Gebühren erlassen bei Neuem Personalausweis

Begonnen von Gast9426, 06. April 2011, 17:31:06

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Meck

Zitat von: Gast13947-gepeinigt am 19. Oktober 2011, 19:46:29
Angeblich ist es Ländersache.

Liest man hier auch immer wieder. Selbst einzelne Kommunen haben verschiedene Vorschriften hatten sie mal im Fernsehen gebracht.

Hier noch ein Link zum neuen Personalausweis -->>

http://www.personalausweisportal.de/DE/Der_Neue_Ausweis/Steckbrief/steckbrief_node.html

Auf der Seite unter " Fragen und Antworten " findet man weitere Infos und auch Preise.

Das neue Ding ist ja mächtig teuer und die machen ihr Geschäft damit, denn jeder Bürger muss einen besitzen und irgendwann laufen auch die alten Ausweise ab und man hat keine Wahl.
LG Meck :bye:

Gast74


Gast3481

Zitat von: HartzIV-gepeinigt am 19. Oktober 2011, 01:41:37Habe mich auf die lfd. Gewährung dieser Kosten für ausländische Mitbürger gem. § 73 SGB XII berufen, die wiederum auf § 3 AufenthG beruht. Hierzu existieren Urteile, die sogar hohe Anfahrtkosten ins Ausland beinhalten.
Du kannst die Beantragung eines deutschen Perso nicht mit der Beantragung eines ausländischen Reisepasses vergleichen. Die Kosten und der damit verbundene Aufwand ist wesentlich höher, als die eines Perso. Gleichzeitig stellt das Fehlen eines gültigen Reisepasses einen Ausweisgrund dar.

HartzIV-gepeinigt

Zitat von: Gast3481 am 19. Oktober 2011, 22:04:11
Du kannst die Beantragung eines deutschen Perso nicht mit der Beantragung eines ausländischen Reisepasses vergleichen. Die Kosten und der damit verbundene Aufwand ist wesentlich höher, als die eines Perso. Gleichzeitig stellt das Fehlen eines gültigen Reisepasses einen Ausweisgrund dar.
Das will ich auch garnicht, sondern darauf hinweisen, dass es verfassungswidrig ist, wenn der eine die Kosten für einen notwendingen Pass bezahlt bekommt und der andere die geringeren Kosten für einen notwendigen Perso. eben nicht. Genauso geht aus den div. Threats ja auch hervor, dass manche unter uns den Ausweis nicht bezahlen mussten andere eben doch. Wo ist das Gleichbehandlungsprinzip des GGs.?

Nachfolg. die Mail, die ich heute vom BMI erhielt:

... vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Oktober 2011 an das Bundesministerium des Innern, in der Sie sich kritisch zur Erhebung der Gebühr für den neuen Personalausweis äußern.

Die Gebühren für die Ausgabe eines in der Regel 10 Jahre gültigen Personalausweises betragen seit dem 1. November 2010 nach § 1 der Personalausweisgebührenverordnung 28,80 EUR.

Die Gebühren können im Falle der Bedürftigkeit eines Antragstellers nach § 1 Abs. 6 der Personalausweisgebührenverordnung ermäßigt bzw. von einer Erhebung kann ganz abgesehen werden. Die Entscheidung darüber, ob eine Person bedürftig ist, trifft die zuständige Personalausweisbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen.

Zum 1. März 2011 wurde eine Aufnahme der Kosten des Personalausweises in die neuen Regelbedarfe für Hartz IV-Leistungen beschlossen. Somit sind die Kosten des Personalausweises ab dem Inkrafttreten der neuen Regelbedarfe mit abgedeckt.

Es liegt in der Entscheidung der Bundesländer, ob und ggf. in welcher Höhe für eine bestimmte Übergangszeit die Gebühren für den Personalausweis für Empfänger von Hartz IV-Leistungen reduziert oder erlassen werden.

Mit den eingenommenen Gebühren werden die Kosten, die die Bundesdruckerei für die Herstellung des Personaldokuments der Ausstellungsbehörde in Rechnung stellt und die Kosten, die in der örtlichen Verwaltung entstehen, abgegolten.

Das Bundesministerium des Innern ist sich bewusst, dass die Gebühr, die jedem Antragsteller mit dieser Gebührenregelung abverlangt wird, wesentlich höher ist als bisher. Doch scheint dies, gemessen am zusätzlichen Nutzen für den Ausweisinhaber (z.B. Praktikabilität durch Scheckkartenformat, Online-Ausweisfunktion, Unterschriftenfunktion) und der Gültigkeitsdauer, akzeptabel.

Die weiteren Kosten, die mit der Beantragung eines Personalausweises zusammenhängen wie, z.B. für die Anreise oder die Bereitstellung eines Lichtbildes, gehören zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten und sind ausweisrechtlich nicht geregelt. Ob hier eine Erstattung aufgrund sozialrechtlicher oder anderer Vorschriften möglich ist, kann hier nicht beurteilt werden.
Vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes verpflichtet sind, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen.( § 1 Abs. 1 und 2 des Personalausweisgesetzes).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Mr. XY

Bundesministerium des Innern
- Bürgerservice -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
www.bmi.bund.de
www.d115.de


POSITIV zu bemerken: Die Antwort war schnell da. Also sicher Standard für etliche Anfragen.
Ich entnehme dem, dass die Übergangsphase genau die Zeit ist, bis wir nach 115,2 Mon. (also mehr als 9 Jahren) € 28,80 angespart haben. Denn der Ausweis ist ja auch nur 10 Jahre gültig. Dann kommen die nächsten Kosten.
Die dt. Politikgenies haben sich das wohl nicht überlegt. Oder?
LG

Gast3481

Zitat von: HartzIV-gepeinigt am 19. Oktober 2011, 22:28:05Wo ist das Gleichbehandlungsprinzip des GGs.?
Es gibt keinen Gleichheitsgrundsatz. Sich darüber Gedanken zu machen, oder sich darüber aufzuregen, schadet nur deinen Nerven und bringt dich nicht weiter. Vieles kann im Ermessensfall entschieden werden.

