VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE

Begonnen von FightForRight, 29. Juli 2011, 00:28:40

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

FightForRight

Um nochmal zu verdeutlichen, was passieren kann wenn man die "Schnüffel-Stasi" vom JC bei einem Hausbesuch reinlässt,
zeigt sich an diesem hier frei wiedergegebenen
haarsträubenden Beispiel:


Ein Mann besitzt ein Haus mit 2 Wohnungen, die untere bewohnt er selbst, die obere steht leer.
Eine Frau aus der Nachbarschaft trennt sich von ihrem Mann und mietet die obere Wohnung. Ganz normal.
Das JC "riecht" hier Einsparpotential - da wohnen ja ZWEI Leute in einem Haus! Der Mann hat Vermögen (Haus) und Verdienst!
Also steht ruckzuck das Rollkommando vor der Tür, die Frau - unbedarft wie wir alle mal waren - läßt sie rein.

Nun gut, da es 2 getrennte abgeschlossene Wohnungen sind, haben die wohl keine Anhaltspunkte gefunden, eine BG zu "konstruieren".
Jedenfalls hat der Vermieter, der den HB wohl teilweise begleitet und diesen Fall wutschnaubend berichtet hat, bis dahin diesen Eindruck gehabt.

Als die Schnüffler dann wieder entschwinden wollten, trauten die sich nicht am Hund des Vermieters vorbei, der vor der Eingangstüre stand.
Deshalb hat der Vermieter sie durch seine Küche rausgelassen, von der aus es wohl eine Art Terrassentür nach draußen gab. Alles schien ok.

Aus allen Wolken sind dann beide gefallen, als wenige Tage später Post im Briefkasten war.
Darin wurde er aufgefordert, sämtliche Unterlagen über Vermögen und Verdienst einzureichen.
Es sei "festgestellt worden", daß ER zu viele Kartoffeln im Topf auf seinem Herd für eine Person hat, weshalb eine BG wegen Unterstützung von Frau X besteht!
:schock: :help: :schock:

Das unterstreicht, daß Hausbesuche nur zu einem einzigen Zweck durchgeführt werden: als Druckmittel zu besseren Durchsetzung staatlicher Verar :zensiert:
Läßt Du die rein, hast Du schon verloren! Oder mindestens erstmal mächtig Ärger an der Backe! Denn: Die finden IMMER was!


Vocans

FFR, welche medikamentösen Crackpfeifen von Deppenheimer Dumpfsinn waren denn da als AD da?
Das hält vor keinem SG stand.Ob eine einzelne Person sich 4 oder 10 Kartoffeln macht, bleibt der Person ja wohl noch selber überlassen.
Übereifrig? oder gib es dafür noch ein anderes Wort?
Der Hirntot bleibt ja bei vielen jahrelang unbemerkt!
FB Spruch.

Gast7471

Ich hab den Thread grade gefunden und bin entsetzt wenn das wirklich stimmen sollte....

Man wollte eine BG generieren nur weil sich jemand paar Kartoffel mehr kocht? WAHNSINN

Gast22220

Zitat von: Gast7471 am 25. September 2012, 15:36:19Man wollte eine BG generieren nur weil sich jemand paar Kartoffel mehr kocht?

Muss ich demnächst aber aufpassen!!! Ich koch mir auch immer ein paar Kartoffeln mehr um dan am nächsten Tag Bratkartoffeln, Kartoffelpuffer, Klöse oder Quarkkäulchen davon zu machen.....  :heul:  :weisnich:

Gast62

Hier kann ich FightForRight nur beipflichten. Wie auch hier sehr gut geschrieben, beschrieben und analysiert  :ok:

Hausbesuch!? Nein Danke! Hier mal ein Ausschnitt meines eigenen Urteil. Lasst Euch bloß nicht einschüchtern.


ZitatEine Sanktionierung der Weigerung der Antragstellerin, eine Augenscheinnahme ihrer Wohnung (Hausbesuch) zur Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft durch Mitarbeiter der Antragsgegnerin zu gestatten, durch Leistungseinstellung nach § 66 SGB I kommt zur Überzeugung des Gerichts bereits im Lichte des besonderen Schutzes der Wohnung durch Art. 13 des Grundgesetzes (GG) nicht in betracht.

