Betriebs und Nebenkostenabrechnung 2025 und Wohngeld !!!

Begonnen von Bundspecht, 18. Oktober 2026, 13:00:29

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Bundspecht

Moin.....

ich habe nur drauf gewartet ! Die Betriebs und Nebenkostenabrechnung 2025 lag heute im Briefkasten !

Nachzahlung von 876,50€ !!!

Problem ist, das wir ja nun Wohngeld bekommen. Laut Recherche übernimmt die Wohngeldstelle keine Nachzahlungen !

Ergo müsste ich micgh nun an das Sozialamt wenden oder ? Die Miete erhöht sich auch.

Von 753 auf 849€


Miete Alt:

Miete Kalt       :487,77
Betriebskosten   :240
Heizkosten       :35

Miete Neu (ab 01.01.2027)

Miete Kalt       :487,77
Betriebskosten   :264
Heizkosten       :107


Muss ich da dennoch das Wohngeldamt drüber informieren ????
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

#1
Die Wohngeldstelle übernimmt keinerlei Nachzahlungen, richtig.

Dafür musst du zeitnah zum Sozialamt und dort einen formlosen Antrag auf Übernahme stellen.

Das Wohngeldamt muss man darüber nicht informieren.
Im Eigeninteresse aber dann, wenn die neue Miete mind. 10 % höher als die bisherige ist.
(Erhöhungsantrag)

Es könnte auch besser sein, die Vorauszahlungen beim VM noch mehr zu erhöhen.
So dass es möglichst gar keine Nachzahlungen erst gibt.

So gibt es mehr Wohngeld und ein geringfügiges Guthaben, das man dann behalten kann.

Bundspecht

Zitat von: Kopfbahnhof am 18. Oktober 2026, 16:45:18So dass es möglichst gar keine Nachzahlungen erst gibt.

Naja, diese für uns doch sehr hohe Nachzahlung resultiert aus dem doch langen Winter und der hohen Preise für Gas....

Blöde Frage.... ich habe mir das mit den besagten 10 % nun Tausendmal durchgelesen. Immer ist die Rede davon, die Heizkosten davon ausgenommen sind. Aber genau DIE sind es ja die a: diese Nachzahlung erfordert, und b: die Miete ab dem 1. Januar um 97€ erhöht !

Kann mir das einer ausrechnen ????

Sorry aber eigentlich habe ich da momentan keinen Kopf für, da ich diese Woche noch zu einigen Ärzten muss, da ich nächste Woche Montan an der Schulter operiert werden muss ... Und selbst da gibt es noch Stress mit der KK ...
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 19. Oktober 2026, 08:21:17genau DIE sind es ja die a: diese Nachzahlung erfordert

Die Info war nur allgemein gemeint. HK sind da tatsächlich weitgehend raus.
Das war verwirrend, gebe ich zu.

Darum der Tipp: Über den VM die Vorauszahlungen so weit erhöhen, dass es möglichst keine Nachzahlung gibt.

Denn hier bleibt dann ein Guthaben bei euch, wenn es nicht extrem hoch ausfällt.
Aber die BK-Abrechnung muss ja eh bei jedem Antrag zum Wohngeldamt.

Bundspecht

Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Oktober 2026, 17:37:20Über den VM die Vorauszahlungen so weit erhöhen, dass es möglichst keine Nachzahlung gibt.

Wie soll man aber wissen , ob es am Ende eine Nachzahlung gibt oder nicht ??? Wie soll man da die Vorauszahlung planen ?

Auch zu ALG II Zeiten haten wir noch nie so eine hohe Nachzahlung....

Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Oktober 2026, 17:37:20Denn hier bleibt dann ein Guthaben bei euch, wenn es nicht extrem hoch ausfällt.

Laut dem Wohngeldamt , ist es egal wie hoch die Summe bei einem Guthaben ist. Es würde alles unsere sein/bleiben.

Ich hatte gestern nun mal ein wenig Telefoniert. Die höheren Betriebskosten werden berücksichtigt, die Heizkosten leider nicht. Einen Weitergehenden Antrag auf Wohngeld habe ich mir schon runter geladen.

Dann habe ich mit dem Amt für Soziale Hilfen telefoniert. Dem SB habe ich alles erklärt. Er hatte dann noch Fragen zu den Renten von mir und meiner Frau und nach dem Alter der Kinder.

Er meinte dann , dass würde kompliziert werden, da ich "nur" eine EM Rente auf Zeit (erstmal bis Ende 2028) hätte, und unsere Tochter fast 16 ist.

Nach ihm , würde meine Frau die anteiligen Kosten vom Sozialamt bekommen, Ich und die beiden Kinder ,müssten aber beim JC vorsprechen.....

Vom JV sind wir aber seid Anfang des Jahres komplett weg, da wir Wohngeld UND Kinderzuschlag bekommen.

Der SB wird uns nun alle Unterlagen per Post zukommen lassen. Alles ausfüllen mit Anlagen , und dann sehen wir weiter
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Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 20. Oktober 2026, 10:35:26Wie soll man aber wissen , ob es am Ende eine Nachzahlung gibt oder nicht ??? Wie soll man da die Vorauszahlung planen ?

Eine Heizkostenvorauszahlung von 35€/Monat ist schon sehr gering (wenn man nicht gerade Single in einer 45qm-Wohnung ist), da war aufgrund der massiven Preissteigerungen eine Nachzahlung vorherzusehen. Die erwartet euch auch bei der nächsten Abrechnung.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 20. Oktober 2026, 11:49:36Eine Heizkostenvorauszahlung von 35€/Monat ist schon sehr gering

Wir haben hier nie viel mehr bezahlt, da die Wohnungen extrem gut gedämmt , und die Fester 1a sind ! Durch den längeren Winter UND durch die höheren Kosten hätte ,man damit rechnen können ja, aber um wie viel eben nicht !

Und ganz ehrlich .... Anderen "Menschen" wird alles von vorne bis hinten in den Arsch geschoben, warum sollte ich das System nicht genau so nutzen !

Ich weiß ,bei einigen mache mich damit unbeliebt, ist mir aber sowas von Egal !
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Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 20. Oktober 2026, 10:35:26Wie soll man aber wissen , ob es am Ende eine Nachzahlung gibt oder nicht ??? Wie soll man da die Vorauszahlung planen ?

Indem man die Erhöhung relativ großzügig gestaltet.
Lässt sich ja auch gut mit der aktuellen Politik begründen.
Überall plärren die nur noch, alles wird teurer, erst recht Energie.

Vorausschauend ist hier leider gar nichts mehr.

Habe selbst solche Fälle im Bekanntenkreis und das so gemacht.
Damit muss man sich bei einer Nachzahlung nicht noch extra mit anderen Ämtern auseinandersetzen.
Weil es eben schlicht keine gibt.

Zitat von: Bundspecht am 20. Oktober 2026, 10:35:26Ich und die beiden Kinder ,müssten aber beim JC vorsprechen.....

Ich denke, dass er damit sogar recht hat.
Frau Sozialamt, Kinder und du JC. Verstehen muss man das nicht wirklich.

Auch an die Fristen denken. Sollte die Rechnung im Oktober fällig werden, muss der Antrag bis Ende Oktober bei den Ämtern eingereicht werden.

Schnuffel01

Zitat von: Sheherazade am 20. Oktober 2026, 11:49:36Eine Heizkostenvorauszahlung von 35€/Monat ist schon sehr gering

War auch mein Gedanke. Das ist ja so gut wie nix. Dafür "nur" 100€  NK.
Wir zahlen 100€ mehr (60qm) . Allerdings schlecht gedämmt im Obergeschoss.  :sad:

Gut, vergleichen kann man das nicht.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach