SG Berlin: Jobcenter muss nicht für künstliche Befruchtung zahlen

Begonnen von Meck, 23. September 2015, 12:27:56

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Meck

Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, einem Ehepaar, das Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ("Hartz IV") bezieht, ein Darlehen für die Kosten einer künstlichen Befruchtung zu gewähren. Der Kostenanteil, den die Krankenkasse nicht übernimmt, muss vielmehr aus eigenen Mitteln, zum Beispiel durch Ansparen, aufgebracht werden.

Zum Fall: Die 1978 geborene Klägerin und ihr 1984 geborener Ehemann aus Berlin Marzahn-Hellersdorf beziehen seit 2010 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Ihre Krankenkasse erklärte sich bereit, 50 % der Kosten für maximal drei Versuche einer künstlichen Befruchtung zu übernehmen. Die Kosten jeder einzelnen künstlichen Befruchtung betragen dabei ungefähr 4.100 Euro. (S 127 AS 32141/12)


-->> http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=176852




Siehe auch -->> Hartz-IV-Empfänger fordern: Amt soll die künstliche Befruchtung zahlen

Zitat von: Meck am 04. September 2015, 16:30:46
Kleidung, Heizung und Ernährung gehören zu den Dingen, die das Jobcenter bezuschusst, die künstliche Befruchtung bei Eltern mit unerfülltem Kinderwunsch nicht. Dagegen wollen zwei Hartz-IV-Empfänger aus Berlin jetzt klagen - notfalls bis vor das Bundessozialgericht.

Ein Baby ist der sehnlichste Wunsch von Sandra und Maik Knick aus Berlin. Seit sieben Jahren versuchen sie, ein Kind zu bekommen. Ohne Erfolg. Eine künstliche Befruchtung scheiterte bereits. Für die zweite Behandlung fehlt das Geld, denn die beiden leben von Hartz IV. Jetzt wollen sie das Jobcenter verklagen, weil es die Übernahme einer künstlichen Befruchtung ablehnt. Das berichtet die Berliner Tageszeitung "b.z."


-->> http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/unerfuellter-kinderwunsch-hartz-iv-empfaenger-fordern-amt-soll-die-kuenstliche-befruchtung-zahlen_id_4908737.html




"Es ist zu wenig, was man ansparen kann".

Muss der Staat Hartz-IV-Empfängern für die künstliche Befruchtung Geld vorstrecken? Ein Paar aus Berlin beharrt jedenfalls darauf. Sandra und Maik Knick wünschen sich ein Baby und haben kein Geld für die Behandlung. Dafür ziehen sie jetzt sogar vor Gericht. Da bekommt der Ausdruck Vater Staat eine ganz neue Bedeutung.

"Wenn wir was ansparen können, ist es minimal. Dann kommt ein Monat, wo irgendwas dazwischen kommt, wo das Angesparte wieder wegfällt. Es ist zu wenig, was man ansparen kann", sagt Sandra Knick verzweifelt. Die 36-Jährige ist Zeitarbeiterin und verdient gerademal 800 Euro im Monat, der Rest zum Leben kommt vom Jobcenter. Ehemann Maik hatte einen Schlaganfall, ist arbeitsunfähig und macht derzeit ein Fernstudium.


-->> http://www.rtl.de/cms/kuenstliche-befruchtung-fuer-hartz-iv-empfaenger-muss-der-staat-geld-vorstrecken-2435290.html
LG Meck :bye:

binational

Dieses Urteil resultiert einzig und allein aus der Tatsache, das zwar die WHO Kinderlosigkeit wegen Unfruchtbarkeit als Krankheit anerkennt, nicht jedoch der deutsche Staat...
Bliebe immer noch die Möglichkeit einer Behandlung z.B. in der Tschechei. Kostet nur die Hälfte und wenn man Glück hat, übernimmt die KK auch hier, so dass effektiv "nur" noch ein Viertel der deutschen Kosten zu zahlen ist...

Gast38338

Für Krankheitskosten (wenn Krankheit) muß normalerweise die Krankenkasse zahlen, oder?
Ein Jobcenter doch eher nicht, dachte ich ich bisher.
Hier will das Paar ein Darlehen.

Die Kläger wollen weitergehen, der Ausgang wird dann interessant .

Ob das Paar schon über das Sozialamt versucht hat, die Kosten/darlehen zu bekommen?
§ 49 SGB XII.

Gast25563

Wenn das JC das zahlen würde: Wer würde mir das bezahlen, wenn ich Einkommen von knapp mehr als ALG2-Anspruch habe? Leisten kann ich mir das dann doch noch lange nicht.

Gast38338

Als Nichtbedürftige würdest du aber evtl. einen Kredit von der  "freien Wirtschaft" (Bank) bekommen?

Gast37751

Zitat von: Gast38338 am 24. September 2015, 12:42:11
Als Nichtbedürftige würdest du aber evtl. einen Kredit von der  "freien Wirtschaft" (Bank) bekommen?
Wenn er knapp über der Bedürftigkeitsgrenze liegt und wahrscheinlich kein pfändbares Einkommen hat? Wahrscheinlich nur bei den Banken, die selbst dem bankrotten griechischen Staat noch Kredite gewährt haben, als dieser schon nicht mehr kreditwürdig war...