Sozialgericht Gotha hält Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig

Begonnen von Diskus, 27. Mai 2015, 15:25:32

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Gast28527

Zitat von: Gast16739 am 30. Mai 2015, 19:44:27Klar aber Du musstest nicht alles nehmen und Sanktionen gab es da nicht.
:help: Noch einmal zum alten ALG System:
Arbeitslosengeld gab es maximal 1 Jahr, (abgesehen von späteren Regelungen für über 50 jährige),  und zwar in Höhe von 63-67 % berechnend aus den letzten 3 Monatsgehältern. Danach gab es unbefristet Arbeitslosenhilfe, wenn man den Anspruchsvoraussetzungen entsprach. Das ALG und ALH konnte bei kleineren Vergehen für 4 Wochen ersatzlos gesperrt werden, in Folgevergehen ersatzlos gestrichen werden. Man bekam einen Aufhebungsbescheid, mit diesem konnte man zum Sozialamt, um Sozialhilfe gewährt zu bekommen. Sozialhilfe bekam man nur, wenn man keinen Anspruch auf ALG oder ALH hatte. Bei Sozialhilfe musste man als ,,arbeitsloser" Auflagen erfüllen, bei Vergehen konnte der Sachbearbeiter eine ~10%ige Sanktion verhängen. Sozialhilfe musste auch monatlich abgeholt werden – Auflage-Nachweise mussten dabei vorgelegt werden. Um erneut ALG zu erwerben musste man erst wieder einmal die Anspruchsvoraussetzung, die da waren, in den letzten 3 Jahren mindestens 12 Monaten einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgekommen zu sein.

Übrigens: Leiharbeit war kein muss, ein solches Arbeitsangebot konnte man ohne wenn und aber ablehnen. Vorrangig wurde man in den zuletzt ausgeübten Beruf vermittelt, und zwar verpflichtend, es sei den der zukünftige AG wollte weniger als den tariflichen Lohn bezahlen, auch dann durfte man ablehnen. Man durfte sich strikt an die Tarifautonomie halten. Prekäre Jobs war ein kann und nicht ein muss, wurde vom Amt auch nicht vermittelt. 
Arbeitsvermittler waren meist geschultes Personal, und zwar berufsbezogen.  :flag:


Gast16739

Ich habe ja zu Blüms Zeiten nur ALG erhalten aber die Arbeitsangebote im auf dem Seiten des Amtes waren noch zu gebrauchen und Leihbuden gab es da nicht. Es war alles übersichtlich und  Jobs waren immer mal vorhanden. Soweit ich mich erinnern kann.

Zitat von: Gast36005 am 30. Mai 2015, 21:46:10Die allermeisten müssen auch jetzt nicht hungern und die allermeisten haben auch jetzt ein Dach überm Kopf, welches das JC bezahlt.
Die Toten von H4
Nein hungern tun sie nicht  :schock: Sie sterben daran  :teuflisch:

Gast36005

gagusch.
jaja, früher war alles besser.
Trotzdem: die allermeisten Bedürftigen verhungern nicht und haben auf jeden Fall ein Dach überm Kopf.
Und es sind auch jetzt noch immer mal Jobs zu haben.
Zu deinen Zeiten gabs wahrscheinlich auch kein Internet und keine Handys, ebensowenig wie Leihbuden.

weisst du nicht, was *die allermeisten* heisst? Das auch nicht? Ziemlich armselig, was du hier abgibst.
Die Ergüsse der *angewandten Eifelphilosophen* im Nachrichtenspiegel sind natürlich **** :zensiert:

Gast37075

44lenzen, zu den "Allermeisten" - wieviele Menschen(leben) sind notwendig, damit aus vermeintlichen Recht Unrecht wird? Einer? Zehn? Hundert oder doch gleich Tausend etc.?
Die Allermeisten derer, die hungern müssen, sterben ja nicht. - Wie beruhigend, daß "man" damit am Ende auch alles rechtfertigen. Schau Dir mal die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes an, als es den § 14 des Luftsicherheitsgesetzes kassiert hat. (https://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_des_Bundesverfassungsgerichts_zum_Luftsicherheitsgesetz_2005)


Gast36005

Wer muss hungern? haste Zahlen? Haste nicht!
Seit 10 Jahren gibts Hartz 4.
Heute so wie in den letzten 4-5 Jahren erhebt sich so gut wie keiner der Betroffenen gegen den *Hunger-RS*? Warum nicht?
Hier wird doch auch gewettert, dass die Schwarte kracht. Warum klagt keiner, der schon so lange hungert?
Erzähl doch nix---wenns so grauslig wäre, wie der aus Krefeld das beschreibt, wäre schon längst was passiert.
Von einer Seite zumindest.