.. Der Betroffene mag dann prüfen, ob er zur Untermauerung des abgelehnten Anspruchs freiwillig einen Augenschein gestattet und so der Behörde eine bis dahin verschlossene Erkenntnismöglichkeit eröffnet. ..."


Sozialgericht Nordhausen Az.: S 14 AS 1914/06 ER Beschluss gegen Arbeitsgemeinschaft SGB II; Landkreis, Gz.: K 129/06

Heimatloser

Da gibts noch ganz andere angebliche Indizien, die in solchen Fällen ins Feld geführt werden..selbst dann,wenn sie ganz offensichtlich jeglicher gesunden Logik entbehren. So wurde mir schon unterstellt, daß in meiner Wohnung High Heels gesehen wurden (stimmt natürlich nicht).  Und weil ich -eher zufällig- eine Zeugin des Hausbesuchs hatte, wurde die gleich zum potentiellen BG-Partner erklärt. Dumm nur, daß die Frau lockere 170kg wiegt, womit High Heels innerhalb von Sekunden zu Slippern würden....
Auch wenn man die "Frechheit" besitzt, ein Doppelbett zu besitzen und es beim mehr oder minder regelmäßigen Lakenwechsel immer mitbezieht, kommt das beim Hausbesuch auch nicht sehr gut an.

Gast62

Schon krank, was die alles als Indiz für eine BG sehen. Ohne Worte!


Meck

Mal ergänzend zum Thema Hausbesuche und zur Information.

Gemäß § 6 Abs. 1 SGB II muss jedes Jobcenter zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einen  Außendienst einrichten.

Die Arbeit des Außendienstes soll nicht nur ungerechtfertigten Leistungsbezug und Leistungsmissbrauch verhindern, sondern auch im Interesse der Leistungsberechtigten und Antragsteller zu einer bedarfsgerechten Leistungsgewährung beitragen. Ziel des Außendienstes ist es also nicht, Rechtsansprüche zu mindern, sondern verbesserte Voraussetzungen für zweckentsprechende und bedarfsgerechte Entscheidungen des Jobcenters zu schaffen.


-->> http://www.jobcenter-cham.de/index.php?option=com_content&view=article&id=13&Itemid=14

Zu diesem Thema habe ich im Nachrichtenbereich einen Thread erstellt, wo darüber diskutiert werden kann -->> Hausbesuche durch das JC: Außendienst / Ordnungswidrigkeitenstelle
LG Meck :bye:

Gast23243

Liebe Community,

zum Thema "Hausbesuch" und dessen mögliche Folgen möchte ich Euch an dieser Stelle gerne eine (wahre) Geschichte erzählen, wie sie erst neulich einer guten Bekannten von mir widerfahren ist.

Kurz zur Vorgeschichte;
Nach ihrer Scheidung zog meine Bekannte aus dem ehem. gemeinsamen Haus ihres Ex.-Mannes aus, worin sie zuvor auch ihre gesamte Trennungszeit mit ihm verlebte. Da sie während ihrer Trennungszeit bereits in Hartz IV rutschte und das Haus auch sehr stark belastet ist, räumte sie also freiwillig das Feld.
Aufgrund des Wunsches etwas räumliche Distanz zwischen ihrem Ex und sich zu schaffen, und auch mit der Hoffnung auf verbesserte berufliche Aussichten, zog sie in eine größere, benachbarte Stadt.
Bez. eines Umzuges in eine andere Stadt wurden ihr von Seiten der Arge/n auch weiter keine Steine in den Weg gelegt, wie man es sonst von anderen Menschen (leider) oft mitbekommt; So weit so gut also!

Meine Bekannte fand recht schnell auch eine geeignete Wohnung, was "zulässige" Größe und Mietpreis anbelangt.
Auch wurden ihr entsp. Kautions- und Mietzahlungen nahezu problemlos und (nach etwas Hin und Her) auch eine
Hilfe zur Wohnungserstausstattung bewilligt.

