Pflegereformgesetz: SGB XI - Änderungsgesetz 2014

Begonnen von MichaK, 24. Mai 2014, 21:30:56

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MichaK

Hallo,

ich hab mal einige Eckpunkte herausgenommen:

1.
die Geld und Sachleistungen für die häusliche Pflege werden ab 2015 generell um 4 Prozent angehoben

2.
Verhinderungspflege. Der Nutzungszeitraum wird auf 6 Wochen verlängert. Durch Übertragung von maximal 806 € aus der Kurzzeitpflege kann der Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege auf 2 418 € aufgestockt werden.

3.
Der Anspruch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel steigt von 31 auf 40 €.

4.
die Maßnahmen für Wohnumfeldverbesserungen werden von 2557 auf 4000 € pro Maßnahme erhöht.

5.
Die Betreuungsleistungen werden auf 104 bzw 208 € monatlich erhöht. Die Verhinderungspflege kann jetzt für die Betreuungsleistungen eingesetzt werden. Auch Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz können jetzt Betreuungsleistungen in Höhe von 104 € monatlich beanspruchen.


Gast16302

Hallo MichaK,

vielen Dank für deine Mühe!  :yes:

Einiges hört sich ja nicht schlecht an. Dann bin ich mal gespannt, ob es auch tatsächlich so umgesetzt wird.

Gruß, goodwife  :bye:

MichaK


Meck

Die Pflegeleistungsbeträge werden ab 2015 erhöht. Das teilte die Bundesregierung in einer Unterrichtung (18/1600) mit. Laut Sozialgesetzbuch (SGB XI) sei eine Anpassung der Leistungsbeträge alle drei Jahre (erstmals 2015) vorgesehen. Die Bundesregierung wolle nun ,,für den kumulierten Dreijahreszeitraum eine Anhebung der Leistungsbeträge um vier Prozent" vornehmen.Orientierungswert für die Höhe der Dynamisierung solle dabei die Inflationsrate in den zurückliegenden drei Jahren sein, aber nicht mehr als der Anstieg der Bruttolöhne im selben Zeitraum, teilt die Regierung weiter mit.
Bei Leistungen, die im Oktober 2012 mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz eingeführt wurden, ist eine Anpassung von 2,67 Prozent vorgesehen, wobei die Preisentwicklung in den vergangenen zwei Jahren berücksichtigt wird.
Die Leistungssteigerungen sind auch Teil des mehrstufigen Pflegereformgesetzes, das vom Kabinett bereits beschlossen ist. Wegen des engen zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhangs biete es sich an, die Dynamisierung der Leistungen abweichend von den Vorgaben des SGB XI nicht durch Rechtsverordnung, sondern im Gesetz selbst vorzunehmen, hieß es. Gleichwohl werde zuvor wie gesetzlich festgelegt dieser Bericht vorgelegt.


Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_06/-/282668
LG Meck :bye:

MichaK

ZitatBei der Bestimmung der Höhe der Dynamisierung ist zu berücksichtigen, dass die Preisentwicklung in den
Jahren 2011 und 2012 maßgeblich vom hohen Anstieg der Energiepreise bestimmt war, die im Pflegesektor
eine eher geringe Rolle
für die Preisentwicklung spielen.
man fragt sich, ob die noch richtig ticken...?  :teuflisch: Im Pflegesektor wird natürlich kein Aluminium geschmolzen, aber was hat das nun mit Pflegeleistungen zu tun?? Unfassbar, was für Nullen uns regieren. Müssen Pflegepersonen und angestellte Pflegekräfte jetzt weniger für Energie bezahlen?

Meck

Das erste Pflegereformgesetz (18/1798) der Bundesregierung liegt nach der Kabinettsentscheidung Ende Mai jetzt dem Bundestag zur Beratung vor. Demnach werden Anfang 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte systematisch erhöht. Der Beitrag zur Pflegeversicherung von derzeit 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens (Kinderlose 2,3 Prozent) steigt Anfang nächsten Jahres um 0,3 Punkte auf dann 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose).Mit zwei ,,Pflegestärkungsgesetzen" sollen in dieser Wahlperiode die Beiträge in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Dadurch stehen dann rund fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für die Pflege zur Verfügung.

