SG Berlin: Elektronische Gesundheitskarte ist verfassungsgemäß

Begonnen von Meck, 18. November 2013, 05:28:36

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Gast21319

Siehst du, da haben wir den Widerspruch:

ZitatSichere elektronische Kommunikation von Arzt zu Arzt

Für die Kommunikation der Ärzte untereinander wird heute meistens der Postweg genutzt.
Das führt häufig dazu, dass einem Mitbehandler wichtige Informationen nicht zeitnah zur Verfügung stehen.
Wenn der Arztbrief dann in der Praxis ankommt, muss er zusätzlich aufwändig digitalisiert werden,
damit die Daten in die Praxis-EDV übernommen werden können.
Deshalb fordern Ärztinnen und Ärzte schon lange, dass die Voraussetzungen dafür geschaffen werden,
dass Befunde schnell und sicher elektronisch von Arzt zu Arzt übermittelt und digitalisiert übernommen werden können.
Die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zuständigen Organisationen der
Selbstverwaltung (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Apotheken)
haben mit den Umsetzungsvorbereitungen hierzu begonnen.


Folgende Daten dürfen gespeichert werden:

- Name Ihrer Krankenkasse
- Dein Name
- Dein Geburtsdatum
- Deine Anschrift
- Deine Versichertennummer
- eine besondere Ziffer, die auf Ihren Status als Versicherter hinweist
- Beginn und ggf. Ende des Versichertenschutzes

Weitere Daten (insbesondere über Ihren Gesundheitszustand bzw. Untersuchungsergebnisse)
dürfen hier nicht gespeichert sein.

Gast28894

ich wurde bisher zweimal von meiner kk angeschrieben, ich solle doch ein foto für die neue egk einreichen..
hab´ ich bis heute nicht gemacht.. meine "alte" karte ist noch bis 06/2017 gültig, vorher werd´ ich da mit sicherheit nix dran machen..

vor kurzem hat ein mensch meiner kk sogar angerufen und mich erneut drauf hingewiesen, doch ein foto einzusenden, da ansonsten ab 2014 kein vers. schutz mehr bestünde..
meine antwort war lediglich: yop, beim ersten arztbesuch der mir wegen eurem mist verweigert wird hagelts ´ne anzeige wegen vorsätzlicher körperverletzung..
daraufhin war der mensch plötzlich ganz kleinlaut, ich solle es mir doch nochmal überlegen..  :lachen:

Meck

Gesetzlich Krankenversicherte sollten bis zum Jahresende die neue elektronische Gesundheitskarte mit Foto beantragen. Ansonsten kann es im neuen Jahr Probleme beim Arztbesuch geben. Nicht alle Patienten müssen sich aber darum kümmern.

-->> http://www.rundschau-online.de/vorsorge/alte-karte-ungueltig-gesundheitskarte-bis-silvester-beantragen,21117626,25521784.html

Letztes im Discounter eine Diskussion mitbekommen. Eine ältere Dame sagte, dass ihr das total egal ist mit dem Foto und meinte, ist doch eh schpn überall eins drauf, z.B. Führerschein, Personalausweis etc. und ihr Arzt sagte, dass weniger Daten auf der Karte gespeichert sind als früher auf den Karten und man aber Vieles freischalten lassen kann, wenn man denn möchte.
LG Meck :bye:

Unwissender

Bei meinem Hausarzt gibts noch kein Lesegerät für die Abrechnung über die neue Karte!  :sad:

Allerdings kann er in seinem Sprechzimmer den Chip auslesen und beschreiben! Jetzt haben wir besprochen, was alles auf den Chip gespeichert werde soll. Zum Beispiel, dass ich die gängigen Narkosemittel nicht vertrage, welche Allergien ich habe und wie die Medikation dafür aussieht.

Das habe ich alles für den Fall speichern lassen, das ich mich nicht mehr äußern kann (z.B. nach einem Unfall).