Jetzt noch deine Quelle---manmanman---da hat jemand GEKLAGT! Und das BVerfG hat entschieden.
Wer klagt denn jetzt? Das SG Gotha erwägt bzw. bereitet u.U. eine Klage vor---im Juni 2015.
Wird Zeit, oder?

Hexe

Zitat von: Gast36005 am 31. Mai 2015, 17:08:05Heute so wie in den letzten 4-5 Jahren erhebt sich so gut wie keiner der Betroffenen gegen den *Hunger-RS*? Warum nicht?


Solange Sozialgerichte nicht in der Lage sind, Sanktionsklagen an das Bundesverfassungsgericht weiter zu geben, solange wird sich auch nichts tun. Nun endlich traut sich mal ein SG.

Natürlich erheben sich die Menschen mit Klagen gegen Sanktionen, nur wenn ein SG zu Gunsten des Klägers entscheidet, landet es nicht mehr beim Bundesverfassungsgericht.
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Gast16739

Zitat von: Gast36005 am 31. Mai 2015, 17:08:05Wer muss hungern? haste Zahlen? Haste nicht!
Seit 10 Jahren gibts Hartz 4.
Heute so wie in den letzten 4-5 Jahren erhebt sich so gut wie keiner der Betroffenen gegen den *Hunger-RS*? Warum nicht?
Doch ist geklagt wurde aber die Klage wurde abgelehnt.
Und haben Hartzer das Geld zu Klagen ?? Wohl nicht mal zum Essen.

Zum Thema zurück !
Langzeitarbeitslose nicht nur das sie nicht bei Kräften sind nein auch wenn sie 10 Jahre H4 hinter sich haben ,immer wieder gesagt bekommen Du bist wertlos und lebst nur von Steuergeldern nieder gemacht werden im JC selbst wenn Sie wollten und sie wollen haben sie nach dem Psychoterror im Amt nicht mehr die Kraft der heutigen Leistung stand zu halten. Mit Maßnahmen wo man Sack hüpfen oder Eierlauf lernt oder Bäume zählen und Kamele spazieren führen hält man den heutigen Arbeitsablauf nicht mehr stand. Und Arbeitgeber wissen das auch. Und wenn man den Leuten einredet Du bist ein fauler Arbeitslose mit welchen Mut tritt er eine Arbeit stelle an ?     
Hat wirklich mal einer ein Arbeit von paar Stunden wo er sich steigern könnte so macht das der JC sofort kaputt in dem sie ihn sofort in eine Maßnahme stecken.
Treten sie eine Arbeit an und wissen das JC steht an der Tür um wieder zu schikanieren wenn er Feierabend hat  :wand:
Arbeitslosen muss man Mut machen,Schikane bringen auch nicht weit.

MichaK

Zitat von: Gast36005 am 31. Mai 2015, 17:08:05Heute so wie in den letzten 4-5 Jahren erhebt sich so gut wie keiner der Betroffenen gegen den *Hunger-RS*? Warum nicht?

weil gagusch dazu geantwortet hatte, schreib ich mal, was mir beim Lesen in den Sinn kam.#
Ich denke, die Erhebung gibt es schon. Es wird genügend geklagt, wenn auch nicht gegen den Regelsatz. Wie auch, wenn das Verfassungsgericht ihn für zureichend hält? Hinter den vielen Klagen steckt auch immer die Unzufriedenheit mit der Leistung. Ist nicht abwegig, denke ich.
Die offene Revolte gibt es nicht. Stimmt. Aber das muss nix heißen. Das kann schon morgen anders sein. Ein Anlass genügt.

Gast18959

Zitat von: Diskus am 27. Mai 2015, 15:48:31
.....

Wenn ich mir allerdings Projekt Peine ansehe, dort ist die 4te Verfassungsbeschwerde natürlich ohne Begründung abgelehnt worden. Meine Hoffung besteht darin, das es jetzt ein Richter vorgelegt hat, das es eventuell auch zur Entscheidung angenommen wird, nur bis zur Verhandlung kann es dann nochmal Jahre dauern.

Diskus

Hallo Diskus

Eine von einem Bürger eingereichte Verfassungsbeschwerde ist mit einer Richtervorlage nicht vergleichbar.
Das BVerfG kann eine Verfassungsbeschwerde per Nichtannahmebeschluss ohne Begründung abbügeln.
Im Falle der Richtervorlage ist ein Nichtannahmebeschluss im BVerfGG nicht vorgesehen. Hier kann das BVerfG allerdings die Unzulässigkeit nach § 81a BVerfGG feststellen und die Vorlage zurückweisen.
Es muss aber dann die Unzulässigkeit der Vorlage begründen. In diesem Fall also die Vereinbarkeit von Sanktionsparagraphen und Grundgesetz feststellen oder entscheidende Form- oder Faktenfehler in der Vorlage herausstellen.

