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400 Euro Job

Begonnen von Ottokar, 15. November 2010, 14:50:18

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Ottokar

Bei einem 400€ Job gibt es nur den Grundfreibetrag nach § 11b Abs. 2 S. 1 SGB II in Höhe von 100€. Damit sollen alle in § 11 Abs. 1 SGB II genannten Aufwendungen abgegolten sein. Hier heißt es also rechnen und wenn der Grundfreibetrag nicht ausreicht, den 400€ Job nicht annehmen. Das ist sinngemäß § 10 SGB II ein wichtiger Grund, da als solcher u.a. gilt, wenn die Aufwendungen für eine Tätigkeit höher sind als die Einnahmen.
Eine andere Möglichkeit wäre, aus dem 400€ Job, der für den Arbeitnehmer nicht sozialversicherungspflichtig ist, einen Job zu machen, der sozialversicherungspflichtig ist. Das kostet den Arbeitgeber, wenn man es richtig macht, d.h. richtig rechnet, keinen Cent mehr als der 400€ Job und man hat unter dem Strich sogar etwas mehr raus. Gegebenenfalls sollte der Arbeitgeber dazu seinen Steuerberater hinzuziehen.

Beispiel 400 Euro Job
Bei einem 400€ Job zahlt der Arbeitgeber pauschal 30% an Sozialversicherungsbeiträgen (SV), also 120€. D.h. dem Arbeitgeber entstehen bei einem 400€ Job also Kosten in Höhe von 520€/Monat.
Ein Alleinstehender ohne Kinder mit einem KV-Beitrag von 13,8% erhält z.B. bei einem Bruttolohn von 455€ ca. 392,90€ Netto raus, der Arbeitgeber zahlt etwa 60€ SV-Beiträge, es entstehen dem Arbeitgeber also Kosten von unter 520€/Monat.
Man erhält zwar knapp 7€ weniger raus, kann aber statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten absetzen, und erhält letztlich "unter dem Strich" tatsächlich mehr.

Summenmäßig sieht das so aus:

400€ Job, tatsächliche Ausgaben 120€
400€ - 100€ (Pauschalfreibetrag nach § 11b Abs. 2 S. 1 SGB II) - 60€ (Freibetrag nach nach § 11b Abs. 3 SGB II) = 240€ anrechenbares Einkommen.
Hier bleibt einem der Freibetrag von 60€/Monat, von dem man aber noch die zusätzlichen Kosten von 20€/Monat  zahlen muss, da nur 100€ von den tatsächlichen Aufwendungen abgesetzt werden können.
Unter dem Strich bleiben einem 40€.

Beispiel 455 Euro Job
455€ Job, tatsächlich absetzbare Ausgaben 120€
392,90€ - 71€ (Freibetrag nach § 11b Abs. 3 SGB II) - 120€ (tatsächlich absetzbare Aufwendungen nach § 11b Abs. 1 SGB II) = 201,90€ anrechenbares Einkommen.
Hier hat man unter dem Strich also:
392,90€ Netto - 120€ für Aufwendungen - 201,90€ anrechenbares Einkommen = 71€, das sind 31€/Monat mehr als beim vorherigen Beispiel.

Das erstaunliche ist, dass man selbst mit der Pauschale von 100€ bei einem 455€ Job mehr herausbekommt:
392,90€ - 100€ (Pauschalfreibetrag nach § 11b Abs. 2 S. 1 SGB II) - 71€ (Freibetrag nach § 11b Abs. 3 SGB II) = 221,90€ anrechenbares Einkommen.
Hier erhält man unter dem Strich also:
392,90€ Netto - 100€ für Aufwendungen - 221,90€ anrechenbares Einkommen = 71€.
Zum Vergleich: bei einem 400€ Job hätte man unter dem Strich: 400€ - 100€ für Aufwendungen - 240€ anrechenbares Einkommen = 60€.

Bei einem 455€ Job gegenüber einem 400€ Job hat man also generell 11 Euro/Monat =  132€/Jahr mehr, plus die Aufwendungen nach § 11b Abs. 1 SGB II, welche den Grundfreibetrag nach § 11b Abs. 2 S. 1 SGB II übersteigen, während der Arbeitgeber keine Mehrkosten hat.
Hier lohnt es sich also auf alle Fälle, mit dem Arbeitgeber zu sprechen.

Lest dazu bitte auch den "Ratgeber Berechnung 400-Euro-Job" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".
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