Gebühren erlassen bei Neuem Personalausweis

Begonnen von Gast9426, 06. April 2011, 17:31:06

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Gast19366

Meine 16 jährige Tochter benötigt einen PA und mein 12 jähriger Sohn ein Kinderausweis,der je 28.-€ kostet.Wie sieht es aus,wir sind Hartz 4 Empfänger,gibt es irgendwie eine Vergütüng bei der Antragstellung des PA und Kinderausweises oder vielleicht umsonst?

Ottokar

Zitat von: Gast14053 am 13. März 2012, 20:52:10
Ich habe das so verstanden, dass je Behörde selbst entscheiden kann, ob sie die Gebühren übernimmt. Wenn nicht, hat man, ich keine Klagemöglichkeit. Und wenn, wie?
Erlässt, nicht "übernimmt".
Wie aus den vorangegangenen Beiträgen ersichtlich, gibt es keine Klagemöglichkeit.

Zitat von: Gast19366 am 17. März 2012, 21:56:44
Meine 16 jährige Tochter benötigt einen PA und mein 12 jähriger Sohn ein Kinderausweis,der je 28.-€ kostet.Wie sieht es aus,wir sind Hartz 4 Empfänger,gibt es irgendwie eine Vergütüng bei der Antragstellung des PA und Kinderausweises oder vielleicht umsonst?
Nein, gibt es nicht. Genau das ist die Hauptaussage dieses Themas.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Gast9426

Zitat von: Gast19366 am 17. März 2012, 21:56:44
Meine 16 jährige Tochter benötigt einen PA und mein 12 jähriger Sohn ein Kinderausweis,der je 28.-€ kostet.Wie sieht es aus,wir sind Hartz 4 Empfänger,gibt es irgendwie eine Vergütüng bei der Antragstellung des PA und Kinderausweises oder vielleicht umsonst?

Hallo,

es ist so, das es unter anderem darauf ankommt, wo Du wohnst.

Ich selbst wohne in Niedersachsen und habe bei dem Vorlegen meines ("Leistungs)- Bescheides die Gebühren erlassen
bekommen.

Vielleicht gibt es aber auch bei Euch in der Nähe eine ALG II (Hartz 4) Beratungsstelle, die könnten auch mehr wissen.

MfG


Gast14053

Ich wohne auch in Niedersachsen, und musste meinen Perso selbst bezahlen.

Irene

Gast3481

Zitat von: steve01 am 20. März 2012, 14:26:44Ich selbst wohne in Niedersachsen und habe bei dem Vorlegen meines ("Leistungs)- Bescheides die Gebühren erlassen
bekommen
1. Die "Erlass-Regelung" ist nicht vom Bundesland, sondern von der Meldebehörde abhängig.
2. Sofern dir die Gebühren VOR der neuen Gesetzeslage erlassen wurde, ist dies auch als normal zu betrachten.
3. Nicht jeder Mitarbeiter einer Meldebehörde ist über die aktuelle Zusammensetzung der Regelsätze informiert und hat vielleicht noch die alte Regelung im Kopf.

Gast18439

Hallo, ich hatte die BA direkt angefragt, hier der Schriftwechsel,
Abschließende beantwortung steht noch aus:

An die
BA  Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgendes Problem stellt sich für mich da:
Ich beziehe Hartz4 und habe keinerlei Rücklagen oder Schonvermögen.
Mein Ausweis ist mir abhanden gekommen und ich bin laut Passgesetz verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen um mich ausweisen zu können. Reisepass habe ich auch nicht. Unstrittig ist, es besteht eine Ausweispflicht! In vielen Bundesländern sogar Bußgeldbewehrt! In einigen Bundesländern wird darauf verzichtet zb. In Hamburg etc. In NRW allerdings wird explizit auf das Bußgeld hingewiesen, sollte ich keinen gültigen Pass besitzen. Das ergab meine Anfrage bei meinem zuständigen Einwohnermeldeamt, siehe Auskunft als Email von Herrn Gxxxxr:

Sehr geehrter Herr Mxxxxxx,

leider muß ich Ihnen mitteilen, das eine Gebührenbefreiung für einen neuen
Personalausweis nicht möglich ist. Der Gesetzgeber hat die Kosten
bereits in die zu zahlenden Sozialleistungen eingerechnet.

