Sozialgericht Gotha hält Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig

Begonnen von Diskus, 27. Mai 2015, 15:25:32

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blablabla

Zitat von: Gast35753 am 11. Juni 2015, 09:38:40
Für die Betroffenen sind deutlich über eine Milliarde Euro je Jahr kein Pappenstiel.

Hast Du Dir wieder eine neue Zahl ausgedacht?
Beim letzten Mal hast Du ausgerechnet, es handle sich bei 1 Mio. Sanktionen und 100EUR/Monat/Sanktion um 100 Mio. €. Offenbar sind es eigentlich bei 3 Monaten Sanktionsdauer ca. 300 Mio. €.
Jetzt kommst Du mit über einer Milliarde ums Eck.
Immer, wenn Du mal versuchst, Substanz in Deine Beiträge zu bringen, geht's ins Höschen. Woran mag das liegen?

Und natürlich geht es niemandem um die 300 Mio. €, sondern um die freiwilligen H4-Empfänger bei Aufgabe der Sanktionen und den damit verbundenen Kosten, die deutlich höher sein dürften als 300 Mio. €.

Gast26037

Zitat von: blablabla am 11. Juni 2015, 10:17:40Und natürlich geht es niemandem um die 300 Mio. €, sondern um die freiwilligen H4-Empfänger bei Aufgabe der Sanktionen und den damit verbundenen Kosten, die deutlich höher sein dürften als 300 Mio. €.
            
            

Weshalb das denn, erhöht sich die Zahl der LEs schlagartig oder wie ? Ich möchte mal behaupten das es zum Gegenteil führt wenn die Sanktionen entfallen, da bei freiwilliger Mitarbeit vielmehr Motivation vorhanden ist.

                                             :flag: :flag:

Gast35753

Zitat von: blablabla am 11. Juni 2015, 10:17:40
... Hast Du Dir wieder eine neue Zahl ausgedacht?

blablabla, das BMAS rückt selbst auf Presseanfragen mit seinen Zahlen nicht so gern raus und selbst die Berechnung die hier öffentlich ist, wurde auf einer anderen Plattform mir gegenüber schon wieder überholt erklärt, denn das Ergebnis soll noch katastrophaler aussehen. Ich nehme aber die Zahl, die ich vom BMAS weiß und nicht die Zahl, die unter der Hand dort raussickert!
Wenn das BMAS seine Zahlen korrigiert, korrigiere ich logisch die Berechnung. Ist doch nicht so schwer  :mocking:

Ottokar

Zitat von: Gast35753 am 11. Juni 2015, 10:27:41Ich nehme aber die Zahl, die ich vom BMAS weiß
Wie wäre es dann mal mit einer Quellenangabe zum Beweis deiner Angaben?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Gast35753

Zitat von: Ottokar am 11. Juni 2015, 10:40:00
Zitat von: Gast35753 am 11. Juni 2015, 10:27:41Ich nehme aber die Zahl, die ich vom BMAS weiß
Wie wäre es dann mal mit einer Quellenangabe zum Beweis deiner Angaben?

Es gab einen Artikel - nicht in der BILD - in der Junge Welt. Und es gab Diskurse zeitnah im Bundestag (Stichwort Debatte Sozialausschuss). Die Junge Welt bezog sich auf Angaben aus dem BMAS und aus dem BMAS hatte sich die dortige Pressesprecherin geäußert.
Ein Artikel, in dem der Durchschnitt mit 107 Euro je Sanktion angegeben wurde, ist hier öffentlich zu lesen. Ein anderer nur mit einem entsprechenden Abbo. Der für jeden zugänglich steht hier:

https://www.jungewelt.de/2015/05-18/016.php
Zitat...Die durchschnittliche Höhe der Leistungskürzungen gibt die BA in einer am 11. Mai veröffentlichen Statistik mit 107 Euro pro Betroffenen und Monat an. Sanktioniert wird in der Regel für ein Vierteljahr. Der Regelsatz beträgt derzeit 399 für Alleinstehende und 360 Euro für Partner in Lebensgemeinschaften. Die Jobcenter sparten durch die Kürzungen 2014 rund 322 Millionen Euro ein....

Nicht aufgeführt sind hier extra die rund 10.000 Vollsanktionen, also Kürzungen auch der KDU die jährlich durchgezogen werden.
Die Debatten aus dem Bundestag findest Du auf dem Server des Bundestages und dort auch in den Onlineprotokollen.

