SG Berlin: Elektronische Gesundheitskarte ist verfassungsgemäß

Begonnen von Meck, 18. November 2013, 05:28:36

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Meck

Versicherte sind verpflichtet, zum Nachweis ihres Versicherungs­schutzes ab dem 1. Januar 2014 die elektronische Gesundheitskarte zu benutzen. Es besteht kein Anspruch gegen die Krankenkassen auf Ausstellung eines anderweitigen Versicherungs­nachweises. Sowohl die Nutzungspflicht als auch die Speicherung der Personaldaten auf der Karte sind durch ein überwiegendes Interesse der Versicherten­gemeinschaft gedeckt. Sie sichern eine effektive Leistungserbringung und Abrechnung. Das obligatorische Foto erleichtert die Identitätskontrolle und verhindert damit einen Missbrauch der Karte. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin hervor .

Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 07.11.2013 - AZ: S 81 KR 2176/13 ER


-->> http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17189
LG Meck :bye:

Unwissender

Seit wann entscheidet ein Sozialgericht über die Verfassungsmäßigkeit?  :wand:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!


Gast26133

Na Supi. Wobei die Frage "seit wann entscheidet ein SG über die Verfassungsmäßigkeit" durchaus berechtigt ist. Und m.W.n. hängen da doch eh noch Klagen beim Verfassungsgericht in der "Warteschleife"...

Zumindest mal zwei Vorteile hat das Teil: es ist vom Datenschutztechnischen her sehr sicher, ich befürchtete Anfangs, die Hacker brauchen höchstens drei Tage zum knacken. Stimmt nicht, dauerte dann schon 10 Tage bis sie endlich jedes pikante Detail jedes beliebigen Versicherten lesen konnten  :nea: . Zweiter Vorteil: wenn mein Arzt mir irgend ein Medikament verschreibt und ich in zwei Wochen nicht mehr weiß, wie das hieß muss ich nur mal kurz bei der NSA anrufen  :help:

Wenigstens weiß ich inzwischen, warum sich meine Krankenkasse gar nicht an meinem Widerspruch juckt während die meiner Freundin und deren Tochter voll die Welle macht: ein befreundeter, politisch sehr engagierter Arzt (der wie so viele seiner Kollegen den Mist auch ablehnt) erzählte mir von einer Patientin (ebenfalls versichert bei einer Ersatzkasse), die ebenfalls Widerspruch einlegte und nie ein Passfoto bekam: plötzlich fand sie die eGK in ihrem Briefkasten, komplett mit Passfoto. Nämlich genau dem, das sie vor einiger Zeit bei der Beantragung ihres neuen Personalausweises vorlegte (wird ja inzwischen eingescannt und das Original bekommt man zurück). Soviel zum Thema "Datenschutz beim Amt für öffentliche Unordnung". Nun hab ich erst diesen Sommer auch so ein Teil geholt und kann also auch auf das Mistding warten, wohingegen die Persos meiner Freundin und deren Tochter beide noch alter Art und etliche Jahre gültig sind....

Aber Frage: was heißt denn hier "ab 1.1.14"? Der Gültigkeitsvermerk auf meiner bisherigen Karte weist eindeutig einen späteren Zeitpunkt aus, 2015 oder sogar 16. Solange müsste die doch noch gültig sein, oder?

Gast27142

Was ist aber, wenn ich das Fotoplastikding nicht haben will?  :weisnich:
Werde ich dann im neuen Jahr nicht mehr behandelt?  :scratch:

Gast26133

Zitat von: Gast27142 am 18. November 2013, 21:57:12
Was ist aber, wenn ich das Fotoplastikding nicht haben will?  :weisnich:
Werde ich dann im neuen Jahr nicht mehr behandelt?  :scratch:

Die Drohung lautet: dann wird man wie ein Privatpatient behandelt, kann zwar die Rechnung einreichen aber es wird nur der normale Kassensatz erstattet. Die Rechtmäßigkeit hiervon ist aber fragwürdig weil sich ja - unabhängig von diesem Datenstaubsauger - an der Mitgliedschaft als Solcher nix ändert.