Ist Ihr Personalausweis tatsächlich abhandengekommen, sind Sie gesetzlich
verpflichtet einen neuen Ausweis zu beantragen. Sollten Sie
dieser Verpflichtung nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig. Diese
Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.


Hxxxxx Gxxxxx
24/1-xxxx

Fakt ist, der Bedarf besteht! Sogar unter Strafandrohung, sollte ich den Bedarf nicht decken.
Dieser Bedarf ist zwar in der Regelleistung erfasst, allerdings nur mit 27 Cent monatlich abgedeckt! Und genau diese monatlichen 27 Cent die in der RL enthalten sind, kann und werde ich monatlich an das Einwohnermeldeamt abtreten!
Aus meiner Sicht, hätte man Jedem Hilfebedürftigen, ab Inkrafttreten dieser neuen Regelung, wonach man verpflichtet wird diese 27 Cent anzusparen, einen neuen auf 10 Jahre gültigen Pass für den Hilfebedürftigen kostenneutral ausstellen müssen!
Fehler in dieser neuen Regelung, dieser Bedarf wird auf 10 Jahre gestreckt!
Folglich sind die Hilfebedürftigen benachteiligt, deren Ausweis nur noch eine geringe Gültigkeit hat. Der hilfebedürftige dessen Ausweis noch ca. 9 Jahre gültig ist, hat auch 9 Jahre Zeit um diese monatliche Ansparung von 27 Cent vorzunehmen.

Ich habe mir das SGB angesehen und es stellen sich mir immer mehr Fragen auf die ich keinerlei Antworten finde.
So z.B., aus einem  Leistungsbedarf darf bei Hilfebedürftigkeit kein Darlehen gemacht werden! Auch dann nicht wenn sich dieser Bedarf über 10 Jahre erstreckt! Durch diese Regellung darf mir kein Nachteil entstehen ( Darlehensrückzahlung wäre so eine Benachteiligung ). Anspruch auf Passgebühren besteht, sind auch im RL enthalten, darum kann das JC daraus  kein Darlehen machen.
Warum wurden diese Passgebühren in der RL auf 10 Jahre gestreckt? Wenn doch der gesamte Betrag sofort und in einer Summe beim Einwohnermeldeamt zu erbringen sind? Z.B. bei Passverlust oder Ablauf vor diesen 10 Jahren indem ich Zeit zur Ansparung hätte?
Nun könnte man auf die Idee kommen, diese 28,80€ über das Jobcenter als Darlehen zu beantragen und in monatlichen Tilgungsraten von 27 Cent in Abzug zu bringen. Aber laut Auskunft meines Jobcenters wäre dieses so nicht möglich. Darlehen ja, aber im nächsten Monat würde der volle Betrag in Abzug gebracht und bezieht sich dabei auf den § 42 a . Das ist aus meiner Sicht absolut rechtswidrig! Denn, ich bin nicht verpflichtet Verträge zu schließen und verweise auf Art. 2  GG.
Beispiel, KDU RL  wird auch nicht für 6 Monate in Voraus gezahlt, auch daraus darf man kein Darlehen machen. Mein Vermieter könnte ja auch auf die Idee kommen den Mietzins für 6 Monate in voraus zu verlangen. Denn, in der Regel hat der Bewilligungsbescheid ja auch eine Gültigkeit von 6 Monaten. Das nun mal ganz nebenbei.
Aber nun wieder zum eigentlichen Problem, vielleicht bin ich im nächsten Monat schon nicht mehr hilfebedürftig aber immer noch unter der Pfändungsfreigrenze. Dass JC hätte keine Möglichkeit diese 28,80 € beizutreiben. Wie würde das Jobcenter diese Darlehensgewährung rechtfertigen? Es handelt sich bei den Ausgaben des Jobcenters um Steuergelder. Also Darlehensvergabe ohne jegliche Sicherheiten? Aus meiner Sicht bietet das Jobcenter dieses Darlehen nur an, weil es sofortigen Zugriff auf die Rückführung hat! Und zwar bis zu 10 % der monatlichen maßgeblichen Regelleistung.
Ich denke, hier sollte eine Innenrevision Klarheit bringen!? Es geht ja schließlich um Steuergelder!
Es besteht nun dringender Handlungsbedarf ihrerseits der aus meiner Sicht keinen Zeitaufschub zulässt. Denn, hier in NRW laufe ich Gefahr, sollte ich von der Polizei kontrolliert werden, wird ein Bußgeldverfahren gegen mich eingeleitet. Ich kann die Wohnung nicht mehr  angstfrei  verlassen, diese Situation stellt eine enorme psychische Belastung für mich da.
Weitere Fragen die noch zu klären sind, wie hoch wäre das Bußgeld? Wie sieht es bei Wiederholung  des Verstoßes aus? Bis zur Klärung dieses Problems wäre es doch sicherlich möglich dieses Bußgeldverfahren auszusetzen, oder?
Nächstes Problem wäre, wie sieht es aus wenn ich mich bei öffentlichen Stellen ausweisen muss um zb. mich bei Gericht oder beim JC zu legitimieren? Wie sieht es bei Kaufverträgen aus? Oder bei der Krankenkasse um von Rezeptgebühren  befreit zu werden? Oder um PZU bei der Post abzuholen?
Ich möchte Sie bitten meine Fragen sehr zeitnah zu beantworten. Sollte dieses nicht innerhalb der nächsten 7 Tage möglich sein, sehe ich mich gezwungen dieses Problem mit anwaltlicher Unterstützung anzugehen und auch den neu eingeführten § 42 a auf Rechtsfehler prüfen zu lassen.
Denn, Papier ist geduldig. Muss also nicht zwangsläufig rechtskonform sein.

