Regelaltersrente vorher ALG1 bezogen

Begonnen von Jakati, 07. Oktober 2026, 17:50:35

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Jakati

Hallo und Moin zusammen.

Jemand war im Bezug von ALG1, sagen wir bis 31.12.2025.
Seither bezieht die Person Grundsicherung, vom 01.01.2026 bis 31.12.2026
Ab 01.01.2027 hat die Person (weniger als 35 Jahre Wartezeit) das Regelrentenalter erreicht.

ALG1 zählt zur Zurechnungszeit für die Regelaltersrente ( wenn auch gering ).
Jetzt meine Frage: Auch dann, gibt es zwischen Beendigung ALG1 und Eintritt in die Regelrente
keine Pflichtversicherung mehr ( damit ist gemeint, kein Arbeitsverhältnis ).



Jakati

Habe die Antwort, doch zunächst; Wie kam ich zu dieser seltenen Konstellation?

Broschüre der DRV: ich und meine Rente. Arbeitslos - was Sie beachten sollten
Gleich oben nach 4) steht, was zur Verunsicherung führen kann:

ZitatBekommen Sie von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld, sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert. Von der Agentur für Arbeit werden dann automatisch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie im letzten Jahr vor dem Leistungsbeginn – vielleicht auch nur kurze Zeit – rentenversicherungspflichtig waren (sogenannte Vorversicherung)

Die DRV gestand ein, unglücklich ausgedrückt. Das bezieht sich auf "Sonstige Versicherte" und mit Vorversicherung ist die Zeit vor Beginn der Arbeitslosigkeit gemeint." Rechtsgrundlage sei
sgb 6 §3 Satz 3. Zitat:  Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit ...

Zitatfür die sie von einem Leistungsträger Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder von der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung Pflegeunterstützungsgeld beziehen, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig waren; der Zeitraum von einem Jahr verlängert sich um Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches,

Wer also ALG1 bezog, danach keine Pflichtbeiträge in die RV bis zur Regelrente eingehen, der erhält selbstverständlich die anrechenbaren Entgeltpunkte aus dem ALG1 Bezug. 80% der Jahresbruttorente vor ALG1 Bezug. Kleines Beispiel wenn ich gerade dabei bin: 3.000 Bruttolohn p.m. - im Jahr 36.000 Euro.
(Durchschnittsrente ca 52.000 Euro.) Ergibt sich: 36.000, davon 80% = 28.800. Wenn 52.000 Jahresbrutto ein Entgeltpunkt ergibt, dann 28.800 Euro etwa 0,55 Entgeltpunkte. Bei zwei Jahren Arbeitslosengeld entsprechend 1,1 Entgeltpunkte. Aktueller Rentenwert pro Entgeltpunkt 42,52 Euro. Bei 1,1 ergo 46,77 Euro.
Abzüglich rund 12% Abgaben = 41,15 Euro netto jeden Monat mehr an Rente, weil man 2 Jahre ALG1 bezog. Wohlgemerkt wie im Beispiel, bei 3.000 Bruttolohn vorher