Gast27142

Die Verfassungsmäßigkeit von der Gesundheitsspitzelkarte sollte immer noch ein Verfassungsgericht feststellen.
Also gehe ich davon aus, dass dieses elektronische Spielzeug nicht meiner Gesundheit dienlich ist.
Da ich nachwievor Mitgleid meiner Krankenkasse bin, kann ich doch nachwievor die "alte Karte" verwenden.  :scratch:

Gast15950

Was habt ihr gegen die Gesundheitskarte. Ich habe sie schon und setze sie auch ein.

coolio

Gibts schon Kartenleser dafür?
Würde zumindest gerne wissen, was da per se schon freigeschaltet ist.

Gast27142

http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/elektronische-gesundheitskarte.html

Fehlt bloss noch, dass das JC so ein Lesegerät erhält, damit man schön den ALG2-Empfänger
überprüfen kann, ob er wirklich krank ist, oder ob es sich um einen vermeintlichen
Drückeberger handelt.  :teuflisch:



Gast24606

bienchen,

das Foto ist ja dazu da, dass nicht eine unversicherte Freundin/Freund zum Doc mit deiner Karte rennt und so Missbrauch mit deiner Karte betreibt... obwohl: diese Experimente sollten sich eigentlich erledigt haben mit der Amnestie auf Altschulden...hier hat ausnahmsweise die FDP mal was Gutes getan :ok:

Gast29004

#12
Ich habe die neue Gesundheitskarte auch schon lange und weiß ger nicht was ihr habt. Ist doch genauso wie die alte nur das da drauf was gespeichert werden kann.


ZitatSeit wann entscheidet ein Sozialgericht über die Verfassungsmäßigkeit?  :wand:

Krankenkasse ist eine Pflichtversicherung für alle, daher kann das SG darüber entscheiden aber natürlich auch das Verfassungsgericht.

Gast21319

Wer sich schlau machen möchte:

ZitatVersicherten-Nr.: XXX
hier: Krankenversichertenkarte


Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir mit, in welcher meiner Wohnung am nächsten gelegenen Geschäftsstelle
ich überprüfen kann, welche Daten auf meiner Krankenversichertenkarte gespeichert sind.

Mir ist bekannt, dass dies auch bei meinem Hausarzt geschehen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Folgende Daten dürfen gespeichert werden:

- Name Ihrer Krankenkasse
- Dein Name
- Dein Geburtsdatum
- Deine Anschrift
- Deine Versichertennummer
- eine besondere Ziffer, die auf Ihren Status als Versicherter hinweist
- Beginn und ggf. Ende des Versichertenschutzes

Weitere Daten (insbesondere über Ihren Gesundheitszustand bzw. Untersuchungsergebnisse)
dürfen hier nicht gespeichert sein.


Ferner kann man auch Auskunft über in Anspruch genommene Leistung beantragen:

ZitatVersicherten-Nr.: XXX
hier: Auskunft über in Anspruch genommene Leistungen


Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte unterrichten Sie mich gemäß § 305 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) über
die in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten vor Antragstellung in Anspruch
genommenen Leistungen und deren Kosten.

Die Kassenärztliche Vereinigung hat Ihnen diese Angaben gemäß § 305 SGB V
verschlossen zur Weiterleitung an mich zur Verfügung zu stellen.

Dieser Antrag erstreckt sich nicht auf die bei mir mitversicherten Personen.

Mit freundlichen Grüßen

Meck

In den Nachrichten hiess es gestern, dass bereits 95 % der Versicherten die neue Karte haben und ca. 5 % noch fehlen.

Hier mal zum Nachlesen, alles rund um die Karte -->> http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/elektronische-gesundheitskarte/allgemeine-informationen-egk.html

Wenn man nichts zusätzlich auf der Karte speichern lässt, sollen laut Krankenkasse sogar weniger Informationen drauf sein wie auf der alten Karte.
LG Meck :bye: