Kostensenkungsverfahren Miete u. Heizkosten & Anhörung stufenweise Kürzung

Begonnen von Morgen_Falter, 12. Oktober 2026, 20:40:52

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Morgen_Falter

Hallo zusammen,

bei mir gerade Stress/Druck extrem wegen Androhung des Kostensenkungsverfahrens für Wohnkosten und der stufenweisen Kürzung der Miete, die der Jobcenter ab nächstem Monat plant.

Es wäre hilfreich, wenn ihr mir Tipps geben könntet, wie ich dem Jobcenter begründen kann, dass eine Kürzung der Miete als auch ein Umzug unzumutbar sind.
Gleichzeitig muss ich meine Mitwirkungspflicht signalisieren und anbieten, Wohnungsanfragen zu stellen und zu dokumentieren, damit nicht sofort nur noch die als angemessen betrachteten Wohnkosten gezahlt werden.

Der JC hat drei Schreiben geschickt:

1. Anhörung bzgl. der stufenweisen Kürzung (JC will nur noch den 1,5-fachen Mietbetrag zahlen, den er für einen Single als angemessen ansieht
2. Androhung des Kostensenkungsverfahrens für Miete mit Hinweis, was sie für einen Single hier als angemessen betrachten (Kostensenkungsverfahren soll bis zum 31.03.2027 laufen)
3. Androhung des Kostensenkungsverfahrens für Heizkosten mit Hinweis, was sie für einen Single hier als angemessen betrachten (Kostensenkungsverfahren soll bis zum 31.03.2027 laufen)

Die Karenzzeit ist Ende Juni ausgelaufen. Die Schreiben sind im laufenden Bewilligungszeitraum gekommen.
Ist diese stufenweise Mietkürzung legal?

Einen Teil der Heizkosten hat der JC auch in die Miete hineingerechnet (ca. 55 Euro), diese zahle ich aber nicht mit der Miete, sondern separat an den Energieversorger – ist das legal?

Zu allem muss ich mich schriftlich in wenigen Tagen äußern.

Meine Situation:

– Selbständig aus dem Arbeitszimmer in der Wohnung heraus
– Kunden verloren durch KI
– Neue Website braucht noch etwas Zeit, um in Google Sichtbarkeit zu erlangen
– Seltene chronische Erkrankung (autoimmun, in Deutschland weniger bekannt und teils verharmlost), keine Belastbarkeit vorhanden, Stressintoleranz
– Situation in vorheriger ca. 48-m²-Wohnung: fehlende Energie (wg. chronischer Erkrankung) und fehlender Platz zum Arbeiten führten zu Chaos (wie Messie-Wohnung), ungesundem Zustand und gestörten Abläufen beim Arbeiten (langes Suchen nach Arbeitsunterlagen). Die Wohnung war nicht zu reinigen und ich stieß mich überall an.
– In einer neuen Wohnung von 50 m² oder darunter würde es noch enger als in der alten Wohnung, da ich inzwischen die notwendige Büroausstattung habe.
– Vertrauensarzt hier fehlt (aktuell nur total verständnisloser Hausarzt)
– Aufgrund der Entfernung die bei meiner Erkrankung eigentlich vorgesehenen halbjährlichen Uniklinik-Termine nicht wahrgenommen (wegen Umzug Uniklinik weit weg, Kraftakt)
– Wenn kein Geld mehr da wäre und Lebensmittel und Medikamente nicht mehr gekauft werden könnten, bestünde Lebensgefahr[
– Destabilisierung auch durch und vor dem letzten Umzug, die Auswirkungen bis heute hat
– Kostensenkungsverfahren und erzwungener Umzug in eine kleine, dann vollgestellte Wohnung würden Destabilisierung auslösen
– Stress, Druck, existenzielle Unsicherheit/Gefahr können lebensgefährliche Krise auslösen

Die jetzige Wohnung (rund 75 m², 3 Zimmer) habe ich nach Kriterien ausgesucht, die etwas Mindestentspannung ermöglichen sollen. Eher ruhig, von Bäumen umgeben, nicht eng. Die Energie ist nicht da usw., um mit Selbstverständlichkeit und Leichtigkeit regelmäßig einfach in Stadt zu gehen, geschweige denn Sport zu treiben, oder in einen Fitnesscenter. Ich brauche genug Platz in der Wohnung, um darin ein wenig Training machen zu können und einen Balkon für etwas Aufenthalt an der frischen Luft und in der Sonne. Auch brauche ich das Arbeitszimmer als Arbeitsgrundlage und damit nicht wieder Zustände wie in der vorherigen Wohnung bzw. noch schlimmere einkehren.

