Sozialgericht Gotha hält Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig

Begonnen von Diskus, 27. Mai 2015, 15:25:32

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Gast38171

Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 13:20:24Dann mach dich mal mit dem Begriff "Solidargemeinschaft" vertraut. Da ist für "Egoismen" nämlich kein Raum!

:hae: Das wurde doch mit der sozialen Marktwirtschaft abgeschafft.

Ich bezweifele das Reiche in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, genauso wie die Beamten. Nach und im Punkto Steuer ist es wohl auch kaum solidarisch
http://www.zeit.de/2011/50/Steuern-Reichtum

Solidarisch sollen immer nur die sein, die gerade von ihrem Einkommen leben können, aber nicht diejenigen die schon zuviel für ein Leben haben. das ist bestimmt solidarisch!

Nein, die große Masse sorgt für eine Minderheit an reichen Schmarotzern und sorgt dafür das sie sich tagtäglich noch mehr die Taschen füllen auf dem Rücken der von dir genannten Solidargemeinschaft. Sie gehören nicht dazu!

Gast18959

Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 12:40:21Wie wäre es mit einer Angleichung der Sanktionen an die Sperrfristen, in einem ersten Schritt??? Genau das war u.a. das Ziel des Aktionsbündnisses für ein Sanktionsmoratorium. Das war aber denen, um die es dabei ging, nicht genug ... daran ist es gescheitert ... alles oder nichts, lautete die "Kampfparole" ...und daran hat sich bis heute nichts geändert!

Unsinn, Ziel war es die Sanktionen auszusetzen,
ich finde es allerdings erstaunlich, dass ein Sanktionsbefürworter wie du hier "so" für das Sanktionsmoratorium wirbt.

Meine Unterschrift für das Moratorium würdest du finden wüsstest du nur meinen Namen.   :blum:
Die Unterschrift vom BOES, den du ja gerne als gestörten Spinner verunglimpfst, findest du jedenfalls ganz leicht wenn du die Unterschriftenliste (linke Spalte -> Unterzeichner/innen) nach Namen ordnest.

http://www.sanktionsmoratorium.de/

Auch das Aktionsbündnis bestreitet die Verfassungswidrigkeit der Sanktionsregeln nicht, hält den Erfolg einer "Musterklage" vorm BVerfG für durchaus denkbar :

http://www.sanktionsmoratorium.de/html/themen/themen_text_2.php?zid=228

Genau auf diesen Weg hat sich der BOES gemacht, mit guten Argumenten, im Gegensatz zu dir.

MichaK

Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 13:20:24
Dann mach dich mal mit dem Begriff "Solidargemeinschaft" vertraut. Da ist für "Egoismen" nämlich kein Raum!

ach nu ja. Die Solidargemeinschaft wird auch genügend instrumentalisiert. Deshalb fragte ich auch objektiv-subjektiv. Wer sitzt mit wem im Boot und wer sitzt in einem anderen Boot?

Wolf24

Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 12:20:42Im Juni 2016 betrug die Anzahl der Erwerbstätigen mit Wohnsitz in Deutschland 43.480.000 - alles "Arbeitssklaven"? Wegen der "Egoismen der Wirtschaft?

Kommt drauf an, wie Du Arbeitssklave definierst.

Ich nenn Dir drei Beispiele aus meinem direkten Umfeld:

1. 58jähiger Berufskraftfahrer, seit 25 Jahren in der Firma beschäftigt, Stundenlohn 10,67 € - keine einzige Lohnerhöhung. Monatliche Arbeitszeit 240 Stunden.

2. 35jähiger in leitender Funktion, Gehaltsempfänger (Gehalt nicht bekannt), wöchentliche Arbeitszeit 60 Stunden.

3. 52jähiger, Stundenlohn ca. 15,00 € - immerhin - tägliche Arbeitszeit 10 - 12 Stunden zzgl. 1 Stunde Arbeitsweg, Arbeitszeitgesetz wird mit Füßen getreten, dass heißt kurzer Wechsel von Spätschicht in Frühschicht wird regelmäßig verlangt. Zwischen den Schichten liegen somit gerade einmal 7,5 Stunden Ruhezeit (ohne Fahrzeit).

Das sind für mich Arbeitssklaven.
Arbeit ist da, aber ungerecht verteilt.

Mein eigener Chef macht Umsätze in Millionenhöhe. Aber schaut man in die Filialen - Minijobber on mass  :no:
Im November startet das Weihnachtsgeschäft. Statt den beschäftigten Minijobbern die Stundenzahl zu erhöhen, werden (so zumindest in unsere Filiale) ca. 15 - 20 weitere Minijobber eingestellt.

Die Chefs bekommen einfach den Hals (Taschen) nicht voll genug.
LG Wolf24  :bye:

Gast38171

Zitat von: Wolf24 am 09. August 2016, 13:58:54Das sind für mich Arbeitssklaven.
Arbeit ist da, aber ungerecht verteilt.

