Gebühren erlassen bei Neuem Personalausweis

Begonnen von Gast9426, 06. April 2011, 17:31:06

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Gast5480

Moin Moin ...

Also ich habe eben mit dem Bürgerbüro bei uns hier Telefoniert. Da meine Verlobte und ich ja Heiraten wollen , und beide Auweise abgelaufen sind kommen da doch imense Kosten auf uns zu. Und leider so das Bürgerbüro können die einen NICHT von den Kosten befreien .... Das soll ich sogar Schriftlich bekommen .... Heißt also bummelig 40€ pro Ausweis und noch mal 11 € für einen Vorläufigen Ausweis.........  :wand: :wand: :wand: :wand: :wand: :wand:

Gast9716

ZitatDas sehe ich nicht so, da im Regelsatz eines Kindes kein Anteil für einen Personalausweis enthalten ist, während bei einem Erwachsenen schon.
gibts dazu irgendwo was schriftliches? Kann ich pro forma einen Antrag beim JC stellen?

Gast3481

@Luzie0162

Die Aufstellung, wie sich der Bedarf eines Kindes zusammensetzt, ist die Rechtsgrundlage, dass hier kein Cent für einen Personalausweis enthalten ist. Sollte deine Meldebehörde die Kostenbefreiung ablehnen, sollte sie dir das schriftlich geben.

Welchen Antrag willst du beim JC stellen?

Gast9716

ZitatSollte deine Meldebehörde die Kostenbefreiung ablehnen, sollte sie dir das schriftlich geben.
Na eben deswegen,wenn sie ablehnen, einen Antrag auf Übernahme der Perso.Kosten?

Gast3481

Das JC ist nicht für die Kostenübernahme des Kinderausweises bzw. des Personalausweises für Kinder zuständig.

Du mußt gegen den Ablehnungsbescheid der Meldebehörde Widerspruch einlegen bzw. dagegen klagen.

Ottokar

#65
Zitat von: Gast9716 am 26. Februar 2012, 18:22:14
ZitatDas sehe ich nicht so, da im Regelsatz eines Kindes kein Anteil für einen Personalausweis enthalten ist, während bei einem Erwachsenen schon.
gibts dazu irgendwo was schriftliches? Kann ich pro forma einen Antrag beim JC stellen?
Bt-Dr 661/10, im Anhang derselben sind die Beträge der, in der altersspezifischen Regelleistung enthaltenen, regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben gelistet.
Auf Seite 138 (PDF-Seite 143) findet man unter den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben in Abteilung 12 für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre als "Sonstige Dienstleistungen" den Betrag von 0,27 Euro für "nur Personalausweis".
In Abteilung 12 für Erwachsene finden sich dort 0,25 Euro (Seite 104, PDF-Seite 109).
In Abteilung 12 für Kinder von 0 bis unter 6 Jahre findet sich nichts dergleichen (Seite 120, PDF-Seite 125), ebensowenig in Abteilung 12 für Kinder von 6 bis unter 14 Jahre (Seite 129, PDF-Seite 135).

Das die 0,27 Euro nicht bedarfsdeckend sind, da man damit die Kosten für den Personalausweis (22,80€+Passbild), den man mit dem 16. Geburtstag haben muss (Ausweispflicht), nicht angespart werden können, kann schon ein Drittklässler ausrechnen: 0,27€ x 24 Monate (vom 14. - 16. Geb.) = 6,48€. Es fehlen somit 16,32€.
Und ab dem 16. Geb. muss man ja die Kosten des in 6 Jahre zu erneuernden PA ansparen, was aber - wen wunderts - auch nicht bedarfsdeckend ist:
0,27€ x 24 Monate (vom 16. - 18. Geb.) = 6,48€
0,25€ x 48 Monate (vom 18. - 22. Geb.) = 12,00€
ges. = 16,48€. Es fehlen 6,32€.

Erst bei Erwachsenen (28,80€+Passbild) mit einer Vorlaufzeit von 10 Jahren ist der Betrag bedarfsdeckend:
0,25€ x 120 Monate = 30€.
Ich spare schon  :grins: wer noch?

