Jobcenter will das ich Anlage VE ausfülle

Begonnen von Bürgergeldbezieher2026, 21. Oktober 2026, 21:12:12

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Bürgergeldbezieher2026, Sheherazade und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Bürgergeldbezieher2026

Hey ihr

Ich lebe ja mit meinem Kumpel in einer WG, nun ist es so dass das Jobcenter zwar nicht mehr die Anlage für Hausgemeinschaften haben will, jetzt versuchen sie es über die Anlage VE für Eheähnliche Gemeinschaften.

Das Ding ist aber ich habe ihnen mitgeteilt das es einen Untermietvertrag gibt und wir eine WG sind, was ist denn daran so schwer zu verstehen?

Wie gehe ich da jetzt vor?  Aus meiner Sicht wäre es falsch die Anlage VE auszufüllen, das Jobcenter hat mich drum gebeten da den Namen meines Kumpels einzutragen.

Sheherazade

Hast du dir die Anlage VE mal angeguckt? Da steht doch unten Ja/Nein-Fragen, oder nicht? Das heißt, wenn du alle Fragen mit Nein beantworten kannst, gibst du damit an, dass keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vorliegt. Mehr ist das nicht.

Hast du den Untermietvertrag mittlerweile mal eingereicht?
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Fettnäpfchen

Zitat von: Sheherazade am 22. Oktober 2026, 09:40:39Hast du dir die Anlage VE mal angeguckt? Da steht doch unten Ja/Nein-Fragen, oder nicht? Das heißt, wenn du alle Fragen mit Nein beantworten kannst, gibst du damit an, dass keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vorliegt. Mehr ist das nicht.
Ich gerade
ALG 2 Anträge
Schon wieder neues da kommt evtl. das Feld C in Frage und da muss man dann argumentieren.

Erklärung: Keine Verantwortungs-/Einstehgem. nach Ablauf v. 1 Jahr (Zusatzblatt)
Stellungnahme gegen die Vermutung einer VE nach einem Jahr Zusammenleben

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Oktober 2026, 12:27:22da kommt evtl. das Feld C in Frage und da muss man dann argumentieren.

Aber nur, wenn eine der Fragen mit Ja beantwortet wurde. Steht da auch drin.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Fettnäpfchen

Zitat von: Sheherazade am 22. Oktober 2026, 12:30:43Aber nur, wenn eine der Fragen mit Ja beantwortet wurde. Steht da auch drin.
Ist mir klar.
Extra erwähnen und das mit evtl. wegen dem einen Jahr schadet nicht.

LG
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Oktober 2026, 12:53:59Extra erwähnen und das mit evtl. wegen dem einen Jahr schadet nicht.

Was meinst du, das Probejahr? Das sollte hier gar nicht erst zur Sprache kommen bei einer mit Mietvertrag ausgewiesenen Wohngemeinschaft.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Bürgergeldbezieher2026

Nun sie wollen nicht nur Anlage Ve, sie wollen auch noch einen weiteren Kontoauszug.

Und zwar den für September, sie haben zudem auch verlangt das ich ihnen den BAföG bescheid den ich bekommen habe zuschicke.

Obwohl daraus hervorgeht, wann mir der BAföG Betrag von 1.000 Euro ausgezahlt wurde, wurde trotzdem nach dem Kontoauszug für September gefragt.

Sie haben ja den BAföG Bescheid schon bekommen.

Und wie ist denn das? Ich habe ja in der Anlage VM angegeben das ich noch irgendwie 7 Euro auf dem Konto hatte an einem bestimmten Tag im September.

Kann das Jobcenter auch dann Kontoauszüge verlangen, wenn sich durch das Darlehen und den damit zusammenhängenden Vertrag erklärt lässt,das dies der Rest war?

Sheherazade

Zitat von: Bürgergeldbezieher2026 am 22. Oktober 2026, 13:58:30Nun sie wollen nicht nur Anlage Ve, sie wollen auch noch einen weiteren Kontoauszug.

Und zwar den für September, sie haben zudem auch verlangt das ich ihnen den BAföG bescheid den ich bekommen habe zuschicke.

Dann schick denen die geforderten Kopien und gut ist es. Je nachdem, wann dein Leistungsbezug begonnen hat, hat das Jobcenter Anspruch darauf.