Zunächst werden ab 2015 mit 2,4 Milliarden Euro jährlich (0,2 Prozentpunkte) die ausgeweiteten Pflegeleistungen finanziert. Davon gehen 1,4 Milliarden Euro in die häusliche und eine Milliarde Euro in die stationäre Pflege. Vorgesehen sind konkrete Verbesserungen bei der sogenannten Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wie auch bei der teilstationären Tages- und Nachtpflege. In der stationären Pflege soll den Angaben zufolge die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher rund 25.000 auf bis zu 45.000 erhöht werden. Demenzkranke sollen dann auch die Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder den Zuschlag für Mitglieder ambulant betreuter Wohngruppen erhalten.

Weitere 1,2 Milliarden Euro (0,1 Prozentpunkt) sind für einen Vorsorgefonds zugunsten der Baby-Boomer-Generation reserviert. Ab 2015 sollen 20 Jahre lang Beitragsgelder in den Fonds eingespeist und ab 2035 erneut 20 Jahre lang zur Stabilisierung der Beiträge von dort wieder entnommen werden. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird nach Berechnungen der Bundesregierung die Zahl der Pflegebedürftigen von derzeit rund 2,5 Millionen über etwa 3,5 Millionen im Jahr 2030 auf mehr als vier Millionen im Jahr 2050 ansteigen. Nach 2055 soll die Zahl der Pflegefälle dann wieder sinken. Das maximale Kapitalvolumen des Fonds wird auf 37 bis 42 Milliarden Euro geschätzt.

Noch in dieser Wahlperiode soll schließlich mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz auch ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Künftig wird es fünf statt drei Pflegestufen geben, um die Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können. Dabei wird nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Vielmehr soll der Grad der Selbstständigkeit im Alltag entscheidend sein. Das soll unter anderem den Demenzkranken nachhaltig zugute kommen. Derzeit wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Praxis noch erprobt, um eine Fehlsteuerung auszuschließen. Erst anschließend wird die neue Systematik offiziell eingeführt.

Quelle der Pressemeldung: http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_06/-/284798
LG Meck :bye:

Meck

Die gesetzliche Pflegeversicherung muss nach Ansicht der Fraktion Die Linke ganz neu aufgestellt und finanziell besser untersetzt werden. In einem Antrag (18/1953) fordern die Abgeordneten eine Abkehr vom ,,Teilkostenprinzip" und die Einführung einer ,,solidarischen Gesundheitsversicherung" (Bürgerversicherung), um auch die Pflegekosten langfristig abzusichern.Die Pflegeleistungen müssen nach Ansicht der Linksfraktion deutlich ausgeweitet werden und sich besser an den Bedürfnissen der Pflegefälle orientieren. Dabei müssten auch kognitive und psychische Einschränkungen mit berücksichtigt werden. Das starre Pflegestufenmodell gelte es zu überwinden.
Auch die Rahmenbedingungen für Angehörige und Ehrenamtliche müssten verbessert werden, heißt es in dem Antrag. So sollte eine sechswöchige, von den Arbeitgebern bezahlte Pflegezeit eingeführt werden, damit Arbeitnehmer ihre Angehörigen betreuen könnten. Die Infrastruktur müsse ausgebaut werden. Ferner müsse Schluss sein mit dem Lohndumping in der Pflege und statt dessen ein Mindestlohn von zehn Euro in der Stunde bezahlt werden.
Den von der Bundesregierung geplanten Pflegevorsorgefonds für die Baby-Boomer-Generation lehnt die Linksfraktion ebenso ab wie die private Zusatzversicherung, die als ,,Pflege-Bahr" bekannt ist.

