Mietsenkungsaufforderung eingeschränkte Mobilität/Möglichkeiten

Begonnen von Frena, 19. Oktober 2026, 03:38:50

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Frena

Hallo,
ich schreibe hier im Auftrag meiner Nachbarin.
Sie bekommt seit August 2024 aufstockend SGBII Leistungen und seit März diesen Jahres komplett.
Sie wohnt schon seit ca 10 Jahren hier in der Wohnung.
Leider bekommt sie keine Arbeit und ich vermute sie wird es auch gesundheitlich nicht mehr schaffen Arbeit zu finden, vor allem nicht in ihrem bisherigen Beruf der Altenpflege.
Ich habe den Eindruck sie ist insgesamt im Moment mit vielem Überfordert, weswegen sie auch mit den Amtssachen nicht so gut klar kommt und jetzt vor einem größeren Problem steht.

Im März wurde sie darauf hingewiesen, dass Ihre Wohnung zu teuer ist.
Ich weiß nicht genau wann, aber irgendwann Ende August Anfang September hat sie dem Amt ein Schreiben/Attest von ihrem Hausarzt und einem Neurologen geschickt, in der Hoffnung, dass die Miete weiter übernommen wird.
Erstmal hat sie leider auch verpasst rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen, weswegen alles stressiger wurde und sie 50€ Bar bekommen hat.
Dann kam vor ca 1 Woche der neue Bescheid und die Miete wird jetzt nicht mehr voll übernommen.
Jetzt soll sie nur noch 308€ bekommen. Das Amt zahlt die Miete direkt an den Vermieter, ich glaube, weil es damals einen Mietrückstand gab.
Mit 300€ kommt sie aber ja gar nicht über die Runden.

Haben ihre Atteste eine aufschiebende Wirkung oder so?
Was kann sie tun?
Sie hat gefragt ob es vielleicht Stellen bzw Mittel gibt die sie vielleicht noch beantragen kann?

Sie hat sich einen Wohnberechtigungsschein geholt, schon im März und sich bei der städtischen Wohnungsbau gemeldet, da ist die Liste allerdings länger als es Wohnungen gibt.
Sie hat einen Pflegegrad beantragt, endlich, der wurde allerdings abgelehnt.
Mit ihrem Hausarzt ist da aber wohl ein Widerspruch am laufen.

Vielen Dank schonmal für die Hilfe

Ich habe leider die Maximale Anhanggröße erreicht. Ich werde den Rest in ca 1 Stunde nachreichen.

Frena


Frena


Kopfbahnhof

Zitat von: Frena am 19. Oktober 2026, 03:38:50Haben ihre Atteste eine aufschiebende Wirkung oder so?

Nein, so etwas greift hier nicht.

Scheinbar wurde das hier auch alles etwas "schleifen" gelassen.
Dürfte das Hauptproblem sein.

Jetzt dürfte es zu spät sein, da ja das JC bis zur Grenze die teurere Wohnung übernommen hatte.


Zitat von: Frena am 19. Oktober 2026, 03:38:50Was kann sie tun?

Auf Dauer sehe ich hier nur, sich schnellstens eine günstigere Wohnung zu suchen.
70 m² für eine Person sind nun mal über dem Limit, auch mit Rollator.

Erst einmal dennoch in Widerspruch gehen und es mit den Attesten der Ärzte versuchen.
Da sie wohl zwingend auf einen Rollator angewiesen ist, ist auch eine Wohnung bis 65 m² evtl. angemessen.

Damit ein Umzug möglicherweise hier auch nicht zumutbar.

Vermutlich dürfte es hier letztlich aber ohne einem SG nichts werden.
Sollte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden.

Frena

Danke Kopfbahnhof.

Dass da einiges schleifen gelassen wurde, weiß ich auch.
Sie hatte mir gesagt, früher wurde ihr alles abgenommen und jetzt ist sie total überfordert mit allen Amtsdingen.

