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Pfändung

Begonnen von Ottokar, 19. März 2009, 11:36:54

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Ottokar

- Urteil vom 17.03.2009, B 14 AS 34/07 R:
Bei Kindesunterhalt ist als Pfändungsfreibetrag nicht die Düsseldorfer Tabelle sondern § 850d ZPO anzusetzen.
Der Mindesteigenbehalt ist demnach der Regelsatz + Unterkunftskosten. Was darüber ist, kann wie Lohn gepfändet werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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