Bedarfsgemeinschaft U25 widerlegen?

Begonnen von 232323, 12. Oktober 2026, 12:30:19

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232323

Guten Tag!

Seit ungefähr einem Jahr beziehe ich Bürgergeld. Da ich noch unter 25 Jahren alt bin und bei meinem Vater wohne, bilde ich mit ihm eine Bedarfsgemeinschaft und somit werden meine Leistungen abhänging von seinem Einkommen eingeschränkt.

Nun habe ich herausgefunden, dass wenn mein Vater nicht mehr als hilfebedürftig im Sinne des Bürgergelds gilt und gleichzeitig mich nicht finanziell unterstützt, so kann das Jobcenter meinen persönlichen Regelbedarf nicht mehr kürzen.

Würde mein Vater beispielsweiße Wohngeld beantragen, so hätte er keinen Anspruch auf Bürgergeld, würde keine Bedarfsgemeinschaft mit mir bilden und sein Einkommen könnte nicht mehr auf mich übertragen werden. Dann müsste man noch widerlegen, dass ich finanzielle Unterstützung von ihm bekomme und mein Regelbedarf würde mir ungekürzt zustehen.

Da ich mich mit der Materie wenig auskenne, wollte ich eigentlich nur nachfragen, ob ich das richtig verstanden habe und ob es auch nur theoretisch möglich ist, diesen Weg zu gehen? Bzw. ob ich auch nur irgendetwas tun kann, da mit den Gehaltserhöhungen meines Vaters mir immer weniger übrig bleibt. Persönliche Erfahrungen würde ich auch gern nachlesen.

Viele Grüße

Sheherazade

Zitat von: 232323 am 12. Oktober 2026, 12:30:19Nun habe ich herausgefunden, dass wenn mein Vater nicht mehr als hilfebedürftig im Sinne des Bürgergelds gilt und gleichzeitig mich nicht finanziell unterstützt, so kann das Jobcenter meinen persönlichen Regelbedarf nicht mehr kürzen.

So die Theorie. Dazu habe ich eine Frage: Hätte dein Vater denn überhaupt Anspruch auf Wohngeld für 50% der Miete?
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Dwight Manfredi

Sozialleistungen sind nachrangig. Wenn dein Vater durch sein gestiegenes Gehalt und eventuell durch die Beantragung von Wohngeld seinen eigenen Bedarf komplett selbst decken kann, fällt er aus dem Bürgergeld-Bezug heraus. Fällt dein Vater aus dem Bürgergeld heraus, bildet er mit dir keine Bedarfsgemeinschaft mehr. Stattdessen entsteht automatisch eine Haushaltsgemeinschaft.

Bei einer Haushaltsgemeinschaft vermutet das Gesetz automatisch, dass Verwandte sich gegenseitig finanziell unterstützen. Das Jobcenter wird daher standardmäßig versuchen, das Einkommen deines Vaters über bestimmten Freibeträgen weiterhin bei dir anzurechnen.

Eine eigene Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme wäre der sicherste Weg da rauszukommen.

232323

Zitat von: Sheherazade am 12. Oktober 2026, 13:40:30So die Theorie. Dazu habe ich eine Frage: Hätte dein Vater denn überhaupt Anspruch auf Wohngeld für 50% der Miete?


Tatsächlich würde er auf die 50% wohl kaum kommen. Somit hätte sich das eigentlich auch erledigt... Wie wird denn eigentlich Hilfebedürftigkeit definiert? Rein prinzipiell zu widerlegen, dass ich von meinem Vater unterstützt werde, wird wohl auch wenig taugen?

Zitat von: Dwight Manfredi am 12. Oktober 2026, 14:25:53Eine eigene Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme wäre der sicherste Weg da rauszukommen.


Ist auch langfristig das Ziel. Aber so lange ich noch unfähig bin einen Job zu halten, bin ich leider auf die Ämter angewiesen. Hoffentlich ändert sich das bald.

Auf jeden Fall vielen Dank für die Auskunft!

232323

Eine weitere Frage habe ich noch: Ist es sinnvoll an dem Punkt einfach ans Sozialamt zu wechseln? Da mein Vater definitiv kein Vermögen von 100.000€ besitzt, müssten mir die Leistungen ungekürzt zustehen?

Bin sowieso seit fast 2 Jahren in psychiatrischer Behandlung, habe bereits sämtliche Befunde und Diagnosen (Depressionen, ADHS, vorraussichtlich Autismus) aufgesammelt und sehe mich in nähster Zukunft kaum für den Arbeitsmarkt geeignet. Wenns nur am Papierkram und Wartezeiten liegt, wäre das wohl der Ausweg?