Zitat von: Sheherazade am 22. Oktober 2026, 09:40:39Hast du den Untermietvertrag mittlerweile mal eingereicht?

Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Bürgergeldbezieher2026

Also ich habe ja die Kontoauszüge der letzten 3 Monate bereits eingereicht, den Antrag habe ich am 1.9 gestellt.


Dennoch will man jetzt einen Kontoauszug für September, habe schriftlich erstmal drum gebeten, das man mir mitteilt warum man den denn unbedingt brauch.

Denn auch für das Jobcenter herrscht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Datensparsamkeit.

Mir wurde ja im September nachträglich mein BAföG ausgezahlt für den Zeitraum des Jahres 25/26 für die Abendschule die ich besucht hatte.

Es steht aber eben auch ganz genau drin wann mir das ausgezahlt wurde, dies rechtfertigt demzufolge nicht warum man diesen Kontoauszug braucht.

Vielleicht brauchen sie diesen ja um aufzudecken warum ich im September noch 7 Euro auf dem Konto hatte, auch hier liegt meiner Meinung nach kein Argument für einen weiteren Kontoauszug vor weil sich das ganz einfach dadurch begründen lässt, das ich für September ein Darlehen von meinem Kumpel bekommen habe damit ich meine Rechnungen bezahlen kann.

Es ergibt sich in beiden Fällen schon aus der Logik, das ein Kontoauszug für September überhaupt nicht notwendig ist.

Anlage VE habe ich zudem nicht ausgefüllt und das Jobcenter auch hier auf den Grundsatz für Verhältnismäßigkeit und Daten Sparsamkeit hingewiesen.

Denn man trägt die Anlageformulare aus die zutreffen und nicht die, die nicht zutreffen, zudem würde ich mit dem Ausfüllen dieses Anlageformulas implizieren
Das die Person mit der ich in einer WG lebe zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören würde.

Ich darf nicht einfach von Dritten die garnichts mit dem Jobcenter zutun haben irgendwelche Persönlichen Daten rausgeben.

Die Anlage KDU bin ich am ausfüllen und der Untermietvertrag wird auch eingereicht.

Sheherazade

Zitat von: Bürgergeldbezieher2026 am <strong>Heute</strong> um 10:19:31Mir wurde ja im September nachträglich mein BAföG ausgezahlt für den Zeitraum des Jahres 25/26 für die Abendschule die ich besucht hatte.

Es steht aber eben auch ganz genau drin wann mir das ausgezahlt wurde, dies rechtfertigt demzufolge nicht warum man diesen Kontoauszug braucht.

Ganz einfach, das Schreiben alleine reicht nicht, du musst den Zufluss des Geldes nachweisen und das geht nur mit dem entsprechenden Kontoauszug. Mit deinen 7€ hat das rein gar nichts zu tun. Wenn dir das gewährte Darlehen Sorgen macht, dann kannst du bestimmt auch belegen, dass es sich um ein Darlehen und nicht um eine Schenkung oder Unterhaltszahlung handelt.

Darüber hinaus darf das Jobcenter meines Wissens nach durchaus Kontoauszüge für einen Neuantrag während der Bearbeitungszeit nachfordern. Das du den Antrag am 1.9. gestellt hat, bedeutet NICHT, dass du ab 1.9. auch leistungsberechtigt bist. Die Bafög-Zahlung dürfte zudem anrechenbares Einkommen darstellen.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Bürgergeldbezieher2026


Ja das kann ich belegen!

Das Jobcenter darf die Kontoauszüge der letzten 3 Monate anfordern (in meinem Fall heißt das (Juni,Juli und August), alles was darüber hinausgeht muss das Jobcenter begründen.

Zudem wenn ich deine Auffassung richtig deute dann möchtest du mir ja sagen, das du denkst wenn die Bearbeitung sich zieht, dann könnte das Jobcenter einen weiteren Kontoauszug verlangen damit die Lücke zwischen September und Oktober geschlossen ist?

Nein! Dem ist nicht so, mit  der Logik könnte das Jobcenter den Hauptantrag auch einfach 2 Monate nicht bearbeiten und dann sagen, so jetzt November nun reichen sie mal den Kontoauszug für September und Oktober ein (es zählt aber die Kontoauszüge der letzten 3 Monate ab Antragstellung)

Und was die Anrechnung betrifft, sicherlich wird die nachträgliche Zahlung des BAföG Amts ein Einkommen darstellen, nun ist es aber so das dies ja wenn der Berechnungsbogen rausgeht sowieso komplett angerechnet wird und man dann so rechnet das man sagt

OK sie haben 1.000 Euro vom BAföG Amt bekommen, der Bedarf für September und Oktober liegt bei 1.126 Euro sie bekommen also ab November die 126 Euro + 563 Euro bezahlt und rückwirkend die Miete.