Der Gothaer Richter/in hat hier keine Klage oder Verfassungsbeschwerde vors BVerfG gebracht, sondern befindet sich in einem Gewissenskonflikt, kann daher nicht objektiv urteilen.
Zum Einen, hält er bspw. das grundgesetzlich garantierte und vom Gesetzgeber bezifferte Minimum für unbedingt notwendig, zum Anderen sind die Sanktionsparagraphen eindeutig formuliert und lassen keinen Spielraum zu einer verfassungsgemässen Auslegung.
In solchem Fall muss der Richter/in nach Artikel 100 GG das Verfassungsgericht zur Entscheidung anrufen.

Artikel 100

(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.


Logisch, dass das BVerfG nun nicht begründungslos zurückweisen kann, denn der Sozialrichter/in müsste ja dann entweder das Grundrecht oder das gültige Sozialrecht in unzulässiger Weise verbiegen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich das BVerfG nun endlich mit den Sanktionen auseinandersetzen muss ist also ziemlich hoch.

In spätesten 2018 wissen wir ob das bedrohen mit Hunger gerecht und mit Würde zu ertragen ist.
:cool:

Ottokar

Zitat von: Hexe am 31. Mai 2015, 18:22:13
Solange Sozialgerichte nicht in der Lage sind, Sanktionsklagen an das Bundesverfassungsgericht weiter zu geben, solange wird sich auch nichts tun. Nun endlich traut sich mal ein SG.
Das Problem liegt viel weiter oben.
Schon vor den Entscheidungen des BVerfG in 2010 hat das BSG in ständiger Rechtsprechung geurteilt, dass der Regelsatz nicht verfassungswidrig wäre.
Und dann kommt - oh Wunder - das BVerfG zu einer genau gegenteiligen Aussage. Da muss man sich (mit Blick auf Art. 100 GG) schon fragen, was das BSG da mit seiner (offensichtlich politisch motivierten) Rechtsprechung bezweckt hat - und weiterhin bezweckt, denn auch nach den o.g. Entscheidungen des BVerfG urteilt das BSG im gleichen Tenor wie vorher, obwohl viele Studien weiterhin die Verfassungswidrigkeit der Regelsätze anprangern.
Ich zweifele nicht daran: käme es, aufgrund eines hinreichend motivierten Richters eines SGs, erneut zu einer Vorlage der Regelsatzbemessung beim BVerfG, würde dieses erneut wie 2010 entscheiden, denn die Berechnungstricks sind offensichtlich.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Gast35753

Zitat von: Gast36005 am 31. Mai 2015, 17:08:05
.... Wer muss hungern? haste Zahlen? Haste nicht!

Ich habe welche, zwar nur in Prozent angegeben, aber seit 2006 öffentlich bekannt. Wissenschaftlich ermittelt, vom Professor Doktor Karl Lauterbach (MDB, SPD), werden jedem finanziell von Armut Betroffenen in Deutschland Lebensjahre geraubt.
http://gesundheitsoekonomie.uk-koeln.de/forschung/schriftenreihe-sgmg/

Bei Männern sind es im Durchschnitt 8,9 Lebensjahre und bei Frauen 8,8 Lebensjahre, die den Menschen so einfach mal genommen werden.
Diese Zahlen sind nicht weg zu diskutieren. Der Erste der mit Einführung von Hartz IV bekannter Weise verhungerte, war ein behinderter Bürger in Speyer http://www.sueddeutsche.de/panorama/speyer-arbeitsloser-verhungert-in-seiner-wohnung-1.666139

Das solche Leute wie Du im Diskurs überall die bitteren Realitäten verleugnen, in Abrede stellen, ist mehr als nur beschämend!
Das gerade auch Kinder unter Hartz IV an Mangel in Deutschland leiden müssen, belegten bundesweit Mediziner und Hilfsorganisationen beklagten über Jahre diesen beschämenden Zustand im reichsten Land Europas!


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Ottokar

Zitat von: Gast35753 am 01. Juni 2015, 10:20:43ei Männern sind es im Durchschnitt 8,9 Lebensjahre und bei Frauen 8,8 Lebensjahre, die den Menschen so einfach mal genommen werden.
Das hat aber haupsächlich etwas damit zu tun, dass man sich vom Regelsatz nicht gesund ernähren kann.
Spitzzüngig könnte man nun unterstellen, dass der Gesetzgeber mit dem Herausstreichen der Bedarfe für Alkohol und Tabak aus dem Regelsatz dies wieder ausgleichen wollte.
Wenn man sich die Erhöhung des Renteneintrittsalters ansieht, könnte man jedoch wieder zu einem anderen Schluss kommen, nämlich das sich die durchschnittliche Lebensdauer der Betroffenen dem Renteneintrittsalter nahezu deckungsgleich annährt, wodurch sowohl die kommunalen Sozialkassen als auch die Rentenkasse massiv entlastet werden. Irgendein Politiker hatte dazu mal ein Wort geprägt: sozialverträgliches Frühableben. Soviel zur vermeintlich fehlenden Weitsicht in der Politik.
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Gast36005