Aber das Arbeitszimmer kann ich in der Erklärung der Unzumutbarkeit einer Mietkürzung und eines Umzugs aktuell nicht erwähnen. Das Jobcenter weiß zwar von dem Arbeitszimmer, da ich anteilige Stromkosten dafür geltend gemacht habe. Anteilige Miete und Heizkosten für dieses wurden aber bisher mit den übrigen Kosten für Unterkunft und Heizung gezahlt. In der Androhung der stufenweisen Mietkürzung war das Arbeitszimmer scheinbar nicht abgezogen. Sollte ich daher das Arbeitszimmer in der Erklärung besser nicht erwähnen? Wenn das Arbeitszimmer abgezogen wird, muss ich dafür auch die Mischnutzung angeben (privates Surfen im Internet usw.).

Weiterer Effekt, wenn alles eng in einem Raum ist: Ein Abschalten nach der Arbeit ist dann noch weniger möglich.

Je weiter ich die Begründungen der Unzumutbarkeiten in meinen Erklärungen an den JC ausführe, desto höher auch die Wahrscheinlichkeit, dass Rückfragen kommen, Unterlagen gefordert werden, ich sofort zum Medizinischen Dienst geschickt werde. Zum Medizinischen Dienst kann ich schlecht gehen, wenn ich noch keine Atteste habe, die meine Erklärungen stützen. An solche Atteste komme ich nicht auf die Schnelle. Arztpraxen nehmen hier wohl kaum noch Patienten auf. Und bis zu einem Termin in einer Uniklinik wird es evtl. mindestens 3 Monate dauern.

Eigenleistung könnte ich bei einem Umzug auch physisch und psychisch nicht erbringen.
Es würde ggf. doppelte Miete anfallen und Kosten für eine oder mehrere Fachfirmen (Malerarbeiten, Monteure, Elektriker, Träger, einpacken, verpacken). Es würde dauern, bis sich die eingesparten Kosten für Miete und Heizung für den Jobcenter amortisieren.

Was und wie viel kann bzw. sollte ich dem Jobcenter in meiner Erklärung zu der Anhörung und den angedrohten Kostensenkungsverfahren schreiben ??? Gibt es da Vorlagen, die zu meiner Situation passen ???

Und wenn ich die gesundheitlichen Gründe thematisiere, muss ich dann meine Erkrankung bzw. Erkrankungen nennen (Bei einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst im Auftrag vom Arbeitsvermittler darf dieser ja auch nicht wissen, um welche Erkrankung es sich handelt. Da gilt die Schweigepflicht/Datenschutz.)[/b] ???

Wenn man Mitwirkung signalisiert und Wohnungsanfragen rausschickt – wie viele monatlich muss man rausschicken, was ist da üblich ? Und welche Nachweise muss ich vorlegen – eine Liste oder Anfragetexte und Antworten oder die gesamte Kommunikation ? Und dürfen Jobcenter bei Vermietern nachfragen wie die Kommunikation verlief, wenn ein Mietvertrag nicht zustande gekommen ist?

Es tut mir leid, dass der Beitrag so lang ist.

Für das Teilen von Erfahrungen, Tipps oder rechtssichere Antwortvorlagen/Sätze wäre ich wirklich dankbar.

Liebe Grüße

Birgit63

Wie schon in einem anderen Forum erwähnt, sehe ich hier, wenn überhaupt nur die Chance über ein ärztliches Attest, dass dir ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist.

Fettnäpfchen

Morgen_Falter

Zitat von: Morgen_Falter am 12. Oktober 2026, 20:40:521. Anhörung bzgl. der stufenweisen Kürzung (JC will nur noch den 1,5-fachen Mietbetrag zahlen, den er für einen Single als angemessen ansieht
Die neue Regelung geht erst nach deinem Bewilligungszeitraum.

Zitat von: Morgen_Falter am 12. Oktober 2026, 20:40:52Wenn man Mitwirkung signalisiert und Wohnungsanfragen rausschickt – wie viele monatlich muss man rausschicken, was ist da üblich ? Und welche Nachweise muss ich vorlegen – eine Liste oder Anfragetexte und Antworten oder die gesamte Kommunikation ?
Einfach mal da einlesen
"Formblatt zur Wohnungssuche"
das ist aus dem Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft

Zitat von: Morgen_Falter am 12. Oktober 2026, 20:40:52Einen Teil der Heizkosten hat der JC auch in die Miete hineingerechnet (ca. 55 Euro), diese zahle ich aber nicht mit der Miete, sondern separat an den Energieversorger – ist das legal?
:weisnich:
wenn es so ist wie es sich, für mich, liest dann ist das natürlich falsch.
Berechnet das JC mehr an HK als du bekommst?

