es nicht rechtssicher weiß.

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. September 2026, 14:13:42Heiki

Zitat von: Heiki am 29. September 2026, 09:38:06Ende des Jahres habe ich dann eine Schenkung meines Anteils an meinen Sohn vorgenommen.
Da vermutest du richtig das JC wird fordern das die Schenkung aufgehoben wird
oder
das dem Marktwert entsprechend eine Summe von Ihm an Dich gezahlt wird, wobei ich bei letzterem nur vermute und ich es nicht rechtssicher weiß.


Zitat von: Heiki am 29. September 2026, 09:38:06Wäre es hilfreich jetzt nachträglich zu vereinbaren dass ich doch mietfrei dort wohnen darf?
Nein das würde ja nichts ändern.
Ganz im Gegenteil wäre es von Vorteil das du Miete bezahlst in Form von einem Mietvertrag oder einer Kostenbeteiligungsvereinbarung.

Aber zuallererst kommt es darauf an ob du Grundsicherungsberechtigt bist. Also das mit der Schenkung und dann noch wie hoch dein Schonvermögen ist.

ah
Zitat von: Heiki am 29. September 2026, 09:38:06Mitte des Jahres habe ich dann einen Antrag auf Bürgergeld gestellt und einen Mietvertrag mit meinem Sohn abgeschlossen über eine geringe Miete.
fast überlesen.
Tip wenn es eine geringe Miete ist solltest du das zumindest anpassen und dem JC nicht erzählen das du mietfrei wohnst/gewohnt hast. Wenn das JC den MV schon vorliegen hatte geht das nicht mehr (so einfach).

MfG FN

Das wäre ganz klar ein Sozialbetrug....die Schenkung darf nicht zur Mietsache führen! Vorher ein Nießbrauchrecht, ja.... aber so NEIN!


Zitat von: Heiki am 29. September 2026, 09:38:06Wäre es hilfreich jetzt nachträglich zu vereinbaren dass ich doch mietfrei dort wohnen darf?
Nein das würde ja nichts ändern.
Ganz im Gegenteil wäre es von Vorteil das du Miete bezahlst in Form von einem Mietvertrag oder einer Kostenbeteiligungsvereinbarung.

Aber zuallererst kommt es darauf an ob du Grundsicherungsberechtigt bist. Also das mit der Schenkung und dann noch wie hoch dein Schonvermögen ist.

ah
Zitat von: Heiki am 29. September 2026, 09:38:06Mitte des Jahres habe ich dann einen Antrag auf Bürgergeld gestellt und einen Mietvertrag mit meinem Sohn abgeschlossen über eine geringe Miete.
fast überlesen.
Tip wenn es eine geringe Miete ist solltest du das zumindest anpassen und dem JC nicht erzählen das du mietfrei wohnst/gewohnt hast. Wenn das JC den MV schon vorliegen hatte geht das nicht mehr (so einfach).

MfG FN

Das wäre ganz klar ein Sozialbetrug....die Schenkung darf nicht zur Mietsache führen! Vorher ein Nießbrauchrecht, ja.... aber so NEIN!