Von daher finde ich das gut. Alles andere habe ich nicht freigegeben!  :yes:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Gast26466

Ich hab den Zirkus mit der KK auch schon durch.. aber meine Karte ist noch bis 0615 gültig.. die können mich.... :no:

Gast28894

Zitat von: Unwissender am 08. Dezember 2013, 08:45:43
Von daher finde ich das gut. Alles andere habe ich nicht freigegeben!  :yes:

na und, weißt du, wer da was dazu krittelt?? wen kümmerts, was du "frei gibst"??
wenn die möglichkeit besteht, wird sie früher oder später genutzt, mach dir da bloß keine illusion..^^
kannste theoreisch auch gleich deine komplette krankenakte auffe stirn tätowieren, kommt fast auf´s selbe aus..
meinst du ernsthaft, irgendwelche notdinste schleppen lesegeräte mit rum, um zu sehen ob der oder der ´ne allergie hat??
träum´ weiter.. für so ´nen fall legt man sich ´n schreiben in die brieftasche, sowas kommt wenigstens an..^^
die egk ist nur ein weiterer "sniffer" der uns noch gläserner machen soll.. :wand:
ich verweigere das ding, notfalls bis zum erbrechen..  :teuflisch:


Unwissender

Können sie nicht! Denn für jede Änderung müsste ich meine selbst gewählte 10 Stellige PIN eingeben!  :yes:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Gast28894

glaub´mir, die KÖNNEN, wenn sie es für notwendig erachten..

handy´s galten auch laange als "sicher" sofern die sim per pin geschützt war.. und nu??
mit dem etnsprechenden programm knacke ich dir jede sim pin.. ohne großen aufwand..

ich drücke dir die daumen dass es so bleibt wie du sagst, aber ich befürchte anderes..^^
nicht umsonst wollen die die egk unbedingt durchpeitschen und schrecken sogar vor "drohungen" (verlust des versicherungsschutzes..) nicht zurück um leute zu eben jenem sniffer zu nötigen..^^

Unwissender

Und selbst wenn sie es wissen, ist mir das auch egal! Was ich schon Befreiungen von der Schweigepflicht für diverse behörden ausgefülllt habe ...

Vielleicht hab ich dann Ruhe, wenn sie sehen, dass ich nicht mehr so kann, wie sie wollen  :yes:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Meck

Die neue elektronische Gesundheitskarte mit dem Lichtbild des Versicherten wird mit dem 1. Januar Pflicht.

Die alte Krankenversichertenkarte verliert zum 31. Dezember ihre Gültigkeit. Darauf weist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hin. Wer die elektronische Karte (eGk) noch nicht habe, werde aber trotzdem vom Arzt behandelt. Allerdings müsse der Versicherte innerhalb von zehn Tagen einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Andernfalls könne der Arzt die Leistung privat in Rechnung stellen.


-->> http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/elektronische-gesundheitskarte-ab-2014-pflicht-elektronische-gesundheitskarte-aenderung-krankenversicherung-1-januar-2_id_3508579.html
LG Meck :bye:

Gast16729

hi  :mail:

und um zur weiteren Verwirrung beizutragen:

http://www.stoppt-die-e-card.de/

Sonntag, 29. Dezember 2013
Kassen geben endlich zu: Alte Versichertenkarten weiter nutzbar

Der GKV-Spitzenverband hat eine Erklärung zur Diskussion um die Gültigkeit der noch nicht abgelaufenen Krankenversicherungskarten abgegeben. Diese seien auch über den 1. Januar 2014 hinaus anwendbar. Die Kassen bestätigen damit nun doch die Auffassung von KBV und KVen.

Unwissender

Kurios: die Ärzte in unserer Umgebung sind erst zu 10 % mit den neuen Lesegeräten ausgestattet.

Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Gast27142

Kurios? Plötlich wird man zum Privatpatent, bloss weil man so ein Plastikkärtchen ohne Bildchen hat.  :scratch:

Klingt doch wieder nach Abzocke.  :teuflisch:

Unwissender

Wieso Privatpatient? Die können doch nichts dafür, wenn sie die neue Karte benutzen (die alte schon entsorgt!) wollen, wie es verlangt wird, die Ärzte aber kein passendes Lesegerät haben?

Da bin ich aber froh, dass mein Hausarzt als einer der ersten bei uns, so eines bekommen hat ...
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!