Die Probleme begannen erst im Anschluß, denn meine Bekannte hatte kaum Mobilar von ihrem Ex.-Mann zugesprochen
bekommen, bzw. erstreiten können. Bis auf eine Couch, einen Wohnzimmertisch und ein paar Gartnenmöbeln konnte sie demnach zunächst nicht mehr in ihre neue Wohnung verbringen, als kistenweise alte Bücher und Kleidung.
Ferner brachen durch die Beendigung ihrer Ehe auch fast gänzlich alle ihre sozialen Kontakte ab, da diese halt hauptsächlich über ihren Ex.-Mann entstanden waren.

So stand sie da also nun, mit einer fast leeren Wohnung und nicht einmal einer handvoll verbliebener Freunde/Bekannte, ohne Küche, ohne Schlafzimmer uvm.
Zur Verfügung standen ihr lediglich schlappe ca. € 700,-, um ihre Wohnung komplett einrichten zu können. Mehr zahlte die Arge ihr nicht, zur Erstausstattung, da meine Bekannte theoretisch ja ein Anrecht auf den halben Hausstand aus ihrer gescheiterten Ehe hatte.

Leicht lässt sich erahnen, daß sie sich nun gleich mehrfach in einer schwierigen Situation befand. Zum Einen konnte sie sich in ihrer Wohnung bspw. kein Essen zubereiten, aber zum Anderen konnte sie sich auch nicht ohne Hilfe um die Einrichtung ihrer Wohnung kümmern.
Günstiges Mobilar mußte gefunden werden, und Helfer um diese Möbel zu transportieren und aufzubauen. Ferner war sie ab nun längere Zeit darauf angewiesen, sich auch mal bei anderen Leuten etwas zu kochen, bzw. auch dort mitzuessen, da sie von ihrer Grundsicherungsleistung natürlich unmöglich täglich "essengehen" konnte.
Ferner sah ihre Wohnung -verständlicherweise- auch alles andere als wohnlich aus, da sie quasi aus dem Karton heraus lebte und auf einen Teil ihrer -immer noch nicht zusammengebauten- Schlafcouch nächtigte.       

Eines lieben Tages hatte meine Bekannte dann wieder einen Besuchstermin bei ihrem Fallmanager ihrer zuständigen Arge wahrzunehmen, was sie auch tat.
Doch anstatt mit ihr über ihre Wiedereingliederungsmassahmen in Arbeit zu sprechen, konfrontierte sie ihr Fallmanager sogleich mit dem Verdacht, daß sie gar nicht in ihrer Wohnung leben -und somit unrechtmässig KdU erhalten würde.
Er untermauerte diese Aussage mit den Behauptungen "wir haben einen anonymen Hinweis erhalten" und "ihr Stromverbrauch lässt ebenfalls darauf schliessen, was wir bereits überprüft haben".
Meine Bekannte erklärte ihm dann, daß ihr Stromverbrauch natürlich nur äusserst gering ausfallen kann, da sie aktuell ja weder über eine Küche, noch über eine Waschmaschine, noch über einen Fernseher etc. verfüge.
Daraufhin entgegnete Ihr Fallmanager "wir müssen uns ein eigenes Bild von ihrer Lebenssituation machen. Daher müssen sie einer Wohnungsbesichtung durch unsere Aussendienstmitarbeiter zustimmen", was sie entrüstet ablehnte.
Doch ihr Fallmanager blieb hart und drohte ihr eine sofortige Einstellung der Zahlungen für ihre KdU an, sofern sie nicht jetzt und umgehend einwilligen würde.
Völlig entmutigt und verängstigt sah meine Bekannte für sich also keinen anderen Ausweg mehr, als diesem erpresserischen und unrechten Druck von seiten ihres Gegenüber nachzugeben.
Daraufhin offerierte ihr Fallmanager ihr dann, daß sie jetzt bitte sofort nach Hause fahren solle, denn schon in etwa 15 Min. stünden entsp. "Aussendienstmitarbeiter" bei ihr vor der Türe.

So war es dann auch; meine Bekannte war grad mal 5 Min. wieder zu Hause, da klingelte es auch schon und 2 sehr resolut
wirkende und nicht gerade freundliche Mitarbeiter der Arge standen vor ihrer Wohnungstüre.

