Drei Hausbesuche sind nicht automatisch Schikane

Begonnen von selbiger, Heute um 07:22:42

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selbiger

Das Jobcenter darf Wohnverhältnisse erneut überprüfen, wenn neue konkrete Anhaltspunkte für eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vorliegen. Ein eigenes, abschließbares Zimmer schließt weitere Hausbesuche deshalb nicht grundsätzlich aus. Das zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 8. Oktober 2026 (Az. L 4 AS 407/25).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/grundsicherung-drei-hausbesuche-sind-nicht-automatisch-schikane

ach ne..was ist das den sonst..??klingt son bissel als hätte man sich hier einen stichprobeweise rausgepikt..um zu drangsalieren.allein der erste besuch hätte gereicht um sich ein überblick zu schaffen..ud  wenn richter dieses vorgehen stützen..sollte man sich fragen..ob klagen überhaupt sinn macht..wenn rechte nur zum schein existieren.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sheherazade

Zitat von: selbiger am <strong>Heute</strong> um 07:22:42allein der erste besuch hätte gereicht um sich ein überblick zu schaffen

Nicht wirklich.

ZitatFür jeden Hausbesuch gab es einen konkreten Anlass
Beim ersten Hausbesuch im August 2023 lebte der Kläger bereits länger als ein Jahr mit der Mutter seiner Kinder zusammen. Beide waren zwischenzeitlich gemeinsam umgezogen, und im Haushalt lebten inzwischen zwei gemeinsame Kinder. Angaben zu den familiären Verhältnissen hatte der Kläger zuvor nicht vollständig gemacht.
ZitatDen zweiten Hausbesuch im Juli 2024 veranlasste ein Schreiben der Familienkasse. Darin wurde der Kläger als ,,Partner" der Mutter bezeichnet. Das gab dem Jobcenter Anlass, die bisherige Einschätzung erneut zu überprüfen.
ZitatDem dritten Hausbesuch im Juni 2025 ging eine anonyme Mitteilung voraus, wonach beide weiterhin ein Paar seien. Zwischenzeitlich war außerdem das dritte gemeinsame Kind geboren worden.
Das Gericht bewertete die Besuche deshalb nicht als bloße Wiederholung ohne Anlass. Dass alle drei Kontrollen unveränderte Wohnverhältnisse ergeben hatten, machte die jeweils neu veranlasste Überprüfung nach seiner Einschätzung nicht rückwirkend rechtswidrig.
Interessant, wie sich bei Wahlen immer dasselbe Muster wiederholt.
Verlieren die Rechten, war es Wahlbetrug.
Gewinnen die Rechten, hat das Volk gesprochen.
Der Wählerwille gilt offenbar nur, wenn er rechts abbiegt.

Hary

Na, den zweiten Punkt sehe ich zumindest kritisch, gerade das Jobcenter als Behörde die alles mit Standardtexten zusammensetzen sollten doch eigentlich wissen wie schnell ein unrichtiges Wort in einem Standardtext landet... Außerdem ist die Familienkasse ja Teil der gleichen Behörde was man auch berücksichtigen sollte...

Zitat von: Sheherazade am <strong>Heute</strong> um 09:24:26Dem dritten Hausbesuch im Juni 2025 ging eine anonyme Mitteilung voraus, wonach beide weiterhin ein Paar seien.
Anonyme Mitteilungen gehören in dem Kontext verboten als Grundlage. Warum? Weil wenn jemand Anonym bleiben möchte, dann ist es oft gelogen oder etwas persönliches. Außerdem lässt sich nicht feststellen ob es tatsächlich jemand externes war, oder der Sachbearbeiter selbst die Quelle war... Gerade auch bei Fragen der Haftung wenn so etwas einen Schaden verursacht...