§ 42 SGB Vorschuss bei WBA? Gegeben?

Begonnen von ReGa741, Heute um 09:28:17

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

ReGa741

Hallo,

ich habe vor 4 Wochen meinen WBA eingereicht für BWZ ab November 2026, unter anderem mit neuer Bankverbindung ab November, ebenso mit Gehaltsnachweisen. Vor einer Woche dann noch von selbst aus fehlende Gehaltsnachweise nachgereicht, die BK-Abrechnung nachgereicht, etc., ohne, dass das JC danach fragte, weil ich wusste, dass diese Dokumente noch nicht verfügbar waren bei Antragssstellung vor 4 Wochen aber mit dazu gehören werden.

Bisher kam vom JC nur ein Infobrief, dass man die neue Bankverbindung aufgenommen hat, bisher sonst gar nichts, also kein "alles gut, wird bearbeitet" und auch kein "wir brauchen noch das und das".

Könnte hier ein Antrag auf Vorschuss § 42 SGB I greifen?

Dieser wird ja nur gewährt, wenn ein Anspruch "dem Grunde nach besteht", wie es heißt.

Doch vom JC habe ich ja noch gar nichts erhalten, dass man bspw. noch das und das und das braucht um zu überprüfen, ob überhaupt ein Anspruch besteht oder aber dass er besteht, die Höhe aber noch unklar ist.

Also Antrag stellen, obwohl ich gar nicht weiß, wo der Schuh drückt beim JC bzw. wie die Lage ist?

Sheherazade

Zitat von: ReGa741 am <strong>Heute</strong> um 09:28:17Könnte hier ein Antrag auf Vorschuss § 42 SGB I greifen?

Wenn überhaupt, dann erst ab Anfang November.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

ReGa741

Zitat von: Sheherazade am <strong>Heute</strong> um 09:44:09
Zitat von: ReGa741 am <strong>Heute</strong> um 09:28:17Könnte hier ein Antrag auf Vorschuss § 42 SGB I greifen?

Wenn überhaupt, dann erst ab Anfang November.

Warum erst ab Anfang November, wenn es jetzt so aussieht, als ob es länger dauert? Immerhin hat das JC nach Antragstellung noch immer einen Monat Zeit, den Vorschuss auszuzahlen. Und dann bin ich garantiert in Verzug, was die Miete angeht.

Oder schriftlich anfragen beim JC, wie lange es noch dauert, ob alles gut ist, Antwort abwarten von denen und dann einen Antrag stellen? Dann ist bestimmt schon Dezember.