Jupp, und wenn dann aufgestockt werden muss, sprich subvensioniert durch den Steuerzahler, schwebt das Sanktionsschwert über einem trotz des sozialversicherungspfl. Jobs!

MichaK

Zitat von: Wolf24 am 09. August 2016, 13:58:54Die Chefs bekommen einfach den Hals (Taschen) nicht voll genug.

ja, es rechnet sich halt. Dank Hartz . Nicht nur, aber schon maßgeblich. Hartz war der Bruch. Eindeutig.

Orakel

Zitat von: Gast18959 am 09. August 2016, 13:54:56
Meine Unterschrift für das Moratorium würdest du finden wüsstest du nur meinen Namen.

Meinen Namen würdest du dort übrigens auch finden, allerdings war meine Unterstützung damit nicht erschöpft. Ich weiß sehr wohl, was Ziel des Aktionsbündnisses war (für das ich im Übrigen nicht mehr werbe, weil es gescheitert ist).

ZitatWir halten es durchaus auch für denkbar, dass der Sanktionsparagraph 31 SGB II in einem geeigneten ,,Musterverfahren" vor dem BVerfG für verfassungswidrig erklärt wird. Aus der vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidung zu den Regelsätzen vom 09.02.2010 lässt sich dies jedoch kaum ableiten.

Lesen und verstehen! Sollte das BVerfG zu der Überzeugung gelangen, dass § 31 SGB II verfassungswidrig ist, so heißt das eben gerade nicht, dass es Sanktionen grundsätzlich für verfassungswidrig erklären muss. Interessant übrigen der zweite Satz, weil du gerade dies permanent versuchst. Dazu ebenfalls aus deinem Link:

ZitatDas Bündnis für ein Sanktionsmoratorium teilt die Einschätzung der Initiatoren des bezeichneten Aufrufs (siehe: www.hartz4-plattform.de) nicht, wonach Widerspruchsverfahren, Klagen und Überprüfungsanträge gemäß § 44 SGB X, die sich lediglich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 09.02.2010 (1 BvL 01/09, 1BvL 03/09, 1BvL 04/09) beziehen, Erfolg versprechend sind.

Tja, und was den Hungerkünstler aus dem Kreidekreis betrifft, stehe ich mit meiner Meinung ganz sicher nicht allein. Ich kenne einige der Unterzeichner, auch Erstunterzeichner des Aktionsbündnisses persönlich, stehe mit ihnen nach wie vor in Kontakt. DEN Weg hat keiner gewollt, er findet auch keine Unterstützung, weil DIESER Weg der Sache bisher nur geschadet hat.

Gast26342

Zitat von: Hexe am 08. August 2016, 21:29:49"Die Beteiligten haben (...) kein Interesse, das Verfahren aufgrund von formalen Gegebenheiten zu beenden sondern streben eine rechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anwendung des § 31 SGB II an."
Das würde auf eine weitere Vorlage ans BVerfG hinauslaufen.
Die wäre auch zu begrüßen, da ich der Vorlage aus Gotha keine Chance einräume. Das wird genau so ein Rohrkrepierer wie beim ersten Mal.  :sad:

Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 00:03:50Hat sich eigentlich von den "Hartz-IV-muss-weg-Kämpfern" schon mal jemand Gedanken zu einer Musterklage wegen der "Verfassungswidrigkeit" der Sperrfristen im Rechtskreis des SGB III gemacht?
Bei einer solchen Klage müsstest du die Möglichkeit eines Alg2-Antrages ignorieren oder begründen warum ein solcher Antrag deine Grundrechte verletzt - viel Spaß.
Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 00:03:50
Kann jemand von den "Hartz-IV-muss-weg-Kämpfern" wenigstens ansatzweise begründen, weshalb Leistungsberechtigte im Rechtskreis des SGB II besser gestellt werden sollen, als Versicherte im Rechtskreis des SGB III?
Häh? Was hast du denn geraucht?
Sperrzeit SGB III: Kann durch einen Antrag auf Alg2 (zumindest teilweise) kompensiert werden.
Sanktion SGB II: keine weitere Absicherung, Ende im Gelände, darfst unter der Brücke schlafen.

Orakel

Zitat von: Gast26342 am 09. August 2016, 16:55:46
Häh? Was hast du denn geraucht?

Geht dich zwar nichts an, aber ich kann dich beruhigen: Nur legale Pflanzen.