Sheherazade

Zitat von: 232323 am 13. Oktober 2026, 13:38:34Bin sowieso seit fast 2 Jahren in psychiatrischer Behandlung, habe bereits sämtliche Befunde und Diagnosen (Depressionen, ADHS, vorraussichtlich Autismus) aufgesammelt und sehe mich in nähster Zukunft kaum für den Arbeitsmarkt geeignet.

Die Einschätzung deiner Leistungsfähigkeit liegt aber nicht bei dir, sondern beim ärztlichen Dienst und/oder bei der Rentenversicherungsanstalt. Solange du offiziell als erwerbsfähig giltst, ist das Jobcenter für dich zuständig und es besteht keine Wechseloption für dich.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

232323

Zitat von: Sheherazade am 13. Oktober 2026, 13:43:22
Zitat von: 232323 am 13. Oktober 2026, 13:38:34Bin sowieso seit fast 2 Jahren in psychiatrischer Behandlung, habe bereits sämtliche Befunde und Diagnosen (Depressionen, ADHS, vorraussichtlich Autismus) aufgesammelt und sehe mich in nähster Zukunft kaum für den Arbeitsmarkt geeignet.

Die Einschätzung deiner Leistungsfähigkeit liegt aber nicht bei dir, sondern beim ärztlichen Dienst und/oder bei der Rentenversicherungsanstalt. Solange du offiziell als erwerbsfähig giltst, ist das Jobcenter für dich zuständig und es besteht keine Wechseloption für dich.


Natürlich, deshalb frage ich ob es sinnvoll ist, diesen Prozess einzuleiten.

Sheherazade

Zitat von: 232323 am 13. Oktober 2026, 13:45:31deshalb frage ich ob es sinnvoll ist, diesen Prozess einzuleiten.

Wie willst du das machen?
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

232323

Zitat von: Sheherazade am 13. Oktober 2026, 13:48:48Wie willst du das machen?

Vorraussichtlich indem ich das Jobcenter als auch meine Psychiaterin darüber informiere, nicht erwerbsfähig zu sein und einen Antrag bei der Rentenversicherung stelle?

Sheherazade

Zitat von: 232323 am 13. Oktober 2026, 13:54:19Vorraussichtlich indem ich das Jobcenter als auch meine Psychiaterin darüber informiere, nicht erwerbsfähig zu sein

Wie schon gesagt, nicht du entscheidest ob du erwerbsfähig bist oder nicht.

Wie alt bist du tatsächlich, also wieviel unter 25 Jahre? Hast du schon eine Ausbildung absolviert?
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

232323

Zitat von: Sheherazade am 13. Oktober 2026, 14:19:46Wie schon gesagt, nicht du entscheidest ob du erwerbsfähig bist oder nicht.

Damit meinte ich bloß meine subjektive Einschätzung meiner Leistungsfähigkeit zu berichten um weitere Untersuchungen einzufädeln... Irgendwo muss es ja anfangen. Dass die endgültige Entscheidung nicht bei mir liegt, ist klar. Eher gehts mir darum, ob der Übergang zum Sozialamt irgendwelche Nachteile mit sich ziehen kann. Obs letzendlich überhaupt klappt liegt ja nicht in meinen Händen.

Zitat von: Sheherazade am 13. Oktober 2026, 14:19:46Wie alt bist du tatsächlich, also wieviel unter 25 Jahre? Hast du schon eine Ausbildung absolviert?
Werde jetzt bald 24, habe weder Ausbildung noch Studium. Nach meinem Abi war ich über 1 Jahr lang als Teilzeitkraft tätig, was weder für Betrieb, Kunden noch mich gut ausgegangen ist.

Sheherazade

Ganz ehrlich: Vergiss das mit dem Sozialamt, das wird nix. Ausser, du bist schon längere Zeit vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben und absolvierst diverse Therapien. Dann kommt das Kobcenter VIELLEICHT irgendwann von alleine auf die Idee, dich loswerden zu wollen. Ist aber sehr unwahrscheinlich in Anbetracht deines Alters.

Du solltest noch ein Jahr damit leben können, dass dein Vater dir zu Unterhalt verpflichtet ist solange du in seinem Haushalt lebst und ihr somit gemeinsam Grundsicherung beziehen müsst, weil er nicht  genug für euch beide verdient. Sobald du 25 Jahre alt bist, ist dein Vater aus dieser Verpflichtung und der Grundsicherung raus. Dann darfst du den Antrag für dich alleine stellen.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

232323

Ja, dass wird wohl der Fall sein. Auf jeden Fall bedanke ich mich sehr für deine Antworten, da hast du mir einiges geholfen.  :yes:

Birgit63

Du bist erst 24 Jahre alt. Hast dein Abitur gemacht. Da muss es doch irgendwas geben, was du evtl. auch von zu Hause aus machen kannst. Es kann doch nicht sein, dass du für den Rest deines Lebens nichts machst.