Ich erwarte eine Eingangsbestätigung dieser Email und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

xxxxxx x  xxxx



Wie gesagt, warte noch auf Antwort

Chicco


Wo ist die Antwort???

Um es kurz zu fassen:
Perso ist in der Regelsätzen enthalten.
Perso muss angespart werden.
Perso wird bei unmittelbarem Bedarf als Darlehn übernommen. (Bei 10 % dürfte sich das in einem Monat erledigt haben...  :yes: )
Kommunen können teilweise in eigener Verantwortung erlassen
In NRW z. B. hat das Ministerium einen Erlaß nMn eher für SGB XII geeignet, erlassen:
ZitatDie Bedürftigkeit ist bei der Beantragung nach wie vor substantiiert darzulegen und von der Personalausweisbehörde im Rahmen ihrer Ermessensausübung zu prüfen.
Daraus folgt, dass neben dem Anspruch auf die in Nr. 20.1.3 PassVwV genannten Leistungen weitere Gründe hinzukommen müssen, die eine Bedürftigkeit im Sinne des § 1 Absatz 6 PAuswGebV begründen und die vom Antragsteller glaubhaft zu machen sind (z.B. Pflegebedürftigkeit, Krankheitskosten, Nichtbezug der o.g. Leistungen aus Scham etc.). Dies gilt grundsätzlich auch hinsichtlich des gesetzlichen Mindestbarbetrags im Rahmen des notwendigen Lebensunterhaltes in Einrichtungen (§ 27b Abs. 2 SGB XII).

Gast13205

Guten Morgen allerseits...

ich lese schon ne ganze Zeit hier im thread mit, schiebe es aber immer wieder vor mir her zu antworten bzw. IRGENDWAS zu unternehmen.


DIe Situation:

Mein Perso war im Herbst 2010 abgelaufen, und ich habe mir einen neuen machen lassen, allerdings noch den "alten", ohne Fingerabdruck und so, kostete 14 Euro.
Dann habe ich im Oktober 2011 geheiratet und den Namen meines Mannes angenommen.
Seitdem renne ich immer noch mit dem alten Ausweis rum, weil ich es echt nicht einsehe, mir einen neuen zu kaufen, obwohl der alte  noch 9 Jahre (bzw, jetzt noch 8,5 Jahre) gültig ist.

Ich mag auch gar nicht zum Einwohnermeldeamt gehen und da um Gebührenerlaß betteln- das ist ein ganz kleines Amt und die zuständige SB ist ne ziemlich arrogante Tante, ich hab keine Lust, dass die mich da vor versammelter Mannschaft abblitzen läßt, mir dann was von "Bürgerpflicht" erklärt und ich dann gewzungen bin, den neuen Perso erstens sofort ausstellen zu lassen und zweitens selber zu bezahlen.

