zu einer Kostenbeteiligungsvereinbarung

Begonnen von Dragon, 12. Oktober 2026, 15:10:04

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Dragon

Hallo Leute,

ich habe mehrere Fragen .

Ich habe mit meiner Mutter – wie oben erwähnt– eine Kostenbeteiligungsvereinbarung abgeschlossen. Diese reiche ich bei jedem neuen Weiterbewilligungsantrag sowie bei Änderungen der Mietkosten beim Jobcenter ein.

Zum Sachverhalt:
Meine Mutter hat am Samstag von ihrem Vermieter die aktuelle Abrechnung der Betriebskosten(01.01.25 - 31.12.25)bekommen sie immer ca. 1 jahr später) erhalten. Ab dem 1. November 2026 ändert sich ihre Miete und wird günstiger.
**Aktuelle Kosten bis zum 31. Oktober 2026:**
- Nutzungsgebühr:440,12 €
- Vorauszahlung für Betriebskosten:175 €

Aus der Betriebskostenabrechnung ergibt sich ein Guthaben in Höhe von 800 €. Meine Mutter hat ihre Miete immer ganz normal bezahlt. Da die tatsächlichen Betriebskosten niedriger waren, ist dieses Guthaben entstanden.

Im November muss sie deshalb keine Miete zahlen. Das Guthaben wird nicht auf ihr Konto überwiesen, sondern vollständig mit der Miete für November verrechnet.
**Neue kosten ab dem 1. November 2026:**
- Nutzungsgebühr:440,12 €
- Vorauszahlung für Betriebskosten:158 €
- Guthaben:800 €
- Zu zahlender Gesamtbetrag: –202 €

In dem Schreiben des Vermieters steht, dass ein Guthaben, das im Einzelfall eine vollständige Mietzahlung übersteigt, im folgenden Monat weiter verrechnet wird.

Laut der Abrechnung für Dezember 2026 besteht kein weiteres Guthaben. Ab dem 1. Dezember fallen folgende Mietkosten an:

- Nutzungsgebühr: 440,12 €
- Vorauszahlung für Betriebskosten: 158 €

Die monatlichen Kosten für die Wohnung sind ab Dezember also dauerhaft niedriger. Deshalb würde ich eine geänderte Kostenbeteiligungsvereinbarung ab November erstellen.

Muss ich dem Jobcenter das Guthaben meiner Mutter mitteilen? Falls ja, würde ich folgende Unterlagen diese Woche einreichen:
- die neue Kostenbeteiligungsvereinbarung,
- die aktualisierte KDU-Aufstellung,
- die aktuelle Betriebskostenabrechnung des Vermieters.

Sheherazade

Eigentlich müsste deine Mutter dir deinen Anteil der Rückzahlung (50%?) auszahlen, worauf das Jobcenter Anspruch hat. Du zahlst normal weiter deinen Mietanteil an deine Mutter bzw. ab November den Mietanteil mit den gesenkten Betriebskosten.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Kopfbahnhof

Zitat von: Dragon am 12. Oktober 2026, 15:10:04Muss ich dem Jobcenter das Guthaben meiner Mutter mitteilen?

Wenn das JC einen Teil deiner Miete zahlt, dann muss die BK-Abrechnung auch zum JC.

Das rechnet dann deinen Anteil bei dir an.

Dragon

Zitat von: Sheherazade am 12. Oktober 2026, 16:47:57Eigentlich müsste deine Mutter dir deinen Anteil der Rückzahlung (50%?) auszahlen, worauf das Jobcenter Anspruch hat. Du zahlst normal weiter deinen Mietanteil an deine Mutter bzw. ab November den Mietanteil mit den gesenkten Betriebskosten.
Was heißt das jetzt Genau das ich im Nov also von dem Jobcenter
1.Keine miete+Nebenkosten bekomme?
2.Meine Mutter an mich die hälfte der Miete von was zurück zahlen müsste ??
Zitat von: Sheherazade am 12. Oktober 2026, 16:47:57Du zahlst normal weiter deinen Mietanteil an deine Mutter bzw. ab November den Mietanteil mit den gesenkten Betriebskosten.
Also ich überweise jeden Monat die 50% Miete+nebenkosten aktuell an meine Mutter
Das Jobcenter zahlt für mich jeden Monat 307,56€ für Miete+Nebenkosten.
für Strom (50€)überweise ich extra aus meinen Regelsatz an meine Mutter komplett je =356,56€ Monatlich.

Ab ab Nov sind es wären es vom JC 299,06€! aber da sie diesen monat nichts zahlt,erst dez!

also bekomme ich Nov jetzt von Jobcenter keine Miet+Betriebkostenanteil?

Meine Mutter ist an meine Beteilung der miete angewiesen.

Also dann fühle ich wie im ersten Beitrag erwähnt die
1xKDU
1x eine Geänderte Kostenbeteiligungsvereinbarung
1x Kopien der neuen aktuelle Abrechnung der Betriebskosten
das alles schicke ich so schnell wie möglich dem JC??

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Oktober 2026, 17:07:55
Zitat von: Dragon am 12. Oktober 2026, 15:10:04Muss ich dem Jobcenter das Guthaben meiner Mutter mitteilen?

Wenn das JC einen Teil deiner Miete zahlt, dann muss die BK-Abrechnung auch zum JC.

Das rechnet dann deinen Anteil bei dir an.

Hätte ich dann von den 563€ Regelsatz abzüge oder nur für den Mietanteil??


Kopfbahnhof

Zitat von: Dragon am 12. Oktober 2026, 17:10:58Hätte ich dann von den 563€ Regelsatz abzüge oder nur für den Mietanteil??

Vom RS wird nichts abgezogen.

Nur dein Anteil an Miete wird in den nächsten Monat/en geringer sein.

Dragon

Hallo Kopfbahnhof 

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Oktober 2026, 17:27:18
Zitat von: Dragon am 12. Oktober 2026, 17:10:58Hätte ich dann von den 563€ Regelsatz abzüge oder nur für den Mietanteil??

Vom RS wird nichts abgezogen.

Nur dein Anteil an Miete wird in den nächsten Monat/en geringer sein.
:sehrgut:

Dann weiß ich für beides bescheid!Ich werde heute noch die Sachen für mein Jobcenter erstellen + morgen abschicken. Ich habe lieber hier nach gefragt um so keinen ärger mit meiner bekloppten Behörde vom Zaun reißen XD