Gebühren erlassen bei Neuem Personalausweis

Begonnen von Gast9426, 06. April 2011, 17:31:06

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Gast25908

wie krass keine gebühren fürn neuen perso  :cool:

... die gebühren für den kirchenaustritt muss man leider immer noch bezahlen, egal ob arm per gesetz oder nicht ... das wollte ich weitergebn :bye:

Gast5480

Zitat von: Gast25908 am 08. Mai 2013, 08:06:41
wie krass keine gebühren fürn neuen perso  :cool:

In welchem Bundesland/Kreis wohnst Du denn ?????

Meck

#152
Mal ein Hinweis von personalausweisportal.de-->>

ZitatDie Gebühren für den neuen Personalausweis regelt bundesweit die ,,Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis"

ZitatAusstellung von Ausweisen für Bedürftige - Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich

Quelle und weitere Infos -->> Gebühren und Gültigkeit

Fragen lohnt also immer :yes: .

Ergänzend noch ein Artikel zum Thema -->> Hartz IV Antrag ohne Ausweis: Recht auf Erlass von Gebühren für Personalausweise
LG Meck :bye:

Gast25908


Wolf27

Soweit ich den § 1 Abs. 6 PAuswGebV: Gebühren für Ausweise korrekt verstehe, handelt es sich hierbei um eine reine "Kann-Bestimmung":
Zitat von: § 1 Abs. 6 PAuswGebV(6) Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist.
Ein Recht auf Erlass der Gebühren kann hieraus wohl nicht abgeleitet werden?! Wie sonst ist es zu erklären, dass z. B. die Stadt Essen einen Gebührenerlaß bzw. eine -ermäßigung ablehnt?  :scratch:

LG Wolf
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...? ⚔️😈

Gast25908

@Wolf27

denke ich auch, ein bekannter von mir musste auch trotz Hartz 4 Bescheid die volle Gebühr entrichten, deshalb hatte ich mich auch gewundert.
:weisnich:

Gast9742

Ja, ich musste auch die vollen Gebühren bezahlen, eben weil es eine Kann-Betimmung ist.

In dem gegen-hartz-Artikel ging es vorrangig darum, wie man trotzdem einen Antrag stellen kann, auch wenn man aus Kostengründen noch keinen gültigen Ausweis hat. Man kann ein Darlehen beantragen, wenn man die volle Gebühr nicht auf einen Schlag bezahlen kann bzw. die 10,- Euro für den vorläufigen PA. Da der Rückzahlungsbetrag aber 10 % des maßgebenden Regelsatzes beträgt, und zwar ab dem nächsten Monat schon, ist ein Darlehen aber nicht wirklich eine Hilfe.

Meck

#157
Am besten man schaut mal auf seinen Ausweis drauf und wann er denn abläuft. Das es zufällig gerade morgen oder nächste Woche ist - wahrscheinlich nicht der Fall  :zwinker: .

Rechnet man aber mal durch, selbst wenn ein neuer Ausweis 28,80 Euro kostet und der Ausweis 10 Jahre gültig ist, hat man dann lange Zeit sich einen Neuen anzusparen.

Um einen neuen Ausweis zu bezahlen, muss man also rein rechnerisch 2,88 Euro im Jahr sparen und das macht auf den Monat dann 24 Cent.

Da sind andere Kosten höher und selbst fürs Handy, Telefon, Internet, zahlt manch einer die 28,80 Euro jeden Monat und für den Ausweis die 28,80 Euro alle 10 Jahre.

Man muss nämlich tatsächlich mal bedenken, dass diese 28,80 Euro alle 10 Jahre fällig werden und auf einen Monat runtergerechnet, sind 24 Cent ja nichts i.d.S. selbst wenn man noch ein Passbild reinrechnet, was man sowieso hat wegen Bewerbungen, oder machen lässt und die Kosten ja mit Bewerbungskosten abrechnen kann.

Sieht man es im Verhältnis zu anderen Dingen, ist es günstiger als z.B. eine EC - Karte, wenn die Bank da alle 5 Jahre eine Neue ausgibt und je nach Bank auch 10 Euro berechnet, oder man rechnet mal die 10 Euro Praxisgebühren die nun weggefallen sind und selbst wenn man 1x im Jahr zum Arzt gegangen ist, wären das auf 10 Jahre 100 Euro. Da bekommt man für das Geld was man da nun wieder spart schon 3 Ausweise für  :zwinker:.
LG Meck :bye:

Gast25908

@Meck

Es ist alles nur noch Abzocke und Geldmacherei. Das ist meine Meinung.

Der Neue Personalausweis kostet nun über 28,00 Euro anstatt 8,00 Euro wie bisher, dreieinhalbmal so viel!!

Des Weiteren muss man 30 Euro berappen wenn man aus der Kirche austreten will was auch schon eine Frechheit ist. Kontoführungsgebühren obwohl man inzwischen alles online selbst erledigt, GEZ Zwangssteuer auch wenn man keine Geräte bereithält oder nur einen pc, ... das lässt sich endlos fortführen.

:mail: Natürlich kann man sich alles runterrechnen und schönreden, dann kostet die GEZ auch "nur" 59 cent am Tag ...

Frau Schulz

http://hartz.info/index.php?topic=31635.msg556077#msg556077

Die Anwaltliche Beratung hat keine neuen Erkenntnisse für mich gebracht. Nur Unverständnis von Seiten des Anwalts, dass man sich nicht auf Ratenzahlungen einlässt. Ich sollte dran bleiben, an dem Sachverhalt, war der Rat.
Gegen den oben genannten Bußgeldbescheid wurde rechtssicher Widerspruch eingelegt.

