SG Aurich: Mehrbedarfsleistungen - Mehr Hartz IV bei Untergewicht möglich

Begonnen von Meck, 12. September 2015, 13:50:25

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Meck

Ein 25-jähriger Emden hat vor dem Sozialgericht Aurich erfolgreich um mehr Geld gestritten, damit er sich besser ernähren kann. Der Hartz-IV-Empfänger hatte wegen einer Erkrankung bei einer Körpergröße von 1,78 Metern durchgängig nur noch ein Gewicht von etwas mehr als 50 Kilogramm.

Wer durch eine Erkrankung an Untergewicht leidet, kann einen Anspruch auf höhere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) haben. Das hat das Sozialgericht Aurich im Fall eines 25-jährigen Emders entschieden. Dessen Body-Mass-Index (BMI) betrug nur noch 16. Nach Meinung des Gerichts seien monatlich Mehrleistungen wegen kostenaufwendiger Ernährung zu bewilligen.

Der junge Mann aus Emden leidet an einer chronischen Erkrankung, die dazu führt, dass er bei einer Körpergröße von 1,78 Metern durchgängig nur noch ein Gewicht von etwas mehr als 50 Kilogramm hat. Das zuständige Jobcenter in Emden lehnte die Bewilligung von Mehrbedarfsleistungen für eine kostenaufwendige Ernährung ab und berief sich zur Begründung auf eine amtsärztliche Stellungnahme. Das Sozialgericht Aurich gab der Klage auf Bewilligung des Mehrbedarfs nach Einholung von Berichten der behandelnden Ärzte des Mannes statt. Der amtsärztlichen Stellungnahme kam nach Überzeugung des Gerichts schon deswegen keine überwiegende Beweiskraft zu, weil diese nicht aufgrund beigezogener Arztberichte und auch ohne Untersuchung des jungen Mannes erstellt worden war.


-->> http://www.ga-online.de/-news/artikel/163164/Mehr-Hartz-IV-bei-Untergewicht-moeglich
LG Meck :bye:

Gast38171

Hat  jemand das original Urteil des SG Aurich mit Az. schon verfügbar ?

Danke in voraus!  :bye:

Gast29894


Ferenz

Willi 2 hat letzte Woche dies hier im Tacheles Rechtsprechungsticker KW 37/2015 (Erstellt am 14.09.2015) gepostet:

ZITAT:

4. 1 SG Aurich, Urteil v. 25.08.2015 - S 55 AS 100/14

Krankheitsbedingtes Untergewicht kann einen Anspruch auf höhere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV Leistungen) wegen kostenaufwändiger Ernährung bedeuten.

Hinweis des Gerichts
1. Nach Auffassung des Sozialgerichts sind die Mehrleistungen nach Einholung von Berichten der behandelnden Ärzte des Mannes zu gewähren. Der amtsärztlichen Stellungnahme komme schon deswegen keine überwiegende Beweiskraft zu, weil diese nicht aufgrund beigezogener Arztberichte und auch ohne Untersuchung des jungen Mannes erstellt worden sei. Die Berichte der Fachärzte hingegen belegten eine chronische Erkrankung und zeigten keinen Anhaltspunkt dafür, dass das Untergewicht nicht durch die Krankheit hervorgerufen wurde.

2. Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhielten nach dem Gesetz (§ 21 Abs. 5 SGB II) einen Mehrbedarf in angemessener Höhe. Das zuständige Jobcenter habe die Voraussetzungen bei Leistungsempfängern medizinisch zu überprüfen, wenn es darauf hingewiesen wird. Für das Bestehen medizinischer Gründe in diesem Sinne gäben die "Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe" Hinweise. Diese Empfehlungen lägen in vierter aktualisierter Auflage vom 10.12.2014 vor. Sie besagten, dass bei chronisch kranken Menschen mit einem krankheitsbedingten BMI unter 18,5 von einem erhöhten Nahrungsbedarf auszugehen ist. Gebe es keine andere Ursache des Untergewichts, sei pro Monat ein Mehrbedarf von 10% der Regelbedarfsstufe 1 (aktuell 39,90 Euro) zu gewähren.

Quelle:
Pressemitteilung 1/2015 des SG Aurich v. 10.09.2015, abgedruckt auf Juris:

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA150902017&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Gast38171

Wer krankheitsbedingt untergewichtig ist, hat beim Jobcenter in Emden nichts zu lachen. Einem 25-Jährigem, der aufgrund einer chronischen Erkrankung stark untergewichtig ist, gewährte das Jobcenter den dringend benötigten Mehrbedarf für teure Nahrung nicht.
http://www.hartziv.org/news/20160120-gericht-stoppt-gnadenloses-jobcenter-mehr-hartz-iv-fuer-untergewichtige.html

Schön mal wieder was Positives zu lesen!



Thema wurde hier mit eingefügt. LG Meck