Gast74

#50
Zitat von: steini am 19. Oktober 2011, 22:04:11einen Ausweisgrund

:schock: ...einen Personalausweisgrund? :lachen:

Sorry... :grins:

Zitat von: steini am 19. Oktober 2011, 22:37:45Es gibt keinen Gleichheitsgrundsatz.

Ähm...hast du noch nie im Grundgesetz gestöbert, steini?

Zitat von: steini am 19. Oktober 2011, 22:37:45Sich darüber Gedanken zu machen, oder sich darüber aufzuregen, schadet nur deinen Nerven und bringt dich nicht weiter.

Sich Gedanken machen, bringt auf jeden Fall weiter...sich aufregen dagegen eher nicht. Das ist immer energievernichtend... :weisnich:

Zitat von: steini am 19. Oktober 2011, 22:37:45Vieles kann im Ermessensfall entschieden werden.

Der Satz ist Quatsch... :lol: ...meintest vermutlich: "Vieles kann nach Ermessen entschieden werden"...gell? Aber sooo viel ist das auch nicht...und das richtige Wort wäre eigentlich: "Einiges"! :bye:

Gast3481

Zitat von: Joergl am 19. Oktober 2011, 23:46:50Zitat von: steini am 19. Oktober 2011, 22:37:45
Es gibt keinen Gleichheitsgrundsatz.
Ähm...hast du noch nie im Grundgesetz gestöbert, steini?
Sicherlich ist dir entgangen, dass das GG oftmals ein zahnloser Tiger ist. Was geschrieben steht und wie in der Praxis damit verfahren wird, wird uns täglich vor Augen geführt. Ich kann dir Urteile zitieren, die die Intressen des Staates über das GG stellen.

Gast74

Neee...laß das mal besser...soviel festgefahrene "Praxisnähe" macht mich noch müder, als ich eh schon chronisch bin. :nea:

Gast17713

also ich hab mir vor einem Jahr noch schnell den "alten" Perso geholt, hat damals für H4 Empfänger nichts gekostet. Man sagte mir aber
da schon, das der "neue" auch für H4 Leute 28,50 Euro kostet. Hab somit noch für 9 Jahre Ruhe. :clever:

Gast16267

Die in diesem Forum unter Hinweis auf eine PE des BMI verbreitete Aussage, Hartz IV Bezieher müssten die vollen Ausweisgebühren für den neuen Personalausweis zahlen,
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-muessen-ausweisgebuehren-zahlen-1627.php
ist unzutreffend. Bezeichnenderweise fehlt bei der Meldung die Angabe der Rechtsgrundlage. Tatsächlich ist die Rechtslage im Vergleich zum früheren Ausweis unverändert, nur die Praxis der Ämter hat sich offenbar - rechtswidrig - geändert.

§ 1 Personalausweisgebührenverordnung – PAuswGebV vom 1.11.2010
http://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rechtliche-Grundlagen/PAuswGebV.pdf?__blob=publicationFile
(6) Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist.

"Kann" bedeutet pflichtgemäßes Ermessen. Die Regelung über die Befreiung IST anzuwenden. Es liegt also keineswegs im Belieben der Ämter, Landkreise oder Bundesländer, sie wegen knapper Kassen usw. nicht anzuwenden. Der Tatbestand "bedürftig" ist beim Bezug von Alg II, Sozialgeld, Sozialhilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung nach SGB II oder XII zweifellos erfüllt - wer sonst sollte denn damit gemeint sein? Der Einzelfall zu prüfen wäre ggf. beim Bezug von geringen Renten, Wohngeld, Unterhaltsleistungen der Jugendhilfe, BAföG usw.

Die "kann" Regelung überhaupt nicht anzuwenden - wie offenbar vielerorts praktiziert - ist zweifellos rechtswidrig.

Gast9716

Zitat(6) Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist.
mein Sohn ist 16 geworden und ich müsste nun den Ausweis machen. Ist bzw kann ich mich bei unserem Amt noch auf das o.g. berufen?

Meck

Gerade im Fernsehen eine Liste gesehen mit Dingen die in den letzten 10 Jahren teurer geworden sind.

Darunter Restaurantbesuche, Eis, Brot, Bier, Reisen und an erster Stelle der neue Personalausweis mit dem ganzen technischen " Schnickschnack "  - eine Gebührenerhöhung von 218 %  :schock: .

Jeder braucht den Ausweis und da langen die Behörden natürlich zu und kassieren ab.
LG Meck :bye:

Gast9716

Also muß mein Sohn den nu doch bezahlen oder ? :heul: Wieder Geld weniger für die Familie

Gast3481

Zitat von: Luzie0162 am 09. Februar 2012, 17:44:59Also muß mein Sohn den nu doch bezahlen oder ?
Das sehe ich nicht so, da im Regelsatz eines Kindes kein Anteil für einen Personalausweis enthalten ist, während bei einem Erwachsenen schon.

HartzIV-gepeinigt

Hi.
Meine Sache liegt jetzt bei meinem RA. Das scheint kein Problem zu sein, das ganze beim SG durchzukriegen.
Ich habe mir jetzt ein Darlehen (Grundvoraussetzung vor dem SG) geben lassen, damit ich den erstmal bezahlen kann.
Und jetzt warte ich ab.
LG