Gebühren erlassen bei Neuem Personalausweis

Begonnen von Gast9426, 06. April 2011, 17:31:06

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xDDDx

Ich hatte meinen Ausweis schon vor llanger Zeit beantragt aber ihn noch gar nicht abgeholt. Weißt du noch ob man beim Antrag zahlen muss oder beim Abholen?

Nebelhorn

Ich denke, beim Beantragen. Klingt bei falterchen´s Beitrag genauso.

xDDDx

Ach jo stimmt. Hm naja ist so lange her da reite ich nicht auf den Gebühren herum. Du weißt nicht zufällig wie lange die so einen Personalausweis aufbewahren? :)

Meck

Normalerweise wird man angeschrieben, wenn der Ausweis da ist. So war es bei mir.

Macht sicher auch jede Behörde anders.

Ich war mal mit einer Freundin mit beim Amt und da hiess es bis zu 6 Wochen und " Sie bekommen Post, wenn er zur Abholung bereit liegt ".

Am besten direkt beim Einwohnermeldeamt / bzw. entsprechender Behörde nachfragen, wie es gehandhabt wird  :yes: .
LG Meck :bye:

xDDDx

Ich habe einen Zettel mitbekommen wo ich Online den Status prüfen kann. Da die Seite down war hatte ich nach 4 Wochen angerufen. Nun liegt er da schon ungefähr 6 Monate  :scratch:

Gast173

Hallo Katja,

ich verweise noch einmal auf das Zitat in diesem Beitrag.

Soll heißen:
Erkundige Dich bitte mal in Deiner Gemeinde. Das wird sicher überall unterschiedlich gehandhabt.

LG Elsi

Gast15168

Ich war gestern in meiner Stadt auf dem Ortsamt, mir wurde gesagt, dass ich die Kosten als h4-Empfänger für den neuen Ausweis selber zu tragen hätte. Also "sowas" im Regelsatz mit drin sei.  :nea:

Gast11633

Wir hatten am letzten Dienstag ein Treffen hier in Kiel, Betroffene und zwei Anwälte. Auch in Kiel sind die Kosten für den neuen Personalausweis von Verhartzten selbst zu zahlen. Das sind die Kosten für das biometrische Foto genauso, wie die 28,00€ Gebühr.

Gast3481

@ Lutz § Biene11

Fragt einfach nach, was passiert, wenn ihr den neuen Perso beantragt, die Kosten aber nicht gleich bezahlt.


Gast11633

Zitat von: Gast3481 am 25. Juni 2011, 10:08:02
.. was passiert, wenn ihr den neuen Perso beantragt, die Kosten aber nicht gleich bezahlt.

Also kann ich dir sagen: Du bekommst den neuen PA nur ausgehändigt, wenn die Kohle auf dem Tisch liegt, bzw. wie hier üblich, am Automat bezahlt wurde. Regelleistungen bekommst Du nur, wenn Du Dich mit einem gültigen Ausweis bei Antragstellung ausweisen kannst UND im Nachhinein ist mir jetzt auch klar, warum sich das nette Kotzbröckchen im Jobcenter auch das Ablaufd atum meines PA notiert hatte. Damals wollten die bei Abgabe des Weiterbewilligungsbescheides auch gleich den neuen Ausweis sehen. Ich hatte Glück, meiner war kurz vor Toresschluss noch die billige Variante...

Gast3481

Zitat von: Lutz am 25. Juni 2011, 10:13:55Du bekommst den neuen PA nur ausgehändigt, wenn die Kohle auf dem Tisch liegt, bzw. wie hier üblich, am Automat bezahlt wurde.
... dann müßte man das vermutlich durchklagen, weil die Ausstellung eines gesetzlich vorgeschriebenen Ausweisdokumentes nicht von der Bezahlung der Gebühren abhängig gemacht werden darf.

Zitat von: Lutz am 25. Juni 2011, 10:13:55Regelleistungen bekommst Du nur, wenn Du Dich mit einem gültigen Ausweis bei Antragstellung ausweisen kannst
OK!

Damit dürfte das dann aber entfallen:
Zitat von: Lutz am 25. Juni 2011, 10:13:55auch das Ablaufd atum meines PA notiert hatte. Damals wollten die bei Abgabe des Weiterbewilligungsbescheides auch gleich den neuen Ausweis sehen.
... weil diese Forderung gesetzlich nicht gedeckt ist.

Meine ARGE wollte damals auch immer eine Kopie meines RP haben. Aber irgendwann wurde diese Forderung fallen gelassen.

Gast173

Liebe Leute,

in diesem Thread geht es um
- Gebührenzahlungen bzw. Befreiung davon und in dem Zusammenhang
- Erfahrungen und Tips zu diesem Thema.

Eine  Diskussion über Ausweispflicht gehört demzufolge nicht in diesen Thread und auch nicht in die Rubrik "Tips zu HartzIV / AlgII". Ich habe deshalb aus den letzten Beiträgen ein neues Thema erstellt. Weiter diskutieren könnt Ihr nun in dem Thread.

Hier im Thema geht's bitte nur weiter mit "Erfahrungen bezüglich Gebühren für den Perso" bzw. Tips dazu.

Weitere Diskussionsbeiträge weg vom eigentlichen Thema werde ich an dieser Stelle rigoros löschen.

Danke für Euer Verständnis !

LG Elsi  :bye:

Gast15694

Huhu!

Also mein Personalausweis ist im April abgelaufen und ich musste nach Vorlage meines Bescheides nichts für den neuen bezahlen. Nun brauchte ich nach meiner Namensänderung durch Eheschließung wieder einen neuen  :schaem: den musste ich heute beim beantragen bezahlen, weil mir gesagt worden ist das diese Ausnahmeregelung sowieso nur in einigen Städten herrschte und nun müssten alle zahlen.  :smile:

Gast11417

Hallo pino,
mir ging es genauso wie Dir. Ich musste den neuen Personalausweis ebendfalls bezahlen (28,80€). Mir wurde gesagt das denn jetzt alle bezahlen müssten auch sozial schwache das dieses Geld schon im Regelsatz ernthalten sein soll.
lg

Fledermops

REIN INFOHALBER

im Salzlandkreis wird gegen Vorlage des aktuellen ALGII - Bescheides der Bertag von 28,00€
auf 22,50€ gesenkt. Weitere Infos kann man bei jedem Bürgerinformationsbüro erfragen und dort teilweise(je nach Stadtverwaltungsaufteilung) gleich den neuen Ausweis beantragen.
Und wird die Welt auch noch so alt, der Mensch er bleibt ein Kind, zerstört sein Glück oft mit Gewalt, wie Kinder eben sind