MichaK

Zitat von: Wolf24 am 09. August 2016, 13:58:54Das sind für mich Arbeitssklaven.

richtig. Und man könnte die Beispiele "endlos" fortsetzen. Ich höre immer das Argument, man müsse sich früh zur Arbeit quälen ...... aber wenn es um Hartz IV geht, keine Spur von Solidarität, da wird dann nach unten getreten. Mal begreifen, dass man selbst eine viel bessere Position ggü dem Ausbeuter hätte, wenn man eine sanktionsfreie Grundsicherung im Rücken hätte, scheint kaum möglich. Will man es eigentlich? Man könnte fast meinen, dass die Allermeisten mit dem Gnadenbrot zufrieden sind. Hauptsache nicht Hartz IV, wo das doch aber angeblich so schön sein soll und man nicht früh raus muss , kein Mobbing, kein blöder Chef, wo man buckeln muss etc..
Da traut man sich gegenüber solchen Meinungen gar nicht erst, in die Tiefe zu diskutieren, wenn noch nicht mal das primitivste Verständnis vorhanden ist und nur pausenlos die BILD - Ideologie kritiklos widergekäut wird. Früh aufstehen und sich quälen ist möglicherweise angenehmer als Denken.

Gast18959

Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 14:54:26Ich weiß sehr wohl, was Ziel des Aktionsbündnisses war (für das ich im Übrigen nicht mehr werbe, weil es gescheitert ist).

Was du nie wissen wirst,
ist,
warum dieses Bündnis gescheitert ist.

Hier könntest du es lesen :

http://www.sanktionsmoratorium.de/pdfs/spindler_zumutbare_arbeit_sanktionen.pdf

An der mangelnden Unterstützung der Betroffenen ist es jedenfalls nicht gescheitert.


Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 14:54:26Lesen und verstehen! Sollte das BVerfG zu der Überzeugung gelangen, dass § 31 SGB II verfassungswidrig ist, so heißt das eben gerade nicht, dass es Sanktionen grundsätzlich für verfassungswidrig erklären muss. Interessant übrigen der zweite Satz, weil du gerade dies permanent versuchst. Dazu ebenfalls aus deinem Link:

Wer behauptet denn Sanktionen wären grundsätzlich verfassungswidrig ?
Und wie kommst du darauf ich hätte mir meine Meinung aus einem einzigen Urteil gebildet ?
Offensichtlich liest du nicht was Andere schreiben, zu deinem "Verstehen" verkneife ich mir besser eine weitergehende Analyse.


Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 14:54:26Tja, und was den Hungerkünstler aus dem Kreidekreis betrifft, stehe ich mit meiner Meinung ganz sicher nicht allein. Ich kenne einige der Unterzeichner, auch Erstunterzeichner des Aktionsbündnisses persönlich, stehe mit ihnen nach wie vor in Kontakt. DEN Weg hat keiner gewollt, er findet auch keine Unterstützung, weil DIESER Weg der Sache bisher nur geschadet hat.

Welcher SACHE ?
Deine SACHE existiert nicht, ist verpufft - erledigt - wird ignoriert, war von Anfang an zu - niedlich.
Wer das Schwein essen will muss es schlachten, von Diskussionen im Schweinestall wird niemand satt.

MichaK

Zitat von: Gast18959 am 10. August 2016, 15:34:55Wer behauptet denn Sanktionen wären grundsätzlich verfassungswidrig ?....Offensichtlich liest du nicht was Andere schreiben, zu deinem "Verstehen" verkneife ich mir besser eine weitergehende Analyse....

"betriebsblind" könnte es treffen, oder auch zu milde formuliert sein.

Ein Blick in die Vorlage könnte Klarheit schaffen. Steht ja gleich obenan.

insoweit jeweils:
Zitat...als sich das für die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums maßgebliche Arbeitslosengeld II auf Grund von Pflichtverletzungen um 30 bzw. 60% des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person maßgebenden Regelbedarfs mindert bzw. bei weiteren Pflichtverletzungen vollständig entfällt?

...als Sanktionen, wenn sie zu einer Lebensgefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit der Sanktionierten führen, gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstoßen?

...als Sanktionen gegen die Berufsfreiheit verstoßen?

Gast39931

Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 17:06:20
Zitat von: Gast26342 am 09. August 2016, 16:55:46
Häh? Was hast du denn geraucht?

Geht dich zwar nichts an, aber ich kann dich beruhigen: Nur legale Pflanzen.
Neuerdings ja Rezept liegt vor  :grins:

Diskus

BVerfG bestellt den Verein Tacheles e.V. als sachkundigen Dritten zur Richtervorlage des SG Gotha zu Sanktionen
und fordert zur Stellungnahme bis zum 15. Feb. 2017 auf.
Damit wird klar, dass das BVerfG die Richtervorlage zu den Sanktionen nicht nochmal aufgrund Formalien ablehnt.
Wir haben Arbeit, weil das BVerfG uns umfassende Fragen gestellt hat. Aber wir werden Antworten geben.

Quelle

Diskus
"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi (1869-1948)

Dragon

Heißt das Wenn es zu Streitigkeiten mit dem Jobcenter vor gericht geht"das wir so bessere Gewinnchancen bekommen.