Gebühren erlassen bei Neuem Personalausweis

Begonnen von Gast9426, 06. April 2011, 17:31:06

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Gast9426

Hallo,

ich möchte etwas weitergegen.

Ich habe heute einen Neuen Personalausweis beantragt. Die Gebühr für diesen Ausweis ist ca. 28,- Euro.
Bei der Beantragung wurde ich gefragt, ob "ich denn die 28.- Euro gleich dabei hätte?"

Ich sagte, ich sei in der Grundsicherung (SGB XII) und hätte meinen aktuellen Bescheid dabei. Die Sachbearbeiterin schaute kurz auf den Bescheid
und sagte mir dann, das der Neue Ausweis für mich nichts kosten würde.

Dies möchte ich weitergegen.

Gast11633

Mein alter Ausweis ist noch bis 01.11.2019 gültig, aber die Information ist für viele 28,00€ Wert!

Danke!  :ok:

Gast2913

Sicher? Oder nur im SGB-XII-Bereich?

Betrag der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben in Abteilung 12 sowie für Mitgliedsbeiträge für Erwachsene,
Andere Waren und Dienstleistungen, Zeile 82: Sonstige Dienstleistungen, nicht genannte

durchschnittliche monatliche Ausgaben der Referenzhaushalte: 2,44 Euro
regelbedarfsrelevanter Anteil: nur Personalausweis
regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben: 0,25 Euro

Un nu?

Gast9426

@ gery: Einfach bei der Beantragung Bescheid mitnehmen und versuchen, Ermäßigung oder Erlaß der Gebühren zu erhalten!!!

Ansonsten: Muss natürlich weitergeben heißen und nicht weitergegen.


MfG


Gast2913

Klar, steve01, versuchen kann man es immer. Vielleicht hattest Du auch Glück und die transparente und verfassungsfeste Neuberechnung der Regelsätze hatte sich noch nicht bis in Dein Bürgerbüro herumgesprochen ... Jetzt musst Du nur noch aufpassen, dass Dir die 28 Euronen nicht in Form eines Einkommens in Geldeswert angerechnet werden  :zwinker:

Gast173

#5
Stimmt, gery, versuchen kann man es tatsächlich mal, denn:
ZitatGebührenbefreiung/-ermäßigung sowie abweichende Gebühren:
Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung kann abgesehen werden, wenn die gebührenschuldende Person bedürftig ist. Die Gebühr kann abweichen, wenn beispielsweise ein noch länger gültiger Personalausweis gestohlen oder verloren wurde. Auskünfte erteilt die zuständige Behörde (in der Regel das Einwohnermelde-, Passamt oder Bürgerbüro bzw. die Stadt- oder Gemeindeverwaltung).
Quelle *

Vielleicht lebt steve01 in einer Region, in der diese Gebühren erlassen werden, Du hingegen nicht ... wer weiß.

Erfahrungen von anderen zusätzlich wären hier interessant.

LG Elsi


* Link führt zwar noch zum Herausgeber des Zitats, aber leider ist der Text dort nicht mehr auffindbar. War ja schon 2011 ...
Ich lasse das Zitat dennoch stehen, denn der Inhalt ist weiterhin gültig. Bitte beachtet auch die Thread-Beiträge mit Beispielen aus den verschiedenen Regionen.  Es hängt nun mal von den Regelungen der jeweiligen Region ab, ob man zu den Glücklichen gehört oder nicht.
LG Elsi  :bye:


Gast9426

Hallo,

laut der Nachricht von Tacheles e.V. (Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein)
"läßt die neue Verordnung zum Passgesetz dies zu."
(das zumindest bei SGB XII-Situation die Gebühr erlassen wird).

MfG


Nebelhorn

Hi, lese gerade diesen Thread, da fällt mir ein, dass bei meiner Anmeldung in meiner "neuen" Stadt die Dame vom Bürgerbüro feststellte, dass mein Perso bald abläuft.

Auf Nachfrage hiess es, "für Hartz IV Empfänger gebührenfrei - bringen Sie ein Foto mit und den Bewilligungsbescheid vom Jobcenter".

Gast14053

Ich glaube das nicht, werde aber bei meinem nächsten Besuch der städt. Bücherrei, gleich daneben ist ein s. g. Bürgerbüro, nachfragen. Mein Perso gilt nämlich auch nur bis 01.01.2012.
HG Irene

Gast14463

Die Gebührenbefreiung für deutsche Hartz4-Empfänger kann ich bestätigen. Ausländische Mitbürger müssen Passgebühren grundsätzlich ansparen. Wenn sie dies aus besonderen Gründen nicht konnten, haben sie die Möglichkeit das Geld ( Passgebühren + Foto ) auf Darlehensbasis von der Arge zu bekommen. Fahrtkosten zur Botschaft müssen selbst getragen werden. ( Urteil v. Sozialgericht v. 11.04.11 für einen nigerianischen Staatsbürger )

Gast14053

Mir wurde mitgeteilt, dass wenn ich einen neuen Perso benötige, nur meinen s. g. "... Aktiv Pass" vorzeigen müsste. Dann sollte/müsste ich auch keine Gebühren dafür zahlen.  - Ohne Gewähr  - .
LG Irene

Gast5480

Moin Moin ....

Also der Ausweis meiner Freundin ist abgelaufen, und meiner hält sich nur noch bis Oktober. Ich war nun letzte Woche extra bei uns im Bürgerbüro und habe nachgefragt, wie sich das nun mit den Kosten bei Hartz 4 Bezug verhällt .........

Die ernüchterne Antwort war " es ist EGAL ob man H4 bekommt oder nicht ALLE müssen die 28,80 zahlen"... :no: :no: :no: :schock:.. Angeblich hatte das Bürgerbüro das sogar schriftlich vom Innenministerium aus Kiel bekommen .....



LG Kontio

Gast173

#12
Zitat von: Kontio am 20. April 2011, 07:44:09Angeblich hatte das Bürgerbüro das sogar schriftlich vom Innenministerium aus Kiel bekommen .....
Da kann ich nur sagen: Zeigen lassen das gute (Schrift-)Stück!

Du hast vielleicht das Pech, dass die Verantwortlichen in Deiner Region kein Verständnis für 'Bedürftige' haben.  :empathy:

Denn die Möglichkeit, die Gebühren zu erlassen, hätten sie allemal: aus Bürgerservice - Gebühren auf einen Blick

LG Elsi



Link korrigiert ... leider nicht mehr gültig. Siehe meine Fußnote weiter oben. Elsi  :bye:

Gast15080

Hallöchen,
war hier in Bochum im Bürgerbüro, neuen Perso beantragt und gleichzeitig noch einen vorläufigen Ausweis mitgenommen , insgesamt 38,80 bezahlt.
Dame sagte mir dass ich die gesamte Summe erstattet bekomme wenn ich den Perso abhole und meinen Bescheid vom Jobcenter vorlege.
Wenn es soweit ist werde ich noch einmal hier berichten
LG aus Bochum
Andrea

Gast15400

Hallo zusammen,

ich finde das ja sowieso eine Frechheit, dass dieser neue Ausweis so teuer ist. einerseits ist man verpflichtet dieses Ding zu besitzen und andererseits muss man es selbst bezahlen. Ich bekomme zwar kein ALGII lebe aber mit meinen zwei kleinen Kindern auch am Existenzminimum. Weiß jemand, ob man das auch ohne JobCenter-Bescheid erstattet bekommt?

Viele Grüße,
Katja