Zitat von: Morgen_Falter am 12. Oktober 2026, 20:40:52Die jetzige Wohnung (rund 75 m², 3 Zimmer) habe ich nach Kriterien ausgesucht,
die nicht denen des JC entsprechen und das hättest du wissen müssen wenn du schon im Bezug warst. Entweder warst du das nicht oder du bist in ein Gebiet gezogen in dem das JC nicht zuständig ist.

Zitat von: Morgen_Falter am 12. Oktober 2026, 20:40:52Anteilige Miete und Heizkosten für dieses wurden aber bisher mit den übrigen Kosten für Unterkunft und Heizung gezahlt.
Das mit der Selbstständigkeit ist nicht so meine Materie allerdings sollte man die Geschäftsräume und den Wohnraum schon trennen, bzw trennen können. Dadurch ändert sich auch die qm Zahl.

Zitat von: Morgen_Falter am 12. Oktober 2026, 20:40:52Eigenleistung könnte ich bei einem Umzug auch physisch und psychisch nicht erbringen.
Es würde ggf. doppelte Miete anfallen und Kosten für eine oder mehrere Fachfirmen (Malerarbeiten, Monteure, Elektriker, Träger, einpacken, verpacken). Es würde dauern, bis sich die eingesparten Kosten für Miete und Heizung für den Jobcenter amortisieren.
mit Attest könntest du das alles beantragen und das JC müsste es im Zuge der Kostensenkungsaufforderung auch übernehmen.
dann kommt die Wirtschaftlichkeitsüberprüfung mit ins Spiel welche besagt das der Umzug nicht teurer sein darf als die Mehrkosten in zwei Jahren ergeben. Muss man aber auch selber dem JC gegenüber erwähnen von selber machen die das nicht wenn sie es überhaupt wissen/wollen/dürfen.

Zitat von: Morgen_Falter am 12. Oktober 2026, 20:40:52um welche Erkrankung es sich handelt. Da gilt die Schweigepflicht/Datenschutz.)
Die Krankheit dürfen die schon wissen jedoch keine Diagnose.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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Morgen_Falter

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Oktober 2026, 14:32:52Die neue Regelung geht erst nach deinem Bewilligungszeitraum.

Der Bewilligungszeitraum begann am 01. Juli 2026. Der Brief der Anhörung wie auch die anderen Briefe sind datiert mit dem 29. September.

Meinst Du, die 150%-Regel ab November anzuwenden, verstößt gegen geltendes Recht?
Wortlaut aus dem Schreiben bzgl. Anhörung: "Ich beabsichtige, die Unterkunftskosten (Kaltmiete + Nebenkosten) zukünftig ab dem 01.11.2026 nur noch in Höhe des 1,5-fachen Maximalbetrags, also in Höhe von (...) zu berücksichtigen. Die Heizkosten sind davon nicht betroffen."

Zitat von: Morgen_Falter am 12. Oktober 2026, 20:40:52Einen Teil der Heizkosten hat der JC auch in die Miete hineingerechnet (ca. 55 Euro), diese zahle ich aber nicht mit der Miete, sondern separat an den Energieversorger – ist das legal?
:weisnich:
Zitatwenn es so ist wie es sich, für mich, liest dann ist das natürlich falsch.
Berechnet das JC mehr an HK als du bekommst?

Das JC berechnet mehr Miete als ich zahle und weniger Heizkosten als ich zahle. Es hat in den Bewilligungsbescheiden einfach ca. 54 Euro der Miete einfach von den Heizkosten abgezogen und auf die Miete draufgepackt. Die Miete zahle ich aber an den Vermieter und die Heizkosten an den Energieversorger.
Aber wenn der Jobcenter in der beabsichtigen ersten Stufe der Mietkürzung nur noch das 1,5-fache der für einen Single anerkannten Mietbetrags zahlt, ist ja eh dieser kleine, als angemessen betrachtete Mietbetrag der Richtwert.

Aber warum schichtete der Jobcenter in den Bewilligungsbescheiden einen Teil der Heizkosten so um?

Zitatdie nicht denen des JC entsprechen und das hättest du wissen müssen wenn du schon im Bezug warst. Entweder warst du das nicht oder du bist in ein Gebiet gezogen in dem das JC nicht zuständig ist.

Ich war nicht im Bezug zu dieser Zeit, habe die Wohnung nach meinen Erfordernissen ausgewählt. Ich hatte ja nicht vor, in den Leistungsbezug zurückzukehren, sondern wollte arbeiten und mir die Arbeit im Rahmen meiner Energiekapazitäten einteilen.