Sollte ich vielleicht mal nen Brief hinschicken, die Situation erklären und um Gebürenerlaß bitten?   :help:

LG
Alex

Chicco

Beckmann und Kumpel Bröger haben sich ja nicht mehr gemeldet.
Eher Wirbel um Nichts.
Nachdem ja der Perso im Regelsatz enthalten ist, könntest du nur einen Darlehnsantrag stellen, der sich auf Grund 10 % a innerhalb eines Monats erledigt hätte, oder so wie Du geschrieben hast eine Anfrage machen.
Manche Kommunen machen Ermäßigungen. Die Mehrzahl nicht.

Gast3481

Zitat von: Chicco am 22. Mai 2012, 17:24:08Beckmann und Kumpel Bröger haben sich ja nicht mehr gemeldet.
... was ja auch völlig unmöglich ist, wenn man gesperrt ist.

Zitat von: Gast13205 am 22. Mai 2012, 06:22:19Seitdem renne ich immer noch mit dem alten Ausweis rum, weil ich es echt nicht einsehe, mir einen neuen zu kaufen, obwohl der alte  noch 9 Jahre (bzw, jetzt noch 8,5 Jahre) gültig ist.
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Dein Perso ist durch die Namensänderung NICHT mehr gültig; somit läuft du mit einem ungültigen Ausweisdokument herum. Umso länger du mit der Neuausstellung wartest, desto höher kann dann auch die Ordnungswidrigkeit ausfallen, wenn es zur Beantragung des neuen Perso kommt. Sicherlich kein finanzieller Gewinn für dich.

Gast16302

huhu zusammen,

Bei mir ergab sich das Problem im Mai letzten Jahres, Perso abgelaufen, kein Geld für neuen (habe darüber hier berichtet).

Beim Einwohnermeldeamt wurde rasch klar, daß die auf die Zahlung der 28,80 € bestehen, vorher gab´s gar keinen Antrag. Befreiung von den Kosten ist eine Kann-Leistung, hieß es, und mein Amt konnte (oder wollte?) offenbar nicht.

Daraufhin habe ich beim JC schriftlich um ein  Darlehen gebeten und auch höflich aber bestimmt eine Ablehnung erhalten, mit dem Hinweis auf die im Regelsatz enthaltenen 0,25 €.

Also spare ich jetzt brav die 0,25 € jeden Monat und verzichte auf den Luxus eines Personalausweises, jedenfalls solange, bis ich mal wieder einen brauche, um meinen vierteljährlichen Urlaub in der Karibik anzutreten.  :ironie:

Mit anderen Worten: Für mich ist das Thema durch, die können mich mal. 

LG, goodwife

 

Gast74

Wenn du weder einen gültigen Personalausweis noch einen gültigen Reisepaß hast, verstößt du gegen die Ausweispflicht, die in D herrscht...wird mit bis zu -5000€ belohnt...: http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht#Deutschland

Gast16302

hallo Joergl,

ist mir wurscht, was nicht geht, geht eben nicht.

Schau doch mal, was du selbst unten bei dir stehen hast:
Zitat: "Nach allem, was ich sehe, ist ein Punkt erreicht, der uns zum Widerstand zwingt."

So sehe ich das  :yes:

LG, goodwife

Gast16339

Servus zusammen,

bei mir ist es so, dass ich einen neuen Perso brauche und auch beantragt habe.
Über die beantragte Gebührenbefreiung mit vorgelegten Hartz IV Bescheid habe ich folgenden Ablehnungsbescheid bekommen:
( Ist  im Anhang)
Die Begründung ist für mich nicht nachvollziehbar und auch widersprüchlich.
Die 4,50 € setzen sich zusammen aus den Rücklagen von -,25 € p.M
Ergibt bei 1 1/2 Jahren Ansparung, 18 x -,25 € = 4,50 € Sparbetrag !!
Nun werde ich beim Jobcenter einen Antrag auf Mehrbedarf stellen, mal sehen was da passiert.

[gelöscht durch Administrator]

Gast3481

Zitat von: Gast16339 am 23. Juni 2012, 11:33:29Nun werde ich beim Jobcenter einen Antrag auf Mehrbedarf stellen, mal sehen was da passiert.
Die Antwort dürfte aber jetzt schon bekannt sein. Da im Regelsatz ein Satz von 25 ct für den Perso enthalten sind, entfällt der Mehrbedarf.

Interessanter - aber auch mit höherem Risiko verbunden - dürfte eine Klage gegen den städtischen Ablehnungsbescheid sein, weil du zum Zeitpunkt eben noch nicht die Möglichkeit der monatlichen Ansparung in Höhe von insgesamt 28,80 Euro hattest.