Antrag auf Erstausstattung für Bekleidung

Begonnen von Ottokar, 09. Mai 2013, 11:43:50

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Ottokar

Absender
BG-Nr. xxx

Empfänger


Antrag auf Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB II für Bekleidung

Werte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Antrag auf Bewilligung einer Beihilfe zur Erstausstattung für Bekleidung.

Begründung:
Da ich [nicht Zutreffendes streichen]
aufgrund vorangegangener Obdachlosigkeit nicht mehr über Bekleidung verfüge,
meine Bekleidung durch einen Brand vernichtet/unbenutzbar wurde,
aufgrund meiner Erkrankung [Krankheit] eine erhebliche Gewichtszunahme/-reduzierung eingetreten ist, und mir meine Kleidung um ... Größen zu klein/groß geworden ist,
benötige ich folgende Grundausstattung an Bekleidung:
- [Bekleidung mit Preis und Preisquelle]
- ...

Zur Erstausstattung gehört auch eine Grundausstattung für Bekleidung. Dabei ist das Tatbestandsmerkmal "Erstausstattung" nicht zeitlich, sondern bedarfsbezogen zu verstehen, wenn der Hilfebedürftige bisher nicht oder jetzt nicht mehr über die notwendige Wohnungsausstattung verfügt. Ursache kann hier u.a. Obdachlosigkeit, Brand, Trennung vom Partner oder Neugründung eines Hausstandes sein (u.a. BSG-Urteil vom 18.09.2008, Az. B 14 AS 64/07 R).
Ich habe somit Anspruch auf die o.g. Grundausstattung an Bekleidung.

Gemäß § 24 Abs. 3 S. 5 SGB II i.V.m. § 33 S. 2 SGB I beantrage ich, diese Leistung als Geldleistung zu bewilligen.
Bei der Bewilligung von Pauschalen beachten Sie bitte, dass diese gemäß § 24 Abs. 3 S. 6 SGB II bedarfsdeckend sein müssen.

Sofern Sie eine Bedarfsprüfung hinsichtlich der beantragten Bekleidung durchführen möchten, soll Ihr Außendienst kurzfristig mit mir einen Termin für einen Hausbesuch vereinbaren, um zu vermeiden, dass er mich nicht antrifft.

Da ich über keine Grundausstattung an Bekleidung mehr verfüge, ist hier Dringlichkeit gegeben und Eile geboten.
Ich bitte Sie deshalb, über meinen Antrag so schnell wie möglich zu entscheiden.

MfG
[Unterschrift]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.