Reha ablehnen?

Begonnen von Tulpe89, 04. November 2026, 18:04:59

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Tulpe89

Hallo ihr lieben, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe eine Schwerbehinderung mit verschiedenen Erkrankungen. Ich bin in einem Arbeitsverhältnis mit 20 h/Woche. Aufgrund meiner fast täglichen Migräne hatte ich sehr viele Krankheitstage. Die Betriebsärztin hat mich daraufhin aus dem Verkehr gezogen bzw. mich für arbeitsunfähig erklärt. Nun bin ich seit Juni 26 krankgeschrieben. Mir gehts leider gesundheitlich nicht wirklich besser. Ich habe im August 26 mit Hilfe der VdK einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt. Die teilweise habe ich schon. Nun habe ich Post von der Rentenversicherung erhalten. Ich soll auf Reha. In dem Schreiben steht, dass meine Arbeitsfähigkeit voraussichtlich dadurch wieder hergestellt werden kann. Nun ist es so, dass ich in einem körperlich sehr schlechten Zustand bin, Termine wie Ergo/Gespräche etc. nicht wahrnehmen kann, sodass ich glaube, dass ich die Reha nicht packen werde. Medizinisch bin ich in Behandlung und es wurde viel ausprobiert. Jetzt meine Frage an Euch. Kann mir es nachteilig ausgelegt werden, wenn mein Arzt mir bescheinigt, dass ich für eine Reha aktuell zu krank bin? Ich habe auch sehr Angst vor der Reha also dass mich die Ärzte für arbeitsfähig erklären. Ich bin jemand der sich trotz Schmerzen zu allem zwingt und das könnte so ausgelegt werden, dass ich ja arbeitsfähig bin. Ich war vor kurzem erst in einer Schmerzklinik und mir gings dort nicht wirklich gut . Ich konnte kaum an Therapien teilnehmen. Oder soll ich mich einfach zwingen diese Reha zu machen? Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Dankeschön!

Sheherazade

Wenn man eine Erwerbsminderungsrente beantragt, gilt als erstes "Reha vor Rente". Verweigerst du die Reha, wird man dir ggf. die Rente verweigern. Hört sich grob an, ist aber leider so.
Interessant, wie sich bei Wahlen immer dasselbe Muster wiederholt.
Verlieren die Rechten, war es Wahlbetrug.
Gewinnen die Rechten, hat das Volk gesprochen.
Der Wählerwille gilt offenbar nur, wenn er rechts abbiegt.

Ottokar

Wenn du die Reha beginnst, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffst, kann die DRV die volle Rente kaum noch ablehnen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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