In der knapp unter 50-m²-Wohnung zuvor war keine Arbeitsfläche für meine Arbeit vorhanden. Es war dadurch alles vollgestellt, auch vor dem Fenster. Es entstanden uneffiziente Arbeitsabläufe und wegen fehlender Energie wg. chronischer Erkrankung Chaos (wie Messie-Wohnung).
In einer neuen Kleinwohnung bis 50 m² würde es nochmal bedeutend enger, da ich nun auch erforderliche Büromöbel habe, wenn überhaupt alles reinzuquetschen geht. Das würde sich auf meine Erkrankung destabilisierend auswirken.


[/quote]Das mit der Selbstständigkeit ist nicht so meine Materie allerdings sollte man die Geschäftsräume und den Wohnraum schon trennen, bzw trennen können. Dadurch ändert sich auch die qm Zahl.[/quote]

Wenn das Arbeitszimmer jetzt auch abgezogen würde, wäre das noch desaströser. Jegliche Reserven wären schnell weg und wenn kein Geld für Lebensmittel und Medikamente da wäre, bestünde bei der Erkrankung Lebensgefahr. Ich müsste dann die Gemischtnutzung für das seaparate Arbeitszimmer und die übrige Wohnfläche angeben (auch privates Surfen im Internet im Arbeitszimmer, ebenso manchmal Erledigen einzelner Arbeitsaufgaben auch aus dem Wohnzimmer heraus).

Zitat von: Morgen_Falter am 12. Oktober 2026, 20:40:52Eigenleistung könnte ich bei einem Umzug auch physisch und psychisch nicht erbringen.
Es würde ggf. doppelte Miete anfallen und Kosten für eine oder mehrere Fachfirmen (Malerarbeiten, Monteure, Elektriker, Träger, einpacken, verpacken). Es würde dauern, bis sich die eingesparten Kosten für Miete und Heizung für den Jobcenter amortisieren.
[/quote]mit Attest könntest du das alles beantragen und das JC müsste es im Zuge der Kostensenkungsaufforderung auch übernehmen.
[/quote]dann kommt die Wirtschaftlichkeitsüberprüfung mit ins Spiel welche besagt das der Umzug nicht teurer sein darf als die Mehrkosten in zwei Jahren ergeben. Muss man aber auch selber dem JC gegenüber erwähnen von selber machen die das nicht wenn sie es überhaupt wissen/wollen/dürfen.[/quote]

Angebote von Umzugsfirmen dauern noch ein paar Tage (schaffe ich evtl. nicht vor der Frist zur Stellungnahme zu bekommen). Umzugskosten wären bei anhaltendem Leistungsbezug vielleicht in unter zwei Jahren amortisiert, es sei denn, es kommen noch teure Malerarbeiten hinzu. Meine neue Website braucht einfach noch ein paar Monate, um in Google stabil gefunden zu werden und ich muss einen neuen Kundenstamm aufbauen, deshalb habe ich im Augenblick sehr kleine Einnahmen. Ich kann es mit der Selbständigkeit auch schneller, als Umzugskosten amortisiert sind, aus dem Leistungsbezug wieder rausschaffen. Nur bei der Momentaufnahme wird es schwer, die Leistungsabteilung des Jobcenters davon zu überzeugen.

Ärztliche Atteste zu bekommen, wird noch länger dauern. Denn ich habe hier nur einen verständislosen Hausarzt. Brauche eine neue Hausarztpraxis, die verständisvoll ist und auch Atteste schreibt. Habe gehört, hier nehmen viele oder kaum noch Ärzte neue Patienten auf. Bis zu einem Termin in einer Uniklinik dauert es auch mindestens 3 Monate. Ich sollte mit meiner Erkrankung eigentlich halbjährlich in der Uniklinik einen Termin wahrnehmen, war aber in diese Wohnung in einer kleineren Stadt gezogen (Kraftakt, zu einer Uniklinik zu kommen...).

Zitat von: Morgen_Falter am 12. Oktober 2026, 20:40:52um welche Erkrankung es sich handelt. Da gilt die Schweigepflicht/Datenschutz.)
Die Krankheit dürfen die schon wissen jedoch keine Diagnose.

Verlangen sie, die Krankheit zu wissen und dürfen dies verlangen? Ist es üblich, in dem Fall die Krankheit anzugeben? Oder umschreiben sie viele in so einem Fall in einem Attest und können sich auf Datenschutz berufen?
Denn es passt nach meinem Gefühl nicht zusammen, wenn ein Ärztlicher Dienst des Jobcenters der Arbeitsvermittlung die Krankheiten nicht verraten darf, man aber wegen Unzumutbarkeit eines Umzugs oder einer Mietkürzung die Krankheit verraten muss.

MfG