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Kostenbeteiligungsvereinbarung bei Zusammenleben von zwei Partnern

Begonnen von Ottokar, 02. März 2011, 08:46:21

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Ottokar

Hinweis: das nachfolgende Beispiel einer Kostenbeteiligungsvereinbarung gilt nur für 2 Personen, die gleichberechtigt zusammenleben.
Für die Kostenbeteiligung beim Zusammenleben von Verwandten (Eltern und Kind ab 25) oder mehreren Personen gibt es andere abweichende Beispiele.

Im Falle eines Zusammenlebens unterstellt der Gesetzgeber nach einem Jahr (§ 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II), dass die Zusammenlebenden sich gegenseitig wirtschaftlich unterstützen. Dieser Vermutung kann man widersprechen, indem man glaubhaft darlegt, dass eine solche Unterstützung nicht stattfindet.
Grundvoraussetzung ist eine strikte Kostentrennung, die man nachweisen kann.
Da zur Zahlung bestimmter Kosten, z.B. Versicherung oder Miete, oft nur eine Person vertraglich verpflichtet ist, muss die andere nachweisen, dass sie ihren Anteil daran selbst zahlt. Dazu benötigt man eine Kostenbeteiligungsvereinbarung. Das ist zwar sehr bürokratisch, hat aber nicht mit mangelndem Vertrauen zwischen den Partnern zu tun, sondern dient allein dem Nachweis gegenüber dem Jobcenter, um die o.g. Unterstützungsvermutung widerlegen zu können.
Nachfolgend ein Beispiel.
(Zum Nachweis der Zahlungen zwischen den Partnern bieten sich Quittungen an.)




Kostenbeteiligungsvereinbarung

zwischen

Max Mustermann, Musterstraße 3, 12345 Musterstadt,
nachfolgend als Partner a bezeichnet,

und

Maxi Musterfrau, Musterstraße 3, 12345 Musterstadt,
nachfolgend als Partner b bezeichnet,

wird für die Dauer des Zusammenlebens zwischen beiden folgendes vereinbart:

1. Jeder Partner zahlt seine Kosten selbst.

2. Beide Partner zahlen jeweils 50% der Kosten der gemeinsam genutzten Unterkunft lt. Mietvertrag, sowie der sich unmittelbar aus dem Mietverhältnis ergebenden nicht individualisierbaren Kosten, u.a. für Strom, Wärme, Versicherungen.
Dieser Vereinbarung ist eine Kopie des Mietvertrages sowie der jeweiligen Anbieterabrechnung beizufügen.

2.1. Sollten sich nach Verbrauchsabrechnungen Nachzahlungen oder Erstattungen ergeben, so entfallen diese anteilig zu je 50% auf Partner a und b.
Dieser Vereinbarung ist eine Kopie der jeweiligen Abrechnung beizufügen.

3.  Nicht individualisierbare Kosten, die aufgrund der gemeinsamen Nutzung für alle Partner entstehen (z.B. Telefon- und Internetanschluss), werden anteilig nach Personenzahl oder Nutzung von den Partnern getragen.
Dieser Vereinbarung ist eine Kopie der jeweiligen Anbieterabrechnung beizufügen.

4. Die Partner zahlen jeweils 50% der Kosten für gemeinsam genutzte Nahrungsmittel und Sanitärartikel.

5. Sollte ein Partner darlehensweise oder aus Unkenntnis Kosten des Anderen bezahlt haben, so ist der Andere ihm gegenüber hinsichtlich dieser Kosten erstattungspflichtig.

6. Zahlungen unter den Partnern erfolgen in Bar und - mit Ausnahme der unter 4. genannten Kosten - gegen Quittung, oder per Überweisung auf das Konto desjenigen Partners, dem die Zahlung gemäß dieses Vertrages zusteht, oder der die Gesamtkosten an den jeweiligen Rechnungsleger zahlt.

7. Der Vertrag gilt ab/von xx.xx.xxxxx bis xx.xx.xxxxx /auf unbestimmte Zeit.


Ort, Datum


Unterschrift Partner a


Unterschrift Partner b
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