Mit einer Petition hatte ich mich jetzt an den Petitionsausschuss meines Bundeslandes gewandt. Endlich fand ich gehör. Nach Sichtung meiner Unterlagen wurden meine Kosten für PA und Fotos übernommen. Gestern habe ich meinen Ausweis abholen können. Ein langer Kampf bis zum Ziel.
Zwischenzeitlich erhielt ich eine Vollstreckungsankündigung zum Bußgeldbescheid. Ein Gespräch mit der Behörde ergab, dass mein Widerspruch nicht vorliegt. In meinen Unterlagen schon(mit Eingangsstempel). Dieses kleine übel stehen wir jetzt auch noch durch.

Ich drück euch beide Daumen!

Nebelhorn

Anfang August habe ich in unserem Bürgerbüro meinen neuen Perso beantragt. Auf Fragen hiess es, dass Hartz-IV Empfänger keine Gebührenbefreiung bekommen. Grund seien die 25 ct im Regelsatz. Als ich erwähnte, dass ich Grundsicherung für Erwerbsunfähige bekomme, legten sich alle Stirnen in Falten, es wurden wohlwollend Akten gewälzt und mit glaubhaften Bedauern "Nein" gesagt.
Also habe ich erstmal 28,80 gelöhnt und die Quittung mitgenommen.
Nach etwas Studium im Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW habe ich mit der Begründung, die Persogebühr betrage fast die Hälfte meines ernährungsbedingten Mehrbedarfes, eine Gebührenrückerstattung beantragt.
Gestern war das Geld kommentarlos auf dem Konto! - Vll. kommt ja noch ein Bescheid - schaunwermal.
Quelle Runderlass u.A. => http://www.harald-thome.de/media/files/Runderlass-NRW-12.4.11---PAuswGebV.pdf

Gast29128

Ich KANN ebenfalls nur bestätigen,dass die Personalausweisgebühren und im übrigen auch das biometrische  Foto,bei Grundsicherungsbezug selbst bezahlt werden muß,es würde mich wundern,wenn es eine Gemeinde/Stadt heute noch gibt,die freiwillig darauf verzichtet.
Mir wurde es so erklärt,es muß vor ca. 2 Jahren ein Urteil gegeben haben,wo eine Frau auf Übernahme(wenigstens Darlehen/Ratenzahlung) geklagt hatte,das wurde m.M.n. beim BSG entschieden.Diese höhere Instanz ist dann darauf gekommen,wie hier schon geschrieben,dass xy cent pro Monat im Regelsatz dafür enthalten sind und so ein Ausweis hält ja eine ganze Zeit...
Dieses Urteil hat leider dazu geführt,dass nun generell von keiner Befreiung mehr ausgegangen wurde.Ich denke,dass ist in der letzten Gemeinde/Stadt angekommen.
Ausnahmen gibt es lediglich für Grundsicherungsempfänger,die in Heimen/stationären Einrichtungen leben,nur ein Taschengeld beziehen,die bekommen von Gemeinde/Stadt unterschiedlich entweder die Gebühr erlassen oder die Gebühr wird in sehr kleinen Schritten vom Taschengeld abgezogen.

In meiner Kommune bezahlen Grundsicherungsempfänger in Heimen grundsätzlich nichts,es gab hier eine Musterklage,da argumentiert Grundsicherungsempfänger =Grundsicherungsempfänger,was aber beim LSG abgelehnt wurde,ohne Revisionsmöglichkeit.Ich denke,der Zug ist abgefahren.

inga

Ich bin ebenfalls ohne gültigen Ausweis, in unserer Stadt wird auch von Hartz IV Empfängern die volle Gebühr verlangt.

Für die Antragstellung beim Jobcenter muss man sich dann vom Jobcenter eine Anforderung für eine Meldebescheinigung geben lassen.

Diese genügt für den Hartz IV Antrag erst einmal und sie wird im Bürgerbüro sofort kostenfrei erstellt, wenn man eine Anforderung des Jobcenters dabei hat.


Gast30325

Vielen Dank für Deinen Hinweis. Das ist ja mal eine positive Überraschung zu meinem heutigen Geburtstag. Mein Perso läuft Ende 2014 ab.

Gast38508

Zum Thema gibt es Neues.  :flag:

Das VG Potsdam hat ein Urteil gefällt. VG 8 K 1064/12

Link: https://openjur.de/u/657386.html

Es geht darum, dass der Kläger teilweise Recht bekam. Die Bedürftigkeit muss vollends berücksichtigt werden in kann nicht abgeredet werden.

26 | "Da im Falle der Kläger von deren Bedürftigkeit im Sinne von § 1 Abs. 6 PAuswGebV auszugehen ist, der Beklagte jedoch sein Ermessen bezüglich einer etwaigen Gebührenermäßigung oder -befreiung nicht ausgeübt hat, leidet der angefochtene Gebührenbescheid ebenso wie der Widerspruchsbescheid an einem Ermessensausfall und ist deswegen rechtswidrig." Ende Zitat (Ermessensausfall)

Nicht Recht bekam der Kläger, weil er die Gebühr vorab bezahlt hat und diese in der Klage in Form des Folgenbeseitigungsanspruch mit zurück forderte. Das die Bereitschaft zur Rück-Erstattung der Behörde und die damit verbundene zu Unrecht vereinnahmten Gebühren eventuell verweigert werden könnte, konnten nicht glaubhaft gemacht werden, da hierzu wahrscheinlich Aussagen und Schriftstücke fehlten.

Da ich auch so eine Klage zur Ermäßigung und Erlass der Gebühr § 1 Abs. 6 PAuswGebV angestrebt habe, werde ich berichten, wie diese ausgeht. Kann noch dauern. Vorteil. Ich habe noch nichts bezahlt. Leider muss man für sein Recht erbittert kämpfen und nicht auf halben Weg aufgeben und das Handtuch werfen.