Und selbst wenn Du mit nur 107 mal eine Million Sanktionen im Durchschnitt je Sanktion rechnest, kommst Du deutlich auf über eine Milliarde im Jahr.

blablabla

Zitat von: Gast35753 am 11. Juni 2015, 10:47:50
Nicht aufgeführt sind hier extra die rund 10.000 Vollsanktionen, also Kürzungen auch der KDU die jährlich durchgezogen werden.

Wie kommst Du darauf?
Wenn 75% der Sanktionen nur 10% wegen Meldeversäumnissen, also max. 40€ pro Monat, betragen, dürften in den übrigen 25% auch Vollsanktionen enthalten sein; Deine 10.000 Sanktionen sind ja nur 1%.
Rein Arithmetisch lässt sich Deine Behauptung nicht stützen; hast Du eine Quellenangabe dazu?

Orakel

Zitat von: blablabla am 11. Juni 2015, 11:29:44
Rein Arithmetisch lässt sich Deine Behauptung nicht stützen ...

Aber sicher doch! Du musst nur die Außentemperatur bei Vollmond in Abhängigkeit von der Schneefallgrenze berücksichtigen und schon passt es!

Gast13437

Zitat von: Gast36005 am 28. Mai 2015, 11:58:41Finanzielle Not heisst Hilfebedürftigkeit.
Ein 60jähriger Erwerbsloser muss sich bis auf (weniges) nackig machen. Der darf zB . noch fast 10.000 an verfügbarem Geld haben und darf auch noch ne gute KLV laufen haben, die ihm bald gutes Geld bringt.
Ganz schön fies, wa?
Nö, fies wird es sobald ein LB gezwungen wird seine, während der Lebensarbeitszeit angesparten Rücklagen zum Lebensunterhalt zu verwenden, um nachweisbare finanzielle Not für den eindimensional nach schwarzer Null strebenden Staat präsentieren zu können.

Solcherlei Erpressung (wenn du was vom Staat willst, musst du erst dein mühsam Erspartes opfern) ist einem Schurkenstaat ähnlich, sollte aber in einem demokratischen Rechtsstaat unmöglich sein. Darüber  hinaus ist es ein unverhältnismäßiges, gravierendes UNRECHT im Lichte des staatlichen Unterlassens bei Erbschafts- und Vermögenssteuern.

blablabla

Du verlangst von Deinem Nachbarn Hilfe zu Deinem Lebensunterhalt, obwohl Du auf einem Geld von Ersparnissen sitzt?
Und Du wunderst Dich, dass er sich weigert, Dich zu unterstützen?
Das ist wirklich an Absurdität nicht zu toppen!

Gast28527

Zitat von: Orakel am 11. Juni 2015, 10:07:13Nur mal so am Rande:

Diese Argumentation könnte deutlich zur Versachlichung der Diskussion auch in diesem Thread beitragen! Zugegeben, eine gewisse Bereitschaft zum Nachdenken, setzt dies allerdings voraus ...

Anmerkung: Setze meinen Beitrag auch mal hier rein, wenn ich darf??

Sollte die Saktionspraxis aufgehoben: was dann?
Deutschland ist Weltmeister im Gesetze schreiben, --das ganze Leben im Gesetz schön säuberlich verpackt, damit alle Unklarheiten ausgeräumt- Ist das der Sinn des Lebens? Denke mal nein! Im früheren Arbeitslosengeld ist man mit einem ,,Merkblatt für Arbeitslose" ausgekommen. Klar ist, das man einer Einladung nachkommen sollte, schon deshalb weil man eine Bedürftigkeit zu Sozialleistungen zumindest vorgibt und beantragen möchte, sonst bräuchte man ja nicht hingehen; diese Bedürftigkeit auch nachweisen soll- meinetwegen auch muss. Aber es ist doch ein Unterschied, ob ich einer ,,Einladung zur Klärung meines Anliegens" folge leiste, oder ob ich unter dem Druck einer Sanktion, sozusagen in ,,Angst was da kommen möge" folge leiste. Ein arbeiten auf Augenhöhe, und nicht unter der Last der Gesetze, besonders dann nicht, weil nicht von ,,Jede/m" juristisches Denken voraus zu setzen ist. Eigenverantwortliches Handeln setzt voraus, es irgendwo gelernt zu haben, wird dieser Lernprozess staatlich nicht gewährleistet, dann sind Hinweise (des JC) zu Gesetze nur Hohn und Spott –verleitet gerade zu bedürftige Menschen  in Hilflosigkeit zu stürzen. Danke fürs Lesen.