Sheherazade

#11
Zitat von: Bürgergeldbezieher2026 am <strong>Heute</strong> um 10:47:48Und was die Anrechnung betrifft, sicherlich wird die nachträgliche Zahlung des BAföG Amts ein Einkommen darstellen

Ja, und für dieses Einkommen braucht es den Nachweis für den Zeitpunkt des Zuflusses.

Du kannst dich von mir aus weiter mit Händen und Füßen gegen die Vorlage des Kontoauszuges für September wehren, Fakt ist, du bist zur Mitwirkung verpflichtet.

Zitat von: Bürgergeldbezieher2026 am <strong>Heute</strong> um 10:47:48nun ist es aber so das dies ja wenn der Berechnungsbogen rausgeht sowieso komplett angerechnet wird und man dann so rechnet das man sagt

OK sie haben 1.000 Euro vom BAföG Amt bekommen, der Bedarf für September und Oktober liegt bei 1.126 Euro sie bekommen also ab November die 126 Euro + 563 Euro bezahlt und rückwirkend die Miete.

Nö. Dein Bedarf ist der Regelsatz und die Miete (bei 1000€ Einkommen wirst du für den ganzen September gar keinen Leistungsanspruch haben). Da du bislang weder die Anlage KdU noch den Untermietvertrag eingereicht hast, kann man beim Jobcenter deinen vollständigen Leistungsanspruch noch gar nicht berechnen.
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Bürgergeldbezieher2026

#12
Also es mag zwar sein das ich je nachdem wie man das berechnet für den gesamten September oder für September und den größten Teil des Oktobers keine Leistungen bekomme, bezogen auf den Regelsatz von 563 Euro.

Allerdings bezieht sich das Erfordernis der Kontoauszüge der letzten 3 Monate explizit auf das Datum der Antragstellung und nicht auf den Zeitpunkt wo man tatsächlich einen Bedarf hat.

Ansonsten würde das bedeuten (nur mal ein Beispiel) Frau Meyer stellt zum 1.4. einen Antrag auf Bürgergeld bzw neue Grundsicherung, da sie aber vom Arbeitgeber noch die letzten 3.000 Euro Gehalt auf das Konto überwiesen bekommen hat, sagt das Jobcenter,

Frau Meyer ihr Anspruch besteht aus der Zahlung der Miete und dem Regelsatz das sind 563+447 Euro Miete, ihr letztes Gehalt muss für 3 Monate reichen und weil man ja dann erst ab dem 1.7. Bedürftig ist muss Frau Meyer dann nochmal 3 weitere Kontoauszüge einreichen.

Frau Meyer hat bei diesem Beispiel kein Anspruch auf ALG1 und hat auch kein Vermögen.

Die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sind explizit an den Zeitpunkt der Antragstellung gebunden und nicht an den Zeitpunkt wo man tatsächlich kein Cent mehr auf dem Konto hat.


Und was den Nachweis mit dem Zeitpunkt des Zuflusses betrifft, dieser steht doch auf bzw in dem Bafög Bescheid.

Ich habe kein grundsätzliches Problem damit einen weiteren Kontoauszug abzugeben, ich habe nur ein Problem damit wenn man mir nicht begründet warum das notwendig ist, obwohl der Zeitpunkt des Zuflusses ja auf dem Bafög Bescheid ersichtlich ist.

Denn einfach nur mal so weil das Jobcenter neugierig ist, ist kein Grund.


Sheherazade

Zitat von: Bürgergeldbezieher2026 am <strong>Heute</strong> um 13:20:19Also Leistungsberechtigung und Bedarf sind ja 2 verschiedene Dinge, wenn man jetzt eine größere Zahlung erhalten hat, dann ist man ja nicht automatisch aus dem Leistungsbezug raus.

Du bist aber noch gar nicht drin. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass du für den Monat September gar nicht leistungsberechtigt bist und dein Bewilligungsbescheid erst ab Oktober gilt.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.