Die Atteste hatte sie ja schon vor mindestens einem Monat eingereicht. Darauf bezieht sich ja der Brief vom 11.9. (brief atteste Ano.pdf im 2. Post).

Dennoch Widerspruch mit Verweis auf die Atteste?

Schnell ne neue Wohnung finden ist hier halt leider echt nicht realistisch. Ich kenne Leute die waren über 6 Jahre bei der Wohnungsbau auf der Liste.

Kopfbahnhof

Zitat von: Frena am 20. Oktober 2026, 01:44:40Dennoch Widerspruch mit Verweis auf die Atteste?

Würde ich machen.

Der ist eh Voraussetzung für eine mögliche Klage, sollte dem nicht stattgegeben werden.

Zitat von: Frena am 20. Oktober 2026, 01:44:40Schnell ne neue Wohnung finden ist hier halt leider echt nicht realistisch.

Sollte man trotzdem machen und auch gut dokumentieren, falls es vor Gericht geht, kann das nützlich sein.

Frena

Ich hab überlegt ihr das jetzt so zu schreiben. weiß nicht ob das so richtig/gut ist.
Gerade auch wegen dem müssen/können und rechtlich.

"hiermit lege ich form- und fristgerecht Wiederspruch gegen den oben genannten Bescheid ein.
Wie aus den bereits vorgelegten Attesten ist es mir nicht Möglich eien Umzug zu unternehmen. Genauso macht es meine eingeschränkte Mobilität nötig, dass ich in dieser größeren Wohnung bleibe, da eine kleinere Wohnung das Manövrieren erschweren würde.

Außerdem stehe ich bereits seit ca 1,5 Jahren auf der Liste der Wohnungsbau.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist der Wohnungsmarkt hier mehr als angespannt.

Deswegen ist weiterhin die tatsächliche Miete zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen"

Fettnäpfchen

Frena

Zitat von: Frena am <strong>Heute</strong> um 01:18:16"hiermit lege ich form- und fristgerecht Wiederspruch gegen den oben genannten Bescheid ein.
Ein Widerspruch ist bei einer Kostensenkungsaufforderung nicht möglich, wenn dann musst du das anders nennen.
Irgendwie im Zuge der zu machenden Nachweise die du regelmäßig dem JC zukommen lassen solltest als zusätzliche Begründung/Tatsache oder wie man das sonst nennen könnte. Halt nicht Widerspruch.

Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- 15.06.2016, B 4 AS 36/15 R     
Eine Kostensenkungsaufforderung stellt keinen anfechtbaren Verwaltungsakt dar.
Vorrang bei einer Kostensenkungsaufforderung hat eine Anfechtungs- und Leistungsklage gegen die Kostensenkung (Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage).
Findet die angekündigte Kostensenkung nicht statt, ist (erst dann) eine Feststellungsklage zulässig, da dann effektiver Rechtsschutz allein durch eine Feststellungsklage gewährt werden kann, denn es ist den Hilfebedürftigen (auch wenn existenzsichernde Leistungen im Streit stehen) nicht zumutbar, stets weiter abzuwarten, ob und wann das Jobcenter tatsächlich eine Kostensenkung vornimmt.
Das dafür erforderliche Feststellungsinteresse setzt jedoch voraus, dass der "Dialog" zwischen Leistungsberechtigtem und Jobcenter nach der Einwendung gegen die Kostensenkungsaufforderung beendet ist, ohne dass das Jobcenter die Kosten weiterhin für angemessen erklärt.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am <strong>Heute</strong> um 12:33:39Ein Widerspruch ist bei einer Kostensenkungsaufforderung nicht möglich, wenn dann musst du das anders nennen.

Gegen den geänderten Bescheid aber auf jeden Fall. Der ist angekommen (siehe erste Anlage) und die Kostensenkung gilt seit dem 01.10.2026.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.