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_07/-/286198
LG Meck :bye:

Meck

Das Pflegereformgesetz der Bundesregierung sollte nach Ansicht des Bundesrates an mehreren Stellen verändert werden.
Die Länderkammer brachte diverse Reformvorschläge ein, die sich auf Detailregelungen des Gesetzes beziehen. Die Bundesregierung will verschiedene Vorschläge des Bundesrates prüfen, lehnt andere vorgeschlagene Änderungen jedoch ab, wie aus einer Unterrichtung der Regierung (BT-Drs. 18/2379 – PDF, 495 KB) hervorgeht.

Änderungsbedarf besteht aus Sicht der Länderkammer beispielsweise bei der Regelung der Beratungstermine für Antragsteller von Pflegeleistungen, bei der geplanten Dynamisierung der Pflegeleistungen in den verschiedenen Pflegestufen sowie bei den Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen.


-->> http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2014/08/bundesrat-will-pflegereform-andern.html
LG Meck :bye:

MichaK

Hallo,

der Gesetzentwurf ist m.W. nicht zustimmungspflichtig.
Die vorgeschlagenen Änderungen, die ich für positiv gehalten hätte, lehnt die Regierung wegen angeblich höherer Kosten ab

a) Wegfall der Vorpflegezeit bei der Verhinderungspflege
b) Jahresbudget anstelle eines ,,ansparbaren" monatsbezogenen Anspruchs bei den Betreuungsleistungen

Gast30118

hy

das klingt alles schon mal recht gut für den Anfang....hoffentlich profitieren nur dieses mal alle PS Stufen von der 4 % tigen erhöhung und nicht immer nur bestimmte.....

Habe ich das richtig verstanden das dann alle 3 jahre eine Erhöhing von 4% kommen soll???


Mal gespannt ob es so kommt...lol

lg

MichaK

Zitat von: Gast30118 am 28. August 2014, 16:06:03

Habe ich das richtig verstanden das dann alle 3 jahre eine Erhöhing von 4% kommen soll???



Hallo,

bisher ist das im 30er geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__30.html

Ob das nach der nächsten Stufe der Pflegereform (1. Januar 2017) so bleibt, ist unbekannt.

Gast29600

Wie viel davon kommt bei den Pflegekräften an?

Meck

,,Sollte der so genannte Pflegevorsorgefonds eingeführt werden, droht das Herzstücke der Pflegereform, der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, mangels Geld zu scheitern", kritisiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.

Aus Sicht des VdK Deutschland ist der Fonds ein gefährliches Hindernis für eine nachhaltige Finanzierung der Pflege. Die Pflegebedürftigen, insbesondere Demenzkranke, brauchen das Geld jetzt für nachhaltige Verbesserungen. Der VdK sieht gemeinsam mit Pflegeexperten wie Professor Rothgang aus Bremen auch die Finanzierung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in Gefahr, der aus Sicht des Verbands im Fokus einer ernsthaften Reform stehen muss. ,,Ein solcher ganzheitlicher Pflegebedürftigkeitsbegriff würde vielen alten Menschen nützen, die zwar Hilfebedarf haben, aber bisher nicht den Kriterien der Pflegeversicherung entsprechen. Durch frühe Hilfen und rechtzeitige Wohnraumanpassungen könnten zum Beispiel mehr Menschen in ihrem vertrauten Umfeld bleiben. So würde man auch Vereinsamung oder Heimunterbringung vermeiden können", erklärt Mascher.


-->> http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-pressemeldung/68292/sozialverband_vdk_kritisiert_sinnlosen_pflegefonds_reform_droht_zu_scheitern
LG Meck :bye:

MichaK

Hallo,

gibt doch jetzt schon den Übergangsparagraphen 123 SGB XI. Da sind die Leistungen doch drin. Mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird das auch nicht anders. Es wird nur aus der Stufe 0 die Stufe 1 und die bisherigen Stufen werden um +1 erhöht.
Mal objektiv betrachtet, ist jetzt gar kein neuer Begriff mehr unbedingt notwendig. Das füttert nur noch die Bürokratie. MDK, Verbände... die freuen sich.