Zitat von: Gast35753 am 01. Juni 2015, 10:20:43
Das solche Leute wie Du im Diskurs überall die bitteren Realitäten verleugnen, in Abrede stellen, ist mehr als nur beschämend!
Was verleugne ich? Dass Armut bitter ist, ist altbekannt. Da gibts nichts zu leugnen. Das tu ich nirgends. Armut war schon IMMER bitter, auch lange vor Hartz 4.
Was ich tu, ist: Ich halte der pauschalen Aussage (Hartz 4 gehört abgeschafft und ist menschenverachtend usw) Fragen und Tatsachen entgegen. Manche regt das auf.
Zahlen sind tot, sie belegen aber in der Gegenüberstellung (böse: Relativierung), wieviele schlimme Zustände herrschen im Vergleich zu den *guten* Zuständen.
Ein Toter WEGEN des Hartz4 ist schlimm---gar keine Frage.
Wieviele stehen dagegen die (arm) leben?

Wieviel Menschen leben arm und beziehen keinerlei Sozialleistungen? Die sind in Lauterbachs Studie aus 2006 auch enthalten, ausserdem ist seine Datengrundlage vom SOEP aus 2000-2004---also VOR Hartz 4.
Dr. Lauterbach hat die Einkommen aus Renten ---und die Auswirkungen untersucht. Also wohl aus Erwerbstätigkeit und daraus bezogener (geringen oder hohen) Rente.
Die Kritik am Rentensystem ist ein anderes Thema---vllt. anderer Thread?

Auch an dich die Frage: Wie soll das etablierte System (KSS) die Armut abschaffen? Sie gehört systemimmanent dazu. Die Abschaffung wäre ein Widerspruch in sich. Also wohl das herrschende System abschaffen.
Fang an!
Kleine Verbesserungen  wie höhere RB sind NICHTS. Sie ändern das System NICHT. Sie führen mM zu einem längeren Verharren in Hartz4 (weils eher erträglich ist, mit 730,- zu leben als mit 399,-)
Hierzu müsste man dann u.U. das  Hartz 4 teilen----wie @MichaK bereits mehrfach schrieb.
Erwerbsgeminderte und Altersrentner haben einfach fast keine Möglichkeit, ihr Einkommen unabhängig von GruSi wieder zu generieren. Sie verharren zwangsweise darin.
Das müsste im SGB 12 anders berücksichtigt werden als im SGB 2.--- Das würde ich voll unterstützen. Klagen kann ich aber nicht, weil nicht betroffen.

Ich will auch was spitzzüngiges anhängen:
Wer würde aufhören zu rauchen, um sich stattdessen gesünder zu ernähren und/oder sich qualitativ besser zu bilden?
Wer würde auf alkoholische Getränke ganz oder fast verzichten, um das eingesparte Geld für o.g. zu verwenden?

Gast22317

Zitat von: Gast36005 am 31. Mai 2015, 17:08:05
Wer muss hungern? haste Zahlen? Haste nicht!
Seit 10 Jahren gibts Hartz 4.


Eine Erinnerung an den UN-Abschlussbericht:

No. 24
"Der Ausschuss vermerkt mit Besorgnis, dass den Angaben des Vertragsstaates zufolge 13 Prozent der Bevölkerung des Vertragsstaates unterhalb der Armutsgrenze leben und 1,3 Millionen Menschen zwar wirtschaftlich aktiv sind, aber Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen müssen, da ihr Verdienst für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Der Ausschuss ist ferner besorgt darüber, dass ein solcher Stand der Armut in Anbetracht des umfassenden sozialen Sicherungssystems in dem Vertragsstaat möglicherweise auf eine unzureichende Leistungshöhe oder beschränkten Leistungszugang hindeutet. (Art. 11, 9)

Um Doppel-Post zu vermeiden :
http://hartz.info/index.php?topic=91677.msg946525#msg946525
oder Download UN-Bericht:
http://www.tagesspiegel.de/downloads/4365526/1/UN-Bericht

Frau

Zitat von: Gast36005 am 01. Juni 2015, 12:53:08
Kleine Verbesserungen  wie höhere RB sind NICHTS. (...) Sie führen mM zu einem längeren Verharren in Hartz4 (weils eher erträglich ist, mit 730,- zu leben als mit 399,-)

Ja, wo sollen denn die LEs hin? Kennst Du die Arbeitsmarktstatistik?  :wand:

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. (Friedrich Schiller)