Insgesamt ist die Aufnahme der PA-Kosten in die Regelleistung von Kindern nur als hirnrissig zu bezeichnen, allenfalls als Politikerhumor (wenn es soetwas überhaupt gibt). Die Kosten hätten als einmalige Bedarfe übernommen werden müssen.
Noch besser wäre es gewesen, ALG II- und Sozialgeldempfänger von diesen Kosten auszunehmen, und uns diese Farce zu ersparen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


HartzIV-gepeinigt

Zitat von: Ottokar

Ich spare schon  :grins: wer noch?

Ich auch ... bin nur am überlegen, wie ich die vielen Cents denn nun gewinnbringend anlege. Bei dem vielen Geld verliert man ja schnell der Überblick.  :ironie:

Neejj, ich spare für den nächsten in 10 Jahren, brauche jetzt einen. Mein Ra. sagt: Keine Problem: Darlehen geben lassen und ab zum SG. Wir sind nur in der Warteschlange des Überprüfungsantrags.
LG

Ottokar

Zitat von: HartzIV-gepeinigt am 27. Februar 2012, 14:33:22Mein Ra. sagt: Keine Problem: Darlehen geben lassen und ab zum SG.
Und Ratenrückzahlung mit 0,25€ je Monat  :lachen:
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HartzIV-gepeinigt

#68
Darlehen m. Rückzahlung bezieht sich auf eine dritte Person.
Aber wenn die sonst nichts zu tun haben, wäre Dein Vorschlag auch nicht schlecht. Dann haben ´se beim JC nicht mehr soviel Zeit ihrer Fantasie freien Lauf zu lassen.
LG



Überflüssiges Zitat entfernt. Bitte Button 'Antwort' verwenden. Danke! LG Elsi

Gast11633

Mein schöner alter PA ist noch bis 01.11.2019 gültig. Ich kann davon ausgehen, dass ich vor diesem Ablauf Rente - oder vorher Herzinfarkt - bekomme.
Alsoi verprasse ich das Geld in der Zwischenzeit  :mocking:

Gast14053

Erst mal. ich hatte mich verlesen, mein Perso gilt bis 2015.

Auf Nachfrage beim Bürgeramt wure mir gesagt/mitgeteilt, natürlich müsste ich für die Kosten des Persos aufkommen, was ich mir eigentlich einbilde. Das wäre doch Bürgerpflicht.

Ich war so perplex von dieser harten Aussage, dass ich erstmal sprachlos rausging.

HG
Irene

Ottokar

Soviel zum Stichwort Gebührenbefreiung.
Ich kenne jemanden, dem hat die Meldebehörde rotzfrech ins Gesicht gelogen und behauptet, sie müsse diese Gebühr fordern, denn es gäbe keine Möglichkeit der Befreiung, weil man müsse diese Gebühr direkt an die Bundesdruckerei weiterleiten. Der Hinweis auf § 1 Abs. 6 PAuswGebV wurde mit einem Schulterzucken beantwortet.
Ein schönes Beispiel dafür, dass der durchschnittliche Beamte offenbar noch immer denkt, der Bürger ziehe sich seine Hosen mit der Kneifzange an und würde eine solche freche Lüge nicht erkennen, geschweige denn durchschauen können.
Einfach die Wahrheit zu sagen: "Die Kommune hat eine derartige Befreiung nicht beschlossen." ist offenbar unmöglich, das Belügen der Bürger ist denen schon zu sehr in Fleisch und Blut übergegangen.
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Gast19463

mein Ausweiss läuft jetzt dann ab,muss ich dann wirklich nicht zahlen wenn ich meinen bescheid vorlege?reicht da auch die bonuskarte?lg

ps wohne in stuttgart

Gast3481

Zitat von: lisa21 am 28. Februar 2012, 18:26:06muss ich dann wirklich nicht zahlen wenn ich meinen bescheid vorlege?
Ich kann hier nicht erkennen, dass du nicht bezahlen mußt.

Gast15950

dann mußt du beim passamt der stadt stuttgart nachfragen ob die für alg2-empfänger eine regelung haben. nachlaß oder wenn du glück hast mußt du nichts bezahlen.