Bürgergeld-Bezieher verweigert Hausbesuch Das Jobcenter streicht daraufhin alles

Begonnen von selbiger, 13. Oktober 2026, 15:57:42

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selbiger

L. derGrundsicherung nach SGB II bezieht, lässt den unangekündigten Besuch des Jobcenters nicht in seine Wohnung und steht anschließend ohne Leistungen da: Diesen Fall schildert Helena Steinhaus von Sanktionsfrei e.V.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-bezieher-verweigert-hausbesuch-das-jobcenter-streicht-daraufhin-alles

ob die auch genauso vorgehen bei..uks,und co..??
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Kopfbahnhof

Zitat von: selbiger am 13. Oktober 2026, 15:57:42ob die auch genauso vorgehen bei..uks,und co..??

Zumindest bei den Migranten gibt es so etwas gar nicht.
Die werden gar nicht auf Null gesetzt, so wie man es bei einem braven deutschen Michel tut.  :wand:

Dwight Manfredi

Ich hab mir zwar den Artikel nicht durchgelesen, weil da bestimmt wieder die Hälfte fehlt oder kompletter Mist ist, aber das Verweigern des Zutritts allein rechtfertigt keine vollständige Streichung oder Versagung der Leistungen, solange der Sachverhalt auch anders aufgeklärt werden kann.

Auch Migranten dürfen nicht anders behandelt oder bevorzugt werden. Die rechtlichen Regelungen im SGB II (Bürgergeld) gelten für alle Leistungsberechtigten gleichermaßen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunft. Gesetze und Gerichtsentscheidungen zur Unverletzlichkeit der Wohnung und zu Leistungskürzungen machen keinen Unterschied zwischen deutschen Staatsbürgern und Migranten.

• Einheitliches Recht: Das SGB II unterscheidet bei den Mitwirkungspflichten und den Folgen einer Pflichtverletzung nicht nach der Nationalität. Jede Person, die Bürgergeld bezieht, unterliegt exakt denselben Rechten und Pflichten.
• Keine Bevorzugung: Ein unberechtigtes Verweigern von Mitwirkungspflichten oder das Vortäuschen falscher Tatsachen führt bei ausländischen Leistungsbeziehern zu denselben Sanktionen, Aufhebungsbescheiden oder Rückforderungen wie bei deutschen Staatsbürgern.


Kopfbahnhof

Zitat von: Dwight Manfredi am 13. Oktober 2026, 17:58:34Ein unberechtigtes Verweigern von Mitwirkungspflichten oder das Vortäuschen falscher Tatsachen führt bei ausländischen Leistungsbeziehern zu denselben Sanktionen, Aufhebungsbescheiden oder Rückforderungen wie bei deutschen Staatsbürgern.

Der Alltag beim JC und der Ausländerbehörde sagt etwas anderes.

Da kann im Gesetz stehen, was will, der Deutsche ist der gearschte.

Allein wenn man sieht, welche Möglichkeiten die Ukrainer haben, den Staat zu bescheissen.
Bei Rumänen und Bulgaren sieht es nicht anders aus.

Bei Asylanten gibt es immer Geld, auch wenn die noch so kriminell sind und auf der Ausreiseliste stehen.