Gast13437

@blablabla, weder die Millionen LBn noch ich verlangen Hilfe von Nachbarn. Die einfach gestrickten Nachbarschafts-Beispiele sind Vergleiche von Äpfel mit Birnen.
Die Menschen in diesem Staat haben einen RECHTSANSPRUCH auf ein Leben in Würde und gesellschaftlicher Teilhabe. Das hat weder was mit dem Nachbarn zu tun noch haben Nachbarn irgend einen Einfluss, um das Sozialstaatsgebot nach Artikel 1 GG i.V.m. Artikel 20 GG je nach Gusto oder Sympathie zu vergeben.

Gast35753

Zitat von: Gast13437 am 11. Juni 2015, 13:43:55
.... Das hat weder was mit dem Nachbarn zu tun noch haben Nachbarn irgend einen Einfluss, um das Sozialstaatsgebot nach Artikel 1 GG i.V.m. Artikel 20 GG je nach Gusto oder Sympathie zu vergeben.
Das hatte nun schon wiederholt und rechtskräftig das BVerfG geurteilt und den Staat zur Erfüllungspflicht ohne Wenn und Aber verdonnert, zumindest bei mir in Deutschland  :mocking:

Ottokar

Zitat von: Gast35753 am 11. Juni 2015, 15:43:42
Das hatte nun schon wiederholt und rechtskräftig das BVerfG geurteilt und den Staat zur Erfüllungspflicht ohne Wenn und Aber verdonnert, zumindest bei mir in Deutschland
Dann lebst du in einem anderen Deutschland als wir Anderen.
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Gast35753

Zitat von: Ottokar am 11. Juni 2015, 15:57:13
... Dann lebst du in einem anderen Deutschland als wir Anderen.

Nur mal eine Stelle die etwas erhellen wirken könnte:
Zitat...Der Bund trägt dementsprechend die Verantwortung für die Sicherstellung des gesamten menschenwürdigen Existenzminimums. Dieser Verantwortung kann er sich nicht durch eine abstrakte Verweisung auf konkurrierende Landeskompetenzen entziehen, die er den Ländern durch sein eigenes Gesetz bereits versperrt hat, und mit dieser Begründung von der Berücksichtigung solcher Ausgaben absehen, die nach seinen eigenen normativen Wertungen zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendig sind. ...
Quelle, Randnummer 181 https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Das Urteil dann noch im Zusammenhang lesen. Ich weiß, ist ein bissel viel Text   :zwinker:

Wir können auch noch die Randnummer 220 aus dem Urteil zu Rate ziehen:
Zitat...Um die Gefahr einer Verletzung von Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG in der Übergangszeit bis zur Einführung einer entsprechenden Härtefallklausel zu vermeiden, muss die verfassungswidrige Lücke für die Zeit ab der Verkündung des Urteils durch eine entsprechende Anordnung des Bundesverfassungsgerichts geschlossen werden. Dieser Anspruch geht nach der Systematik des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch zu Lasten des Bundes, da nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit Ausnahme der Leistungen nach § 16a, § 22 und § 23 Abs. 3 SGB II (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) von der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden, und der Bund nach § 46 Abs. 1 Satz 1 SGB II die Aufwendungen dafür zu tragen hat. ...
Auch hier wird eindeutig der Bund in die Pflicht genommen und das meint nicht den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. !!

Ottokar

Zitat von: Gast35753 am 11. Juni 2015, 16:04:40Nur mal eine Stelle die etwas erhellen wirken könnte:
Geht es noch ein bisschen anmaßender und herablassender?
Ich muss nicht "erhellt" werden, denn ich befinde mich auf dem Boden der Tatsachen und in der Realität. Und in der gibt es keine solche Rechtsprechung des BVerfG "ohne Wenn und Aber".

Zitat von: Gast35753 am 11. Juni 2015, 16:04:40Das Urteil dann noch im Zusammenhang lesen. Ich weiß, ist ein bissel viel Text
So, jetzt ist das Maß voll.
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