Sicher könnt Ihr Euch schon denken, wie das Ganze dann ausgegangen ist? :(
Ihre Wohnung wurde besichtigt, einer von beiden machte sich ein paar Notizen und bald darauf verabschiedeten sich die Beiden wieder von ihr. Sie stellten keinerlei Fragen und gaben -auch auf ihr Nachfragen hin- keinerlei Kommentar bez.
ihres Ergebnisses dieser Begehung ab.
2 Tage später erhielt meine Bekannte dann eine Änderungsmitteilung in welcher man ihr -ohne Angabe von Gründen-
ihre komplette KdU wegstrich!!!  :nea:

Bitte seid klüger als sie, indem Ihr Euch rechtzeitig über Eure Rechte informiert und Euch nicht von einem übermotivierten Fallmanager an der Nase herumführen lasst. Meine Bekannte befand sich damals im guten Glauben, daß ihre Mitwirkung zu einem gerechten Ausgang in dieser Sache führt.
Das aber allein schon die Anbahnung des Hausbesuchs, von Seiten ihres Fallmanager, alles andere als gerecht und auch RECHT war, wurde ihr erst später bewußt, als schon alles viel zu spät war!
Dies alles liegt jetzt schon ein paar Monate zurück und sie kämpft nun mit anwaltlicher Unterstützung für ihr Recht.
Mittlerweile hat sie es geschafft ihre Wohnung nahezu komplett einzurichten, was ohne die Unterstützung anderer (so auch meiner Person) niemals geklappt hätte, und doch muß sie noch mit der Ungewissheit leben, vielleicht alles wieder zu verlieren, was sie sich jetzt dort aufgebaut hat.
Nervlich ist sie auf jeden Fall am Nullpunkt, was sich auch auf ihre Gesundheit auswirkt.

An alle motivierten Fallmanager, die das hier vielleicht lesen sollten;
"Schämt Euch, da Ihr die Grundrechte der Bürger so mit Füßen tretet. Für solche oder ähnliche Aktionen gehört Ihr eingesperrt. Doch Ihr seid ja klug genug Eure Drohungen niemals schriftlich zu formulieren (einmal abgesehen von
dem ganzen SGB II-Geplänkel). Bedenkt bitte ferner, daß auch ihr selbst einmal in diese Lage kommen könntet und fragt
Euch bitte mal selbst, in welche Tiefen Eurer Seele Ihr offensichtlich Euer eigenes Gewissen verbannt habt?"

Freundlichst,
Tarralan




Gast23373

@Tarralan , deine Bekannte ist nervlich auf dem Nullpunkt..... das wollen die so vom JC und das muß wohl Taktik sein , anders kann ich mir das nicht erklären und ich behaupte mal ganz frech , das die Mitarbeiter von den JC für sowas geschult werden d.h. wie man Menschen fertig macht und..... scheißegal ob man dafür geltende Gesetze mißbraucht bzw. übergeht .
Ich selber bin seit dem 01.12. zu 100% sanktioniert worden vom JC Ostholstein , schlafen kann ich nicht mehr und bin nervlich völlig am Ende da ich nicht weiß wie es weitergehen soll und wie lange dieser Alptraum gehen wird , wenn ich mal schlafe dann max. 2 Stunden..... wenn man dieses dahin vegetieren überhaupt schlafen nennen kann. Drohungen......... das habe ich auch erleben dürfen wie die 2 Sozialfahnder sich aufführten vor meiner Wohnungstür und weil ich sie nicht hinein ließ . Nicht nur das ich mir handfeste Drohungen anhören durfte sondern auch Beleidigungen , traurig nur das man als HARTZ4-Empfänger nicht gegen sowas gegenan kommt .

Diese Psychotaktik seitens der JC ist in meinen Augen legallisiert , da dieses ja nicht erst seit gestern so gehandhabt wird sondern seit es HARTZ4 gibt . Grundrechte mit Füsse treten........ das ist doch leider normal und wenn z.T. die Justiz den JC Recht zuspricht , wird mit solch Rechtsprechung quasi Tor und Tür geöffnet für Rechtswidrigkeiten und Gesetzesübertretungen und , somit werden die JC und Mitarbeiter noch gestärkt und dürfen sich alles erlauben . Wenn ich nur lese das man nicht verpflichtet ist einen Hausbesuch zu dulden aber im Streitfalle qausi der Dumme ist weil man solch Hausbesuch nicht zugelassen hat ,  dann sehe ich das das GG ein Fall für die Tonne ist und eigentlich ist die Unverletzbarkeit der Wohnung dann in diesem Fall ausgehebelt .

Ich möchte nicht wissen wieviele HARTZ4-Empfänger drangsaliert werden bis die Schwarte kracht und nicht den Mut haben dagegen zu klagen ! , ich glaube wenn wir alle diese Zahl kennen wird uns schlecht werden . Viele treibt diese Psychotaktik in die nervliche Schieflage und ich weiß wovon ich rede , da ich nicht weiß wie es bei mir hier noch weitergehen soll und ob ich das alles nervlich überstehe , da ich kurz vor dem nervlichen Exedus stehe . Ich weiß , sollte ich meine Klage vor dem SG Lübeck gegen das JC Ostholstein gewinnen , das ich keine Schadensersatz gar Schmerzensgeldansprüche geltend machen kann , da diese zu 100% abgewimmelt werden . Ich kann HARTZ4-Empfänger verstehen die in einem JC durchdrehen und die Mitarbeiter angreifen , irgendwann ist nämlich der Spreicher voll und man rastet aus , besonders wenn man noch wie Dreck behandelt wird . Ich habe mir immer die Frage gestellt warum manche beim JC durchdrehen , da ich vorher keine Probleme gar Ärger mit dem JC hatte , seit ich selber drangsaliert werde weiß ich warum manche durchdrehen .
Was mich immer nur wundert ist , da sind seit zig Jahren die SG überfordert mit HARTZ4-Klagen , da drehen oft manche in den JC durch und greifen die Mitarbeiter an , das alles ist bestens bekannt bei schwarz-gelb aber.................. es wird nichts unternommen und so blind und taub kann schwarz-gelb doch nicht sein ?! . Es ist bekannt das die JC dauernd Mist machen , und das von Flensburg bis nach Garmisch-Partenkirchen und von Aachen bis nach Frankfurt/Oder , die SG überfordert sind und zu 100% die JC schuld haben , aber es wird einfach drüber weggeschaut . Hinweggeschaut über Menschen die Grundrechte haben und besitzen . All das ist m.E. ein 100%-iges Zeichen dafür das wir keinen Wert haben gar das man uns Respekt zuweißt , traurig aber wahr .

Gast23786

Das schreiben auf der ersten seite zum Ausdrucken und an die Türe hängen hat ein grundlegenden Fehler ... Das Jobcenter ist kein Amt und auch keine Behörde. Und wenn ihr im Grundgesetz nachlest ist ein Hausbesuch wenn man das persönlich nicht möchte sowieso nicht rechtens . http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html

Gast23779

du meine güte *mirdiehaarerauf*

hätte ich das doch nur alles vorher gewusst. aber es ist wie so oft..............., man informiert sich erst, wenn das problem da ist..........

ich hatte einen hausbesuch, unangemeldet, 1 person und ich hab alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte; hab alles gezeigt. da m.e. aber alles korrekt bei mir ist, ich als untermieterin getrennt von tisch und bett von meinem vermieter bin, unterstell ich dem hausbesucher mal, dass er das auch so in seinem protokoll vermerkt hat. jedenfalls ließ er mich auf nachfrage in dem glauben. denn auch einsicht in sein protokoll hab ich nicht gefordert. :wand:

da ich eh wegen anderer dinge mit dem jc jetzt schriftlich zugange bin, werd ich ja wohl in den nächsten tagen/wochen sehen, welche auswirkungen dieser hausbesuch nun wirklich hat.

omg :weisnich:


Gast24481

Ich bin jetzt doch etwas verwirrt:
1. Fall ist klar: unangekündigte Hausbesuche kann man verweigern zwecks VuE/WG/etc.
2. Fall ist unklar: wenn das Jobcenter einen Termin vorgeben will zwecks Hausbesuch wegen VuE/WG/etc., kann man das immer noch verweigern?

Denn der Schrieb "Hausbesuche" lässt ja diesen